Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. Oktober 2022

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 21 / 2022 Ohne Abschläge früher in Rente Seit 2012 müssen Arbeitnehmer abhängig vom Geburtsjahrgang länger arbeiten, bevor sie in die Regelaltersrente gehen können. Die Altersgrenze rückt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer dennoch vorzeitig in die Altersrente gehen will, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge kann man jedoch ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wer Interesse an einer Sondereinzahlung hat, kann die individuelle Beitragshöhe über eine spezielle Rentenauskunft bei der DRV erfahren. Diese muss beantragt werden. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger berechnet dann den Wert für den Ausgleich der Rentenminderung zum beabsichtigten Rentenbeginn nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Bedingung dafür ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente vom Beitragszahlenden auch erfüllt werden könnten. Die Sonderzahlung kann einmalig oder ggf. verteilt über einen längeren Zeitraum in Teilzahlungen erfolgen. Die Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Rentenminderung ab. Es besteht keine Verpflichtung, den maximalen Beitrag einzahlen zu müssen. Auch Ausgleichszahlungen in geringerer Höhe sind möglich. Wenn die Rente letztlich doch nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird, wirken sich zusätzlich eingezahlte Beiträge in der Regel dennoch rentensteigernd aus. Eine Rückerstattung der Beiträge ist allerdings ausgeschlossen. Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar. Nähere Auskünfte zum Steuerrecht erteilen die Finanzbehörden, Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine. Mehr Informationen rund um die Sondereinzahlung enthält der kostenlose Flyer »Flexibel in den Ruhestand«. Er kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 82523888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Gemeinschaftsschule Rheintal Wir lassen nichts anbrennen! In diesem Schuljahr bietet die Freiwillige Feuerwehr Hohentengen eine AG für die Viertklässler der Gemeinschaftsschule Rheintal an. Zehn Schülerinnen und Schüler erhalten hautnahe Einblicke in die Arbeitswelt und das Berufsbild des Feuerwehrmanns und der Feuerwehrfrau. Ausgestattet mit einer eigenen Ausrüstung lernen sie die Einsatzfahrzeuge und die Gerätschaften sowie das Gerätehaus kennen. Die Feuerwehr-AG findet nämlich direkt vor Ort im und

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