Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Dezember 2022

Seite 10 Nr. 25 · Weihnachten 2022 §4a Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe Artikel 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. ImÜbrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben. Hohentengen am Hochrhein, den 08.12.2022 gez. Martin Benz Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Erhöhung der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze gemäß §34 Abs.1 und 2 FwG (Feuerwehrgesetz) Die Gemeinde Hohentengen a. H. wird Anfang 2023 die Kostenersätze für Feuerwehreinsätze gemäß dem Feuerwehrgesetz neu kalkulieren. Dies wird auf jeden Fall zu einer Erhöhung führen. Die neuen Kostenersätze werden nach der Kalkulation und dem Gemeinderatsbeschluss rückwirkend ab dem 01.01.2023 gelten. Die Änderungssatzungen werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Wir bitten dies zu beachten. Winterdienst – Fahrzeuge bitte nicht entlang der Straße parken! Um bei Schnee und Glätte zuverlässig räumen und streuen zu können, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger ganz dringend ihre Fahrzeuge nicht entlang der Straße zu parken. Unsere Räum- und Streufahrzeuge können die Straßen bei dort parkenden Fahrzeugen nicht befahren und damit nicht räumen und streuen. Für Ihr Verständnis und ihre Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich. Ihre Gemeindeverwaltung

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