Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 3. Februar 2022

Nr. 2 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge. Hohentengen a. H., den 09.12.2021 gez. Martin Benz Bürgermeister Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter demHinweis, das der Haushaltpslan für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit von Freitag, 04. Februar 2022 bis Montag, 14. Februar 2022 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden, zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 12.01.2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Geneh- migung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 04.02.2022 gez. Benz Bekanntmachung Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Gemeinde- entwicklung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 02. Dezember 2021 den Jahresabschluss 2020 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Ergebnis von – 66.567,00 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Verlust auf die neue Rechnung vorzutragen.

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