Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Dezember 2022

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 9 Artikel 1 Änderung Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührenordnung - Die Verwaltungsgebührenordnung in der Fassung vom 01.07.1977, wird wie folgt geändert: Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: § 4a Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 2 Änderung Gebührenordnung -MostereigebührenDie Mostereigebührenordnung in der Fassung vom 07.09.1988, wird wie folgt geändert: Es wird der Allgemeine Zusatz eingefügt: Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schlachträume und über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung - Benutzung- und Gebührensatzung Schlachträume - Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Schlachträume in der Fassung vom 29.06.1993, wird wie folgt geändert: Nach § 13 wird folgender § 14 eingefügt: § 14 Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe Artikel 4 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 14.04.2017, wird wie folgt geändert: Nach §4 wird folgender §4a eingefügt:

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