Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. November 2022

Nr. 22 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Vollsperrung der L161a bei Grießen An der Landesstraße 161 a bei Grießen muss seit Mittwoch, 02. November 2022 die eingebrochene Fahrbahn saniert werden. Hierzu muss die L 161 a zwischen der Einmündung der Kreisstraße 6575 nach Bergöschingen und der Einmündung „Maueräcker“ in Grießen für mindestens 3Wochen, voraussichtlich bis zum 25. November 2022, voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die L 161 a - B 34 Richtung Lauchringen - L 162, Bechtersbohl, Rheinheim - L 161 nach Hohentengen und umgekehrt. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023. Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung – wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle. Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegendeWohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

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