Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. Dezember 2022

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Öffentliche Bekanntmachung Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein A. Jagdgenossenschaftsversammlung Die Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein war zur Mitgliederversammlung eingeladen am Freitag, 05. August 2022. In der ordnungsgemäß einberufenen Versammlung der Jagdgenossen wurden jeweils sowohl mit der Mehrheit der anwesenden bzw. durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen folgende Beschlüsse gefasst: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Teilnahmeberechtigung und Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaftsversammlung Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat die ordnungsgemäße Einberufung, die Teilnahmeberechtigung und Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaftsversammlung festgestellt. 2. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Herrn Dr. Steffen Hattler, Fachanwalt u.a. für Jagdrecht, per Videokonferenz an der Jagdgenossenschaftsversammlung zur Beantwortung eventueller jagdrechtlicher Fragen Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat die Teilnahme von Herrn Dr. Steffen Hattler, Fachanwalt u.a. für Jagdrecht, per Videokonferenz an der Jagdgenossenschaftsversammlung zur Beantwortung eventueller jagdrechtlicher Fragen befürwortet. 3. B eschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat nach § 15 Absatz 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz oder alternativ die künftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft mit Wahl eines Jagdvorstands Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für die Dauer von 6 Jahren auf den Gemeinderat zu übertragen. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, die Jagd zu verpachten. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung dem Haushalt der Gemeinde für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen.

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