Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. November 2022

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2022 Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Gemeinschaftsschule Rheintal Das Birnen Projekt Die Klasse 4a bereitete in einem einwöchigen Projekt die Ballade „Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland“ mithilfe einer Stop-MotionApp auf. Diese digitale Auseinandersetzung mit dem Klassiker von Theodor Fontane brachte viel Freude und liefert sehenswerte Ergebnisse. Die spielerische Herangehensweise hilft beimAuswendiglernen des langen Gedichts. Über den QR-Code geht es direkt zu den Videos. Riester-Zulage für 2020 noch bis Ende des Jahres sichern Wer die staatliche Riester-Zulage für 2020 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende 2022 über den Anbieter seines Riester-Vertrages beantragen. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim Vertragsanbieter. Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage wird dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch den Anbieter gestellt. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich das Gehalt oder die persönlichen Lebensverhältnisse, durch eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder auch dem Kindergeldwegfall, müssen die Angaben im Antrag und gegebenenfalls auch die Eigenbeiträge zur Riester-Rente angepasst werden. Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2020 beträgt 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten »Berufseinsteigerbonus« von zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht voll-

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