Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. Dezember 2022

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Der Weihnachtsschmuck wurde von den Kindern der Kita Hohentengen selbst gebastelt. am Hochrhein Hohentengen Nr. 24 · 9. Dezember 2022 · Jahrgang 47

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Corona-Impfbus tourt im Dezember letztmalig durch den Landkreis Waldshut! Der Corona-Impfbus ist im Dezember letztmalig im Landkreis Waldshut unterwegs. Sein letzter Halt in der Gemeinde Hohentengen ist am Mittwoch, 21. Dezember 2022 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Gemeinschaftsschule Rheintal, Schulstraße 12, Musiksaal. Angeboten werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen. Bereit stehen die Impfstoffe von Moderna, BioNTech und Novavax. Auffrischungsimpfungen mit den Impfstoffen von Moderna und BioNTech erfolgen mit den an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen. Kinder können ebenfalls geimpft werden. Bei Kindern erfolgt die Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech. Bitte bringen Sie zur Impfung Ihre Krankenkassenkarte, den Personalausweis und Ihren Impfpass mit. Voranmeldungen sind nicht notwendig, Termine können aber dennoch unter https://www.impftermin-bw.de gebucht werden. Informationen zu den Impfangeboten sowie zur Terminbuchung finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/corona-impfungen. Hilfe für die Ukraine und die geflüchteten Menschen Täglich kommen zahlreiche vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteteMenschen in Baden-Württemberg an. Um die Unterbringung und Versorgung der im Landkreis Waldshut ankommenden Geflüchteten zu koordinieren, stehen der Landkreis und seine Gemeinden in engem Austausch. Falls Sie privaten Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. Nr. 07742/8530 oder per e-mail an info@hohentengen-ah.de. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Unterbringung und zur Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine sowie zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/hilfe-fuer-die-ukraine-und-die-gefluechteten.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Kartenzahlung im Rathaus seit dem 01. Dezember 2022: Die Gemeindeverwaltung informiert, dass seit dem 01. Dezember 2022 sämtliche Verwaltungsvorgänge im Rathaus bargeldlos mit den gängigen Giro- und Kreditkarten bezahlt werden können. Auch Zahlungen in bar sind weiterhin möglich. Information der Gemeindewerke Hohentengen Jahresendabrechnung 2022 Wasser und Nahwärme Die Jahresendabrechnungen für das Jahr 2022 werden Mitte Dezember erstellt und Anfang 2023 Januar versandt. Sie bezahlen Ihre monatlichen Abschlagszahlungen per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung? Wir bitten dringend um Beachtung: – der letzte Abschlag für das Jahr 2022 ist am 15.12.2022 zur Zahlung fällig. Bitte leisten Sie nach diesem Termin keine Abschlagszahlungen mehr, da diese Beträge ansonsten nicht auf der Jahresendabrechnung berücksichtigt werden. – Im Januar 2023 ist kein Abschlag zur Zahlung fällig! Bitte warten Sie die Jahresendabrechnung 2022 ab und planen Sie die darauf ausgewiesenen 11 Abschlagszahlungen (15. Februar bis 15. Dezember) entsprechend ein. Alternativ: Bezahlen Sie Ihre Abschläge und Jahresendabrechnungen bequem monatlich zum jeweiligen Fälligkeitsdatum per SEPA-Lastschrift. Ein Formular liegt Ihrer Jahresendabrechnung bei. Unnötige Über- bzw. Unterzahlungen und Rechnungsdifferenzen werden vermieden, die jährliche Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen entfällt für Sie. Ihre Gemeindewerke Hohentengen Verbrauchsabrechnung: Uwe Berger, Telefon 0 77 42 / 853-80, u.berger@hohentengen-ah.de Bundesweiter Warntag am Donnerstag, 08. Dezember 2022 Am Donnerstag, 08. Dezember 2022 findet der nächste bundesweite Warntag statt. An diesem Tag werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Hierzu werden um 11.00 Uhr in allen Kommunen die Sirenen ausgelöst. Künftig wird dieser Warntag jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie unter https://warnung-der-bevoelkerung.de

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „GEMEINDEENTWICKLUNG“ der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein vom 24. November 2022 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 24.November 2022 folgende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb ‚Gemeindeentwicklung‘ beschlossen: § 1 Name und Gegenstand des Eigenbetriebs (1) Der Betrieb wird unter der Bezeichnung „Gemeindeentwicklung“ als Eigenbetrieb der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat den Zweck ‚Bau, Vermietung/Verpachtung von Wohn- und Gewerberaum zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Grundversorgung‘. Zur Erfüllung dieses Zweckes erhält der Eigenbetrieb einen Investitionszuschuss. (3) Der Eigenbetrieb betreibt alle diese Betriebszwecke fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. (4) Der Eigenbetrieb soll einen Gewinn erwirtschaften. § 2 Zuständigkeiten (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegt damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung und der Abschluss von Verträgen mit Mietern und Pächtern.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 § 3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen, Stammkapital (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgt nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes –EigBG- und der Eigenbetriebsverordnung-HGB –EigBVO-HGB- auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. (2) Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 275.000 € festgesetzt. § 4 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hohentengen a.H. schriftlich geltend gemacht ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen a.H., den 25. November 2022 Der Bürgermeister, gez. Benz Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Gemeindeentwicklung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 24.November 2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Ergebnis von – 83.233,89 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Verlust auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2021 liegt in der Zeit von Freitag, den 09. Dezember 2022 bis Freitag, den 19. Dezember 2022 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 25.11.2022 gez. Martin Benz Bürgermeister

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Moderne Kommunikationstechnologie“ der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein vom 24.11.2022 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein folgende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Moderne Kommunikationstechnologie“ beschlossen: § 1 (1) Der Betrieb wird unter der Bezeichnung ‚Moderne Kommunikationstechnologie‘ als Eigenbetrieb der Gemeinde Hohentengen geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat den Zweck im Gemeindegebiet eine Netzinfrastruktur für die Breitbandversorgung (TV, Internet und Telefonie) aufzubauen und zu unterhalten. Außerdem erbringt er Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Netzes. Er verwaltet die von der Gemeinde eingekauften Durchleitungsrechte und Datenbeförderungsmengen. Er kann aufgrund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen. (3) Der Eigenbetrieb betreibt alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. (4) Der Eigenbetrieb soll Gewinn erwirtschaften. § 2 (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegt damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung und der Abschluss von Verträgen mit Großkunden.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 § 3 (3) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgt nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes –EigBG- und der Eigenbetriebsverordnung-HGB –EigBVO-HGB- auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. (4) Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 529.701,65 € festgesetzt. § 4 (Inkrafttreten) Diese Betriebssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hohentengen a.H. schriftlich geltend gemacht ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen a.H., den 25. November 2022 Der Bürgermeister gez. Benz Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Modernen Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 25. November 2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 96.800,62 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Gewinn auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2021 liegt in der Zeit von Freitag, den 09.Dezember 2022 bis Montag, den 19. Dezember 2022 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 25.11.2022 gez. Martin Benz Bürgermeister

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Öffentliche Bekanntmachung Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein A. Jagdgenossenschaftsversammlung Die Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein war zur Mitgliederversammlung eingeladen am Freitag, 05. August 2022. In der ordnungsgemäß einberufenen Versammlung der Jagdgenossen wurden jeweils sowohl mit der Mehrheit der anwesenden bzw. durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen folgende Beschlüsse gefasst: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Teilnahmeberechtigung und Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaftsversammlung Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat die ordnungsgemäße Einberufung, die Teilnahmeberechtigung und Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaftsversammlung festgestellt. 2. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Herrn Dr. Steffen Hattler, Fachanwalt u.a. für Jagdrecht, per Videokonferenz an der Jagdgenossenschaftsversammlung zur Beantwortung eventueller jagdrechtlicher Fragen Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat die Teilnahme von Herrn Dr. Steffen Hattler, Fachanwalt u.a. für Jagdrecht, per Videokonferenz an der Jagdgenossenschaftsversammlung zur Beantwortung eventueller jagdrechtlicher Fragen befürwortet. 3. B eschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat nach § 15 Absatz 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz oder alternativ die künftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft mit Wahl eines Jagdvorstands Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für die Dauer von 6 Jahren auf den Gemeinderat zu übertragen. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, die Jagd zu verpachten. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung dem Haushalt der Gemeinde für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat die nachstehend abgedruckte Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft am Hochrhein beschlossen. B. Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550) sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 05. August 2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein“ und hat ihren Sitz in Hohentengen am Hochrhein. § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. § 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. § 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. § 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 § 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 2. D ie Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. 2. M iteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte nach Nr. 5 kann höchstens 2 abwesende Jagdgenossen vertreten. § 8 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Gemeinderat. § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. 4 JWMG, f) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, g) Änderungen der Satzung. § 10 Gemeinderat 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. § 11 Aufgaben des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers, d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan, i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 § 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. § 14 Abschussplanung Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der Gemeinderat den von den Jagdausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr (§ 18) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beimBürgermeisteramt Hohentengen amHochrhein, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen am Hochrhein ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. § 16 Verwendung des Reinertrags 1. Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung dem Haushalt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Der Reinertrag ist die Differenz aus den imHaushaltsjahr erzielten Einnahmen und den imHaushaltsjahr getätigten Ausgaben. 2. J eder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. 3. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,00 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,00 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Kassen- und Rechnungsprüfung 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr (§ 18) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kas-

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 senbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschließend dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der Regel jedoch spätestens nach vier Jahren, in einer Kassenbestandsaufnahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entsprechen. § 18 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. § 19 Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. § 20 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20. März 2012 außer Kraft. Hohentengen am Hochrhein, 05. August 2022 Für den Gemeinderat: gez. Martin Benz, Bürgermeister C. Annahme und Genehmigung Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 14. Juli 2022 dem Entwurf der Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft zugestimmt sowie beschlossen, im Falle der erneuten Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat dieser Übertragung zuzustimmen, sofern die Versammlung der Jagdgenossen dem vorgelegten Entwurf der Neufassung der Satzung zustimmt und keine wesentlichen Änderungen beschließt. Die Jagdgenossenschaft hat in ihrer Versammlung am 05. August 2022 den vorgelegten Entwurf der Neufassung der Satzung ohne Änderung beschlossen, so dass die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft vom Gemeinderat angenommen wurde. Das Landratsamt Waldshut hat die Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein in der Fassung vom 05. August 2022 am 21. November 2022 genehmigt. Änderungen ergaben sich nicht. Hohentengen am Hochrhein, 08. Dezember 2022 Für den Gemeinderat: gez. Martin Benz, Bürgermeister

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntmachung Am Dienstag, 20. Dezember 2022, 17.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. eine öffentliche Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg statt. Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen. Der Vorsitzende: gez. Martin Benz Tagesordnung 1. Bebauungsplanverfahren „Obere Riedäcker“ im Bereich des Flst. Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit paralleler punktueller Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägung der während der frühzeitigen Offenlage und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe der Unterlagen für die Offenlage und Beteiligung der Fachbehörden und TÖB 2. P unktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim; Aufstellungsbeschluss, Billigung der Unterlagen und Freigabe der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 3. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge Zuschuss an Landwirte - De-Minimis - Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2019/316 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2022. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2023 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar bei Frau Hornung, telefonisch unter 07742 853-41 oder per E-Mail (k.hornung@hohentengen-ah.de) angefordert werden. Küssaberg Hohentengen a.H.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal Bekanntmachung Am Dienstag, 13. Dezember 2022 um 18:00 Uhr findet im Bürgersaal des Rathauses Dettighofen eine öffentliche Sitzung der Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal statt. Tagesordnung öffentlich 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 2. Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche und Anträge Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen. Die öffentlichen Beratungsunterlagen liegen am Sitzungstag ab 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses aus und können vorab vom Ratsinformationssystem der Gemeinde Dettighofen unter https://dettighofen.ris-portal.de heruntergeladen werden. gez. Marion Frei Verbandsvorsitzende Die Kita Wunderfitz sagt „Danke“ Für die zahlreiche Unterstützung an unserer Sankt-Martins-Feier möchten wir uns recht herzlich bedanken: – bei der Guggenmusik Truubehüeter für die musikalische Begleitung – bei der freiwilligen Feuerwehr Hohentengen für das Sichern der Straße – beim Gewerbeverein für die gespendeten Laugenstangen – bei Familie Gabrin für die Begleitung des Umzugs mit dem Pferd – beim Holzbau Boller-Berger für das Holz und die geliehene Technik – bei unserem Elternbeirat für die Organisation und die Umsetzung der Feier Es war für uns alle ein schönes Ereignis. Die Erzieherinnen und Kinder der Kita Wunderfitz Volkshochschule Hohentengen Französisch für Anfänger Leitung: Anne Benz, Tel. 0 77 42 / 853-11 Neuer Kursbeginn: Mittwoch, 11. Januar 2023 von 19.00 bis 20.30 Uhr Für diesen Kurs sind noch Anmeldungen möglich. Interessierte mögen sich bitte telefonisch bei der Kursleiterin anmelden.

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 25-jähriges Dienstjubiläum von Frau Yvonne Strobach Leiterin des Kindergartens Herdern Am 01. September 2022 konnte Frau Yvonne Strobach ihr 25-jähriges Dienstjubiläum feiern. Bürgermeister Martin Benz, die Kindergartenkinder sowie Kolleginnen und Kollegen gratulierten im Rahmen einer kleinen Feierstunde am 22. November 2022. Vermietung gemeindeeigene Wohnung Wir vermieten zum 01. Februar 2023 eine Dreizimmer-Wohnung in unserem sozialen Projekt Pfarrwiese in der Hauptstraße 3d mit 82,56 m² Wohnfläche. Tiefgaragenstellplätze, Kellerräume, Aufzug und Glasfaseranschluss sind vorhanden. Die monatliche Kaltmiete beträgt 8,75 €/m². Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne bei Fr. Vollmer im Rathaus Hohentengen. Dies ist sowohl telefonisch unter 853-86, von Dienstag bis Donnerstag von 7.00 – 13.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr, sowie jederzeit per Mail an y.vollmer@hohentengen-ah.de möglich.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 Bestellung von Brennholz Brennholz aus dem Gemeindewald kann auch in diesem Jahr wahlweise in herkömmlicher Form (1 Meter lang) oder in langer Form bestellt werden. Preis für Laubhartholz in 1 Meter Form: (Sterholz) 84,40-- €/Ster Preis für Laubmischholz in langer Form: 68,58 € bis 73,85,--€/Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Ster) Nadelholz lang 52,75 € /Festmeter Bitte geben Sie Ihren Bestellschein baldmöglichst bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Zimmer 9.2 ab. Sie können Ihren Bestellschein selbstverständlich auch per e-mail an info@hohentengen-ah.de oder in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen oder per Fax 853-15 an uns senden. Bestellung von Brennholz Vorname, Name: _________________________________________________ Ortsteil und Straße: _______________________________________________ Telefon: _______________________________________________________ Ich bestelle wie folgt: ____________ Ster – 1Meter Form- ____________ Ster Brennholz lang (mind. 5 Ster) Brennholz in Selbstwerbung können direkt beim Revierleiter Michael Albrecht – Tel:07742/4532- Fax: 850879 oder e-mail: michael.albrecht@landkreis-waldshut.de angemeldet werden. Die Preise variieren je nach Holzart und Qualität zwischen 5,-- € und 32,-- €/Ster Haushalte für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 gesucht Teilnehmende erhalten Geldprämie als Dankeschön Wofür geben die Menschen in Baden-Württemberg wieviel Geld aus? Wie hoch sind die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Unter dem Motto »Wo bleibt mein Geld?« führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Dafür werden für Baden-Württemberg

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 rund 10 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. App erleichtert Teilnahme von unterwegs Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App – auch von unterwegs – dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die »klassische« Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zumBeispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden u. a. Fragen zumHaushalt, der Wohnsituation, der Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, der Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können. Bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten Den Teilnehmenden bietet die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: »Wo bleibt mein Geld?« Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ausgewählt werden, erhalten dafür nochmals 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 zu erhalten. Anmeldungen für die Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 sind ab sofort online möglich. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden. Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den Einkommens- und Verbrauchsstichprobe -Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das Bürgergeld. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Informieren und Anmelden unter www.evs2023.de Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Telefon 0800 000 6720, E-Mail: evs@stala.bwl.de Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Energiepreispauschale kommt automatisch Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten automatisch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Der Renten Service der Deutschen Post AG überweist die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 als gesonderte Einmalzahlung auf das Konto, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente bekommen, erhalten die Energiepreispauschale voraussichtlich Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch. Gut zu wissen: • Der Anspruch auf die Energiepreispauschale setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. • Eheleute erhalten jeweils 300 Euro, sofern beide eine eigene Rente beziehen. • Es ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. • Erhält eine Person mehrere Renten - zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente - wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Gemeinschaftsschule Rheintal GMS Rheintal auf kulinarischer Reise Die Kinder in der Koch AG nehmen am Europawettbewerb - Nachbarn imOsten - teil. Aufgabe ist es sich über die Küche eines osteuropäischen Landes zu informieren und ein dreigängiges Menü mit den typischen Gerichten zusammenzustellen. Die Gerichte werden in der AG nachgekocht und die Kinder erstellen eine Fotostrecke dazu. Sie haben jetzt die Möglichkeit eines der landestypischen Vorspeisen aus Bulgarien nach zu kochen.

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Sneschanka Salat (Schneewittchen Salat) Zutaten: 1 Salatgurke 500 g Joghurt (stichfest oder griechischer Joghurt) 3 EL gemahlene Walnüsse 1-2 Knoblauchzehen 1/4 Bund frisches Dill 1-2 TL Olivenöl Zubereitung: 1. Die Gurke schälen, Kerne entfernen, klein schneiden oder reiben und in eine große Salatschüssel geben. 2. Gepresste Knoblauchzehen, Öl, fein gehackten Dill, Salz, Joghurt mit der Gurke gut vermengen und abschmecken. 3. Mit Dill und geriebenen (oder ganzen) Wallnüssen garnieren. 4. Auf einem schönen Teller anrichten. Dazu empfehlen wir frisches Brot. 5. Guten Appetit! Kreativtag an der GMS Rheintal Die Schülerinnen und Schüler der GMS Rheintal sorgten am traditionellen Kreativtag für ein winterliches Ambiente in Rheinheim. In verschiedenen Gruppen wurde einen Tag lang gebastelt, gestaltet und gebacken. Mit selbst gemachten Sternen, Weihnachtsbaumschmuck und Plätzchen wurde der Kreativtag einmal mehr zum Highlight. Die nun schön geschmückten Schulgebäude werden in den kommenden Wochen an diese tolle Aktion erinnern.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Der VdK Ortsverband informiert: Riester-Zulage noch bis Jahresende sichern Wer die staatliche Riester-Zulage für 2020 noch bekommen will, muss diese spätestens bis Ende 2022 über den Anbieter seines Riester-Vertrags beantragen. Darauf wies kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) hin. Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, könne über seinen Vertragsanbieter auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage werde dann automatisch Jahr für Jahr direkt durch den Anbieter gestellt. Die DRV rät allerdings, die Angaben imDauerzulagenantrag regelmäßig zu prüfen. Sie verweist hier auf etwaige Änderungen bei Gehalt oder persönlichen Lebensverhältnissen durch Heirat, Geburt eines Kindes oder auch den Kindergeldwegfall. Die volle staatliche Riester-Grundzulage für 2020 beträgt 175 Euro pro Jahr. Zudem wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mehr Informationen zur gesetzlichen Rente und zur privaten sowie betrieblichen Altersvorsorge gibt es in den Servicezentren für Altersvorsorge der DRV Baden-Württemberg. An landesweit 19 Standorten erfolgen produkt- und anbieterneutrale sowie individuelle Intensivgespräche zur Altersvorsorge. Adressen unter www.prosa-bw.de VdK-Mitgliedschaft zum Verschenken Weihnachten ist Geschenkezeit! Da bietet sich auch die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. an. Denn die einjährige VdK-Mitgliedschaft mit allen Rechten kann per Gutschein verschenkt werden. So kann man für den regulären Jahresmitgliedsbeitrag von 72 Euro eine geliebte Person an Kompetenz, Verbandsstärke und VdKMitgliederservice teilhaben lassen. Nur 36 Euro fallen an, wenn der oder die Bedachte unter 35 ist. Unter www.vdk-bw.de Rubrik „Mitglied werden“, Unterrubrik „Mitgliedschaft verschenken“, gibt es die Gutscheinmotive zum Auswählen. Dann ist die Online-Anforderung für die einjährigeMitgliedschaft auszufüllen. Anschließend muss lediglich „Absenden“ angeklickt werden. Man erhält daraufhin von der VdKLandesgeschäftsstelle in Stuttgart eine Rechnung über 72 beziehungsweise 36 Euro, für die einjährige Mitgliedschaft der beschenkten Person. Nach Eingang dieses Betrags auf demVdK-Konto bekommt man den Geschenkgutschein sowie die Beitrittserklärung zum Verschenken an Weihnachten oder zu anderen Anlässen. Wer keine Möglichkeit der Online-Bestellung hat, kann sich telefonisch mit VdK-Mitarbeiterin Andrea Heider, Telefon (0711) 619 56-34, in Verbindung setzen.

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Agentur für Arbeit Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit und Jobcenter Am 22. Dezember, 29. Dezember und 05. Januar schließen die Agentur für Arbeit Lörrach und ihre Dienststelle in Waldshut-Tiengen, sowie das Jobcenter Landkreis Lörrach und die Familienkasse bereits um 12 Uhr. Ausgenommen davon sind terminierte Vorsprachen. Das Berufsinformationszentrum ist vom 27. Dezember bis 06. Januar komplett geschlossen. Am 24.Dezember und 31.Dezember sind die Dienststellen geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit ist von 8 Uhr bis 18 Uhr über die kostenlosen Servicehotlines gewährleistet. Die eServices unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Unsere Service-Nummern: Arbeitgeber-Service: 0800 4 5555 20, Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 Familienkasse: 0800 4 5555 30, Jobcenter Landkreis Lörrach 07621 178 350 Amt für Abfallwirtschaft Öffnungszeiten während der Feiertage Geänderte Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen und Verschiebungen bei der Müllentsorgung während der Feiertage Die Entsorgungsanlagen sind an den Weihnachtstagen, Silvester und am Dreikönigstag geschlossen. Die Deponien, Grünkompostanlagen und Recyclinghöfe des Landkreises Waldshut sind in den Weihnachtsferien nur eingeschränkt geöffnet. Geschlossen sind sie vom 24.12. bis 26.12.2022, am 31.12.2022 sowie am 06.01.2023. Änderungen ergeben sich auch bei der Müllabholung. Aufgrund des 2. Weihnachtsfeiertags verschiebt sich die Rest- und Biomüllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um je einen Tag. Tonnen, die ursprünglich amMontag, den 26.12.2022, abgeholt werden sollten, werden daher erst am Dienstag, den 27.12.2022, geleert. Für alle weiteren Tage der Woche gilt ebenfalls der darauffolgende Tag. Tonnen, die normalerweise am Freitag geleert werden, werden somit erst am Samstag, den 31.12.2022 geleert. Gleiche Regelung gilt für den Dreikönigstag am 06.01.2023. Die Rest- und Biomüllabfuhr verschieben sich um einen Tag. Im Müllkalender 2022/2023 des Landkreises, auf der Homepage und in der App wurden bereits alle Feiertagsverschiebungen berücksichtigt.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Touristinfo DreiWelten BürgerCard zu Weihnachten (Bild anbei) Die DreiWelten BürgerCard macht Freizeitvergnügen weiterhin erschwinglich: Noch bis Ende des Jahres können Einheimische die Karten zum Startpreis (89 Euro) erwerben. Danach kostet die Erlebnis-Karte für Erwachsene 94,00 Euro pro Jahr, Kinder ab sechs Jahre zahlen 54,00 Euro für die Erlebnisse in der Region Schwarzwald, Rheinfall und Bodensee. „Wir merken, dass die Karte bei den Einheimischen gerade in diesen Zeiten enorm gut ankommt“, sagt Markus Spettel, selbst Familienvater und Geschäftsführer der DreiWelten Tourismus GmbH. Wer die kleine Karte in der Tasche hat, zahlt bei über 120 Attraktionen, Fahrten, Museen und Erlebnissen keinen Eintritt mehr. Ob Skilift, Rodelverleih, Eislaufen oder Therme: Zwischen Rottweil, Schaffhausen in der Schweiz und Bad Säckingen können Familien jedes Wochenende zu den Gratis-Ausflügen aufbrechen – Kinder unter sechs Jahren dürfen kostenlos die Karte der Eltern mitbenutzen. Die Beispielrechnung zeigt, dass sich die DreiWelten BürgerCard auch für Einzelpersonen und Paare schon nach wenigen Tagen lohnt. Wer einmal mit der Sauschwänzlebahn fährt (ohne Karte 25,00 Euro), in ein Hochrhein Kanu steigt (30,00 Euro), die Smilestones Miniaturwelt besucht (21,00 CHF) und einen Wellnessaufenthalt im Solemar verbringt (14,90 Euro), hat den Kaufpreis wieder drin. „Bei all den steigenden Kosten bringt die Karte eine gewisse Leichtigkeit zurück“, findet das Team der DreiWelten Tourismus GmbH, das das scheckkartengroße Sorglospaket als Weihnachtsgeschenk empfiehlt. Hallenbäder, Stadtführungen, E-Bike-Verleih, Naturspektakel, Kunstausstellungen, Golfplätze – da ist ganz sicher für jeden etwas dabei. INFO: Alle Leistungen der DreiWelten BürgerCard sind online unter www.dreiwelten.com einzusehen. Heimatbücher zu Weihnachten Noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk? In der Touristinfo gibt es Bücher vom Schwarzwald und Hochrhein, verschiedene Bücher von Herbert Fuchs und von der Pfarrei Sank Maria Hohentengen.

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2022 Wanderungen mit dem Schwarzwaldverein Lottstetten e.V. Stephanstagswanderung Am Montag 26.12.2022 machen der Schwarzwaldverein und Gäste wieder den alljährlichen Ausflug in der Heimat, dieses Mal oberhalb Jestetten. Diese leichte Rundtour führt uns durch den hoffentlich verschneiten Winterwald zum Erlenboden, entlang des Grenzweges und zurück über den Heuboden. Wanderführer: Günther Haberstock, Tel. 0 77 45 / 9 10 37 oder 0171 / 605 58 87 Treffpunkt: 13:30 Uhr – Kindergarten Homberg Info zur Tour: 1 00 hmAuf- und Abstieg, Länge 7 km, Gehzeit ca.2,5, Abschlusshock Cafe Central Anmeldung: wegen Organisation Bürgernetzwerk Hohentengen e.V. Miteinander … Füreinander … in Hohentengen Termine im Blockhuus (Auenweg 1a): Krabbelgruppe: Donnerstags 10:00 - 11:00 Uhr. Anmeldungen bei der Gruppenleitung oder über das Bürgernetzwerk. Jeden Donnerstag: Kurse für die mentale Gesundheit mit Jevgenija Meier - für alle Altersgruppen geeignet. Achtsamkeitsübungen 19:00 - 20:15 Uhr - Infos und Anmeldung: jevgenija@web.de Austausch und Ideensammlung zum Thema Müllsammeln in der Gemeinde: Offener Treff am Samstag, 10. Dezember von 14:00 bis 17:00 Uhr Nächster offener Abend des Freundeskreis Kleindenkmäler: Montag, 12. Dezember 20:00 Uhr Häkeln & Stricken im Blockhuus. Offener Handarbeits-Treff für Anfänger, Fortgeschrittene und Könner. Nächster Termin: Mittwoch, 14. Dezember ab 19.00 Uhr. Samstag, 17. Dezember ab 15:00 Uhr Advents-Abend an der Feuerschale - mit Glühwein, Grillwurst und Crêpes. Seniorencafé unter dem Motto „plaudern, gesellig sein und spielen“: Immer am letzten Samstag des Monats: 31. Dezember 14:00 - 17:00 Uhr. Vormerken: Nistkastenwerkstatt in Kooperation mit dem BUND am 21. Januar 2023. 9:00 - 12:00 Uhr oder 14:00 - 17:00 Uhr. Am besten jetzt schon anmelden. Kinder unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen. Die Handarbeitsgruppe im Seniorenwohnen Hansengel 1 trifft sich Dienstags im Zweiwochenrhythmus. Der nächste Termin ist der 13. Dezember, 14:30 - 17:00 Uhr.

Nr. 24 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 25 Weitere Informationen zuMitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net Für Senioren Liesels Kaffeeplausch Nächstes Treffen am 22. Dezember 2022 14.00 – 17. Uhr im Bürgersaal Lienheim (bitte um vorherige Anmeldung) Frühstück für Alleinstehende: Jeden 2. Donnerstag im Monat Frühstück im Cafe Gelo – um 9:00 Uhr Mittagessen für Senioren: Jeder 1. Mittwoch im Monat im Restaurant Saloniki – um 12:00 Uhr Ohne Anmeldung möglich, bei Fragen Lucia Burger Tel. 5584 Was tun nach dem Abitur? Für Schüler aller Ober- bzw. Kursstufen, die unsicher sind oder nicht wissen, welchen Beruf sie anstreben wollen, bietet sich das zweitägige Seminar zur BErufs- und STudienorientierung (BEST) an. In zwei Etappen lernen sie ihre eigenen Fähigkeiten selbständig einzuschätzen. Sie klären ihre persönlichen und beruflichen Ziele sowie ihren Informationsbedarf. Dieses Training bietet Recherchemöglichkeiten für künftige Berufsfelder und beinhaltet den verpflichtenden Orientierungstest für Studienbewerber. Die Anmeldung erfolgt unter „www.bw-best.de“ (Pfad: für Schüler - Veranstaltungen – zur Listenansicht – Januar 2023 – in Zeile „30.01.2023“ – auf „Hochrheinmuseum Schloss Schönau / Trompetermuseum“ klicken –herunterscrollen und rechts auf „Anmeldung“ klicken). Das Seminar findet im Schloss Schönau in Bad Säckingen (Hochrhein- bzw. Trompetenmuseum), Schönaugasse 5/1 am 30.01. und 09.02.2023, jeweils 8.00 bis spätestens 17.00 Uhr statt. Die IBB-Stelle Waldshut-Tiengen informiert Die unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen bietet in den Räumen des Landratsamtes Waldshut-Tiengen am 05.12.2022 und am 12.12.2022 (Raum 264) persönliche Beratungsgespräche an. Wir bitten um telefonische Voranmeldung (wenn möglich), können aber auch kurzfristig Beratungsgespräche anbieten, da das Landratsamt

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