Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. Dezember 2022

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntmachung Am Dienstag, 20. Dezember 2022, 17.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. eine öffentliche Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg statt. Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen. Der Vorsitzende: gez. Martin Benz Tagesordnung 1. Bebauungsplanverfahren „Obere Riedäcker“ im Bereich des Flst. Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit paralleler punktueller Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägung der während der frühzeitigen Offenlage und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe der Unterlagen für die Offenlage und Beteiligung der Fachbehörden und TÖB 2. P unktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim; Aufstellungsbeschluss, Billigung der Unterlagen und Freigabe der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 3. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge Zuschuss an Landwirte - De-Minimis - Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2019/316 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2022. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2023 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar bei Frau Hornung, telefonisch unter 07742 853-41 oder per E-Mail (k.hornung@hohentengen-ah.de) angefordert werden. Küssaberg Hohentengen a.H.

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