Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Dezember 2022

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 3 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Satzung über die Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein (Feuerwehrsatzung-FwSAbt) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 08.12.2022 folgende Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Hohentengen a.H vom 08.03.2018 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Freiwillige Feuerwehr Hohentengen am Hochrhein, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in – Hohentengen – Lienheim – Günzgen – Bergöschingen 2. der Jugendfeuerwehr 3. der Altersabteilung § 2 Der bisherige Text des § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seine Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, deren Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.

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