Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. Dezember 2022

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 29 Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Hinweise und Erläuterungen können über die BA-Seite www.arbeitsagentur.de/ unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen abgerufen werden. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Lörrach beantwortet. Sie sind interessieren sich für Themen wie Fachkräftesicherung, Vielfalt und Inklusion? Dann empfehlen wir folgende Dienstleistungen: Bundesagentur für Arbeit Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne auch zu weiteren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: • Sie suchen Personal? • Sie haben einen Beratungsbedarf z. B. zur behinderungsgerechten Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen? • Sie wollen sich über Fördermöglichkeiten informieren? Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit bietet ein umfassendes Dienstleistungsspektrum an – kompetent und zuverlässig! Servicenummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 Kennen Sie das neue Angebot der einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber? Die einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Ebenfalls unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. In Baden-Württemberg führen die Integrationsfachdienste dieses Angebot aus. Ansprechpersonen finden Sie unter folgender Internet-Seite: https://www.ifd-bw.de/arbeitgeber/einheitliche-ansprechstelle/

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