Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Dezember 2022

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 25 · 22. Dezember 2022 · Jahrgang 47 am Hochrhein Hohentengen

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, überall finden in dieser Zeit Weihnachtskonzerte und Weihnachtsfeiern statt. Zusammen mit den Weihnachtsliedern stimmen sie uns auf das Weihnachtsfest ein. Weihnachten erinnert uns aber auch daran, welch kostbares Gut Frieden und wie wertvoll Mitmenschlichkeit ist. Weihnachten bestärkt uns darin, uns immer und überall für eine friedliche Welt und ein gutes Miteinander einzusetzen. Wir können nur hoffen, dass diese Botschaft in irgendeinem lichten Moment auch diejenigen in der Welt erreicht, die für Kriege und Gewalt verantwortlich zeichnen. Aber auch wir alle können dazu beitragen, dass die Weihnachtsbotschaft bei uns gelebt wird. Viele tun dies bereits seit Jahren, ihnen gilt mein herzliches Dankeschön. Lassen wir uns von diesen positiven Beispielen ermutigen, uns im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv für ein friedliches Miteinander einzusetzen. Ohne Hass, ohne Gewalt, ohne Ausgrenzung. Für leuchtende Kinderaugen, für Hoffnung und für eine lebenswerte Zukunft. Ich wünsche Ihnen alle eine fröhliche, zufriedene, glückliche und friedliche Weihnachtszeit. Ihr Martin Benz Bürgermeister Seite 2 Nr. 26 · Weihnachten 2021

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 3 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Satzung über die Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein (Feuerwehrsatzung-FwSAbt) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 08.12.2022 folgende Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Hohentengen a.H vom 08.03.2018 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Freiwillige Feuerwehr Hohentengen am Hochrhein, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in – Hohentengen – Lienheim – Günzgen – Bergöschingen 2. der Jugendfeuerwehr 3. der Altersabteilung § 2 Der bisherige Text des § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seine Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, deren Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.

Seite 4 Nr. 25 · Weihnachten 2022 (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehr- und des Abteilungsausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschränken. (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 5 des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören. § 3 Der bisherige Text des § 10 Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und Stellvertreter wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertretern werden in der Hauptversammlung durchgeführt. (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinen Stellvertretern (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und deren Stellvertretern kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.

Seite 6 Nr. 25 · Weihnachten 2022 (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder hauptberuflich tätigen Stellvertretern des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG), 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, des Leiters der Jugendfeuerwehr, des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen. (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. (11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). (13) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr. 2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen finden in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend. Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz 8. Für die stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10 und 11 entsprechend.

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 7 § 4 Der bisherige Text des §13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse wird aufgehoben und enthält folgende Fassung: (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus 4 auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Davon entfallen auf die Abteilungen in Bergöschingen, Günzgen, Hohentengen und Lienheim je 1 Mitglied. (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an – die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, – die Abteilungskommandanten, – die Stellvertreter der Abteilungskommandanten, – der Jugendfeuerwehrwart, – der Gerätewart Gesamtwehr, – der Atemschutzgerätewart Gesamtwehr, – der Kleiderwart, – der Leiter der Altersabteilung, – der Schriftführer und – der Kassenverwalter. (3) Werden die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, die Abteilungskommandanten, oder die Stellvertreter der Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend. (4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen.

Seite 8 Nr. 25 · Weihnachten 2022 (9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der – Einsatzabteilung in Hohentengen aus maximal 3 gewählten Mitgliedern, – Einsatzabteilung in Lienheim aus maximal 3 gewählten Mitgliedern, – Einsatzabteilung in Günzgen aus maximal 3 gewählten Mitgliedern, – Einsatzabteilung in Bergöschingen aus maximal 3 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem die Stellvertreter der Abteilungskommandanten, der Schriftführer und der Kassenverwalter an. Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 08.12.2022 gez. Martin Benz Bürgermeister Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 6, 11, 13, 15, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) i. V. m § 34 Abs. 5 Feuerwehrgesetz (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 08.12.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) beschlossen:

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 9 Artikel 1 Änderung Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührenordnung - Die Verwaltungsgebührenordnung in der Fassung vom 01.07.1977, wird wie folgt geändert: Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: § 4a Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 2 Änderung Gebührenordnung -MostereigebührenDie Mostereigebührenordnung in der Fassung vom 07.09.1988, wird wie folgt geändert: Es wird der Allgemeine Zusatz eingefügt: Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schlachträume und über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung - Benutzung- und Gebührensatzung Schlachträume - Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Schlachträume in der Fassung vom 29.06.1993, wird wie folgt geändert: Nach § 13 wird folgender § 14 eingefügt: § 14 Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe Artikel 4 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 14.04.2017, wird wie folgt geändert: Nach §4 wird folgender §4a eingefügt:

Seite 10 Nr. 25 · Weihnachten 2022 §4a Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe Artikel 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. ImÜbrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben. Hohentengen am Hochrhein, den 08.12.2022 gez. Martin Benz Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Erhöhung der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze gemäß §34 Abs.1 und 2 FwG (Feuerwehrgesetz) Die Gemeinde Hohentengen a. H. wird Anfang 2023 die Kostenersätze für Feuerwehreinsätze gemäß dem Feuerwehrgesetz neu kalkulieren. Dies wird auf jeden Fall zu einer Erhöhung führen. Die neuen Kostenersätze werden nach der Kalkulation und dem Gemeinderatsbeschluss rückwirkend ab dem 01.01.2023 gelten. Die Änderungssatzungen werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Wir bitten dies zu beachten. Winterdienst – Fahrzeuge bitte nicht entlang der Straße parken! Um bei Schnee und Glätte zuverlässig räumen und streuen zu können, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger ganz dringend ihre Fahrzeuge nicht entlang der Straße zu parken. Unsere Räum- und Streufahrzeuge können die Straßen bei dort parkenden Fahrzeugen nicht befahren und damit nicht räumen und streuen. Für Ihr Verständnis und ihre Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich. Ihre Gemeindeverwaltung

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 11 Friedhof Lienheim und Waldfriedhof Lienheim (Baumurnengrab) Es wird wiederholt festgestellt, dass Gegenstände bei den Baumurnengräber auf dem Friedhof in Lienheim, sowie beim Waldfriedhof Lienheim, abgelegt werden. Laut Friedhofsordnung ist das Anbringen oder Aufstellen von Grabschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen, Steine, etc. nicht zugelassen. Blumenschmuckablagen an den Baumurnengräber sind selbständig wieder zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, ist die Gemeinde berechtigt diese zu entfernen. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Die Friedhofsverwaltung Mehr Arten im Garten – der Wildbienenstein Bienensteine können sowohl in Wildbienenwände, Fassaden und Mauern eingebaut werden, als auch einzeln aufgehängt werden. Jeder Bienenstein hat zwei durchgehende Löcher und kann dadurch sowohl hochkant als auch querkant angebracht werden. Der Niststein besteht aus atmungsaktivem Ton, dies beugt einem Verpilzen der Brut im Inneren vor. Da der Bienenstein Regenwasser aufnehmen kann, sollte unbedingt ein regengeschützter Standort gewählt werden oder die Nisthilfe ein schützendes Dach erhalten! Der Bienenstein ist das Ergebnis von über zwanzigjähriger Nisthilfenforschung. Einige im Handel angebotene Nisthilfen werden für die empfindlichen Bewohner zu Todesfallen, weil unsachgemäße Materialien zum Absterben der Larven führen. Entscheidend für die Qualität einer Nisthilfe ist also, dass aus den angelegten Brutzellen im darauf folgenden Jahr viele junge Wildbienen schlüpfen. Das klappt mit dem nachhaltigen Bienenstein hervorragend, so dass der Wildbienenbestand (abhängig vom Nahrungsangebot und Gegenspielern) von Jahr zu Jahr größer wird. Die Nisthilfe hat 295 Nestgänge mit Durchmessern von 3 – 8,5 mm und bietet Nützlingen unterschiedlicher Arten ideale Nistbedingungen. Ein einzelner Nistgang für ca. 5 Brutzellen kostet somit unter 0,10 €. Bislang konnten 36 verschiedene Hautflüglerarten in den Niststeinen nachgewiesen werden. Der Bienenstein wird auch von Einsiedlerwespen besiedelt, die Blattläuse und kleine Raupen verzehren. Bei durchschnittlich fünf Brutzellen pro Nestgang, warten im Winter in einem voll belegten Bienenstein ca. 1500 kleine Helfer auf den Frühling/Sommer! Auch eine nützliche und originelle Geschenk-Idee Mehr Infos: www.wildbiene.com

Seite 12 Nr. 25 · Weihnachten 2022

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 13

Seite 14 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Schweizer Atommüllendlagersuche in Etappe 3 Sachplan geologische Tiefenlager – Regionalkonferenz Nördlich Lägern (9) Anfang Dezember fand in Eglisau die 14. Vollversammlung der 3. Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager der Regionalkonferenz Nördlich Lägern statt. Es nahmen 96 Mitglieder teil, darunter 22 Mitglieder von der deutschen Seite; davon wiederum 14 Mitglieder aus der Gemeinde Hohentengen. Ein Vertreter des schweizerischen Bundesamtes für Energie legte dar, was die kurzfristigen Aufgaben der Regionalkonferenz im nächsten Jahr sein werden: Unterstützung von Informationsveranstaltungen in den Gemeinden, Weiterentwicklung des Zukunftsbildes für die Region, Beurteilung verschiedener Berichte der Nagra sowie Mitwirkung an der Umweltverträglichkeitsprüfung. In der langfristigen Perspektive liegt die Aufgabe der Regionalkonferenz in der Stellungnahme zum wichtigsten Meilenstein der dritten Etappe des Sachplanverfahrens, dem Rahmenbewilligungsgesuch der Nagra für den Standort Nördlich Lägern, das für das Jahr 2024 erwartet wird. Weiter war die Vollversammlung geprägt von den Wahlen der Mitglieder in die Fachgruppen und deren Leitungen sowie der Vorstandsmitglieder und dem Vereinspräsidium. Die Vollversammlung wählte die einzelnen Mitglieder der vier Fachgruppen (Oberflächeninfrastruktur, Sicherheit, Regionale Entwicklung und Infrastrukturgemeinden) und deren Leiter. Die deutsche Seite ist in den jeweiligen Fachgruppen sowie im Vorstand vertreten. Mitglied des Vorstands: Bürgermeister Martin Benz, Richard Wagner FG Oberflächeninfrastruktur: Bürgermeister Martin Benz, Matthias Bachmann, Markus Wehrle FG Sicherheit: Alexander Stillner, Udo Burmeister, Franz Maier, Bernd Friebe FG Regionale Entwicklung: Bürgermeister Martin Benz, Rosi Drayer FG Infrastrukturgemeinden: Bürgermeister Martin Benz. Die vollständige Besetzung der Vorstandsämter und der Fachgruppen finden Sie unter den Dokumenten (Protokolle) hier: https://regionalkonferenz-laegern.ch/ Zu neuen Co-Präsidenten der Regionalkonferenz wurden einstimmig Reto Grossmann, Gemeinderat und Vizepräsident der Gemeinde Stadel und Christopher Müller, Gründer und Verwaltungsratspräsident der Firma «Die Ergonomen Usability» gewählt. Über frühere Verfahrensschritte und die Begründung für die Standortwahl Stadel Haberstal (ASR der Nagra vom 12.09.2022) können Sie sich über die Webseite der Gemeinde Hohentengen informieren: https://www.hohentengen.de/gemeinde-und-buerger/atommuellendlagersuche.html Noch mehr Infos unter: https://regionalkonferenz-laegern.ch/

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 15 Weihnachtswunsch-Aktion Herzlichen Dank für Ihr Mitmachen! Schon zwei Tage nach Aushang waren alle Sterne abgeholt. Nun liegen alle Wunschpäckchen bereit, um an Weihnachten den Kindern Freude zu bereiten. Fröhliche Weihnachten! Deutsche Rentenversicherung Dienststellen der Rentenversicherung nach Weihnachten geschlossen Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) BadenWürttemberg informiert, dass vom 27. bis 30. Dezember 2022 alle Dienststellen inklusive der Regionalzentren und Außenstellen geschlossen bleiben. Auch Video- und telefonische Beratungen finden an diesen Tagen nicht statt. Die Schließung ist ein Baustein der DRV Baden-Württemberg bei der Umsetzung des 5-Punkte-Plans der Landesregierung »Baden-Württemberg rückt zusammen« zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Besonders wirkungsvoll und damit »clever« sind dabei mehrtägige Zeitspannen, um beispielsweise Heizungsanlagen komplett runterfahren zu können und somit zusätzlich Energie einzusparen. Ab dem 2. Januar 2023 sind sämtliche Dienststellen wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Kompetente Hilfe in der Nachbarschaft Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) würdigt am 5. Dezember 2022, dem internationalen Tag des Ehrenamts, das Engagement ihrer rund 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater. Mit ihnen haben die Menschen im Land kostenfrei und direkt vor Ort gut geschulte »Helfer in der Nachbarschaft«. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Über 6.000 Anträge auf Rente und auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos haben die baden-württembergischen Versichertenberaterinnen und -berater im Jahr 2021 aufgenommen. Damit die Anträge direkt in der Sachbearbeitung ankommen, schneller bearbeitet und entschieden werden können, nutzen die Ehrenamtlichen die Online-Services der DRV BW. Darüber hinaus klären sie beispielsweise auch die Voraussetzungen der verschiedenen Rentenarten oder informieren über den persönlichen Rentenbeginn.

Seite 16 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Wie wird man Versichertenberaterin oder -berater? Die Versichertenberaterinnen und -berater sind ebenso wie der Vorstand und die Vertreterversammlung Teil der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der DRV BW. Die Vertreterversammlung wählt die Versichertenberaterinnen und -berater auf Vorschlag von Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretungen und sonstigen freien Wählerlisten, die sich zur Sozialwahl stellen. Wer selbst gerne dieses wichtige und interessante Ehrenamt ausüben möchte, sollte sich an die genannten Gruppierungen wenden. Das Büro der Selbstverwaltung der DRV BW unterstützt dabei und ist per E-Mail unter bvsv@drv-bw.de erreichbar. Weitere Informationen unter www.drv-bw.de/sozialwahl Öffnungszeiten der Postagentur Die Postagentur ist am 24. Dezember 2022 (Heilig Abend) und am 31. Dezember 2022 (Silvester)geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung Pflegestützpunkt Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut bietet individuelle Beratung und Information rund um das Thema Pflege im Rathaus Hohentengen an. Sie haben hierzu Fragen, benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades oder bei der Auswahl von Hilfs- und Pflegeangeboten, dann sind wir gerne für Sie da. Die nächste Sprechstunde im Rathaus Hohentengen findet am Mittwoch, 11. Januar 2023, von 9:00 bis 11:00 Uhr statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich an unter Tel. 07751/86 4255 oder per E-Mail: daniela.roters@landkreis-waldshut.de, oder direkt beim Rathaus, Zimmer Nr. 1, Frau Pilss unter Tel. 07742/853-62.

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 17 Kindergarten Pfiffikus Ho, Ho, Ha der Nikolaus war da Wir hatten einen wunderschönen Nikolaustag und bedanken uns beimNikolausgespann Mäx + Heike von unserem Bauhof. Außerdem ein herzliches Dankeschön an das „KAUFHÜSLI Boller“ für die gespendeten Erdnüsse und Mandarinen. In diesem Sinne wünschen wir allen eine gesegnete Weihnachtszeit mit vielen ruhigen und besinnlichen Momenten. Frohe Weihnacht! - Das Team und die Kinder aus der Kita „PFIFFIKUS“ / Herdern

Seite 18 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Wir bedanken uns ganz herzlich bei Familie Gschwandtner aus Herdern für die schöne selbstgebastelte Weihnachtskrippe mit Figuren. Das Team und die Kinder aus der Kita „Pfiffikus“ / Herdern

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 19 Bürgernetzwerk Hohentengen e.V. Miteinander … Füreinander … in Hohentengen Es tut sich weiterhin vieles und wir freuen uns über jeden, der oder die gerne aktiv werden möchte, eigene Ideen einbringen und umsetzen will oder uns bei laufenden Aktivitäten wie allen voran den ehrenamtlichen sozialen Tätigkeiten – ob in der Pflegewohngemeinschaft Pfarrwiese oder für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde – tatkräftig unterstützen kann. Termine im Blockhuus (Auenweg 1a): Krabbelgruppe: Donnerstags 10:00 - 11:00 Uhr. Anmeldungen bei der Gruppenleitung oder über das Bürgernetzwerk. Seniorencafé unter dem Motto „plaudern, gesellig sein und spielen“: Immer am letzten Samstag des Monats: 31. Dezember 14:00 - 17:00 Uhr. Häkeln & Stricken im Blockhuus. Offener Handarbeits-Treff für Anfänger, Fortgeschrittene und Könner. Nächster Termin: Mittwoch, 11. Januar ab 19.00 Uhr. Nistkastenwerkstatt in Kooperation mit dem BUND am Samstag, 21. Januar 2023. 9:00 - 12:00 Uhr oder 14:00 - 17:00 Uhr. Anmelden bis 18. Januar. Kosten je Nistkasten 10 €. Kinder unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen. Material und Werkzeug werden gestellt. Getränke und Kuchen gibt es vor Ort auf Spendenbasis. Wenn kein Platz im Garten oder am Haus ist, können Sie gern zu einem anderen Termin gemeinsam mit uns die Nistkästen im Wald aufhängen.

Seite 20 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Weitere Informationen zu Mitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net. Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen: Vorsitzender René Manthey, 0173 / 6 71 77 43 buergernetzwerk@hohentengen.net Veranstaltungskalender Frühstück für Alleinstehende: Jeden 2. Donnerstag im Monat Frühstück im Cafe Gelo – um 9:00 Uhr Mittagessen für Senioren: Jeder 1. Mittwoch im Monat im Restaurant Saloniki – um 12:00 Uhr Ohne Anmeldung möglich, bei Fragen Lucia Burger Tel. 5584 Gewerbliche Schulen Waldshut gs-wt.de Kaufmännische Schule Waldshut ks-wt.de Justus-von-Liebig-Schule Waldshut jls-wt.de Gewerbliche Schulen Waldshut gs-wt.de Kaufmännische Schule Waldshut ks-wt.de Justus-von-Liebig-Schule Waldshut jls-wt.de SCHULABSCHLUSS – WAS NUN? INFOABEND DIENSTAG, 17. JANUAR 2023 Schüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss der weiterführenden Beruflichen Schulen Waldshut Justus-von- Liebig-Schule Waldshut Gewerbliche Schulen Waldshut Schüler/innen mit Hauptschulabschluss Kaufmännische Schule Waldshut WANN 18:00 Uhr WO Foyer der Justus-von-Liebig-Schule, Von-Kilian-Straße 5 in Waldshut WAS Allgemeine Informationen zu: • Berufsvorbereitung • Einjährige Berufsfachschulen • Zweijährige Berufsfachschulen WANN 19:00 Uhr WO Foyer der Justus-von-Liebig-Schule, Von-Kilian-Straße 5 in Waldshut WAS Allgemeine Informationen zu: • Berufskollegs • Berufliche Gymnasien Bundesagentur für Arbeit Hohe Heizkosten: Antrag beim Jobcenter möglich Wer im Jahr 2023 durch hohe Heizkosten belastet wird, kann beim Jobcenter prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Öl oder Pellets. Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) beinhaltet die Möglichkeit, bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen.

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 21 Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich noch bis April 2023 gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Bei der Prüfung, ob die Menschen für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Auch zu ihrem Vermögen müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor. Hintergrund Heiz- und Stromkosten im SGB II: Heizkosten werden von den Jobcentern regelmäßig in der tatsächlichen Höhe übernommen. Anders ist es bei den Stromkosten: Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfes, wird vom Gesetzgeber pauschaliert festgelegt und jährlich angepasst. Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit und Jobcenter Landkreis Lörrach Am 10. Januar haben die Agentur für Arbeit Lörrach und ihre Dienststelle in WaldshutTiengen, sowie das Jobcenter Landkreis Lörrach und die Familienkasse geschlossen. Ausgenommen davon sind terminierte Vorsprachen. Telefonische Erreichbarkeit ist von 8 Uhr bis 18 Uhr über die kostenlosen Servicehotlines gewährleistet. Die eServices unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Unsere Service-Nummern: Arbeitgeber-Service: 0800 4 5555 20 Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 Familienkasse: 0800 4 5555 30 Jobcenter Landkreis Lörrach 07621 178 350 Volkshochschule Hohentengen Kursankündigung Rückenfit/Rückengymnastik Vorgesehen sind Übungen zur Förderung und Erhaltung der Beweglichkeit der Wirbelsäule durch Lösungs- und Entspannungsübungen. Bitte mitbringen: Gymnastikmatte,warme Socken und bequeme Kleidung. Leitung: Marlies Janssen, Telefon 0 77 42 / 63 98 Beginn: Montag, 9. Januar 2023 Kurs 1: 18.45–19.45 Uhr Kurs 2: 20.00–21.00 Uhr Kursgebühr: € 40,– für 12 Abende Anmeldung bitte telefonisch bei der Kursleiterin

Seite 22 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Volkshochschule Waldshut Tagesfahrt zum Revue-Theater Royal Palace am Sonntag, 22.01.2023 In Zusammenarbeit mit der VHS Waldshut-Tiengen organisiert Frau B. Merone eine Tagesfahrt zum Revue-Theater “Royal Palace”, eines der grössten Show-Theater in Europa im Herzen des Elsass. Vor der Show werden Sie im vornehmen Restaurant mit einem leckeren Menü verwöhnt. Am Nachmittag heißt es dann Bühne auf für die neue Show „FRÉNÉSIE“ mit großartigen Artisten, atemberaubenden Attraktionen, einemmagischen Bühnenbild und fantastischen Kostümen. Sie werden begeistert sein. Nach der Show gibt es Musik und einen Cocktail im Lounge Club. Preis für Fahrt im modernen Reisebus nach Kirrwiller, Mittags-Menü im Restaurant Versailles im Royal Palace, Eintrittskarte zur „Revue „FRÉNÉSIE“, nach der Show ein Getränk im Lounge Club 160,- -€ pro Person Genießen Sie diesen Tag in eine magische Welt, der zu einem unvergesslichen Erlebnis werden wird. Für weitere Informationen und Anmeldung (Anmeldeschluss: 30.12.2022) wenden Sie sich bitte direkt an Frau B. Merone, Tel.: 07751 2856. Altersjubilare Monat Januar 2023 1.1 Ivan Zalokar Hauptstr. 20 Hohentengen 75 Jahre 10.1 Siegmund Schepella Im Klausen 4 Hohentengen 70 Jahre 23.1 Manfred Sutter Lenggenstr. 7 Lienheim 80 Jahre 28.1 Richard Malotta Rheinhalde 40 Hohentengen 70 Jahre 31.1 Karin Tschentscher Rheinhalde 25 Hohentengen 75 Jahre Sammeltermine Biotonne 22. Dezember 2022 Restmüll 30. Dezember 2022 Biotonne 05. Januar 2023 Blaue Tonne 09. Januar 2023 Gelber Sack 11. Januar 2023 Biotonne 19. Januar 2023 Restmüll 26. Januar 2023 Sämtliche Leerungstermine sind auch über die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de und über die kostenlose Abfall-App abrufbar. Christbaumabfuhr – Samstag, 14. Januar 2023 Ortsteil Hohentengen – Straßensammlung Im Ortsteil Hohentengen werden die Weihnachtsbäume am Samstag 14. Januar 2023 ab 09.00 Uhr eingesammelt. Stellen Sie diese gut sichtbar an den Straßenrand.

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 23 Andere Ortsteile – Einrichtung einer Deponie In allen Ortsteilen außer Hohentengen – werden Sammelplätze eingerichtet. Die Weihnachtsbäume werden ebenfalls am Samstag, 14. Januar 2023 – nachmittags- bei den Sammelplätzen abgeholt. Bitte bringen Sie Ihre Weihnachtsbäume erst am Samstag an folgende Sammelplätze: OT Lienheim Standort Glascontainer (Sportplatz) OT Bergöschingen Wiese rechts, an der Küssaburgstraße, direkt vor Übergang Brücke Richtung Hohentengen OT Stetten Standort Glascontainer, Bergöschinger Straße OT Günzgen beim Buswartehäuschen (Kapellenstraße) OT Herdern beim Feuerwehrgerätehaus Guggenmühle gegenüber Haus Beck (nicht in Weilergraben) Sie können ihre Christbäume auch an die Sammelstelle beim Fahrsilo Abzweig Landstraße (gegenüber Aldi Richtung Herdern bringen). Bitte unbedingt beachten! Entfernen Sie jeglichen Baumschmuck, vor allem auch Lametta. Die Gemeindeverwaltung bittet um regen Gebrauch dieser bequemen Entsorgung des Weihnachtsbaumes. Herr Franco Boller mit seinem Team wird auch dieses Jahr die Sammlung in der Gesamtgemeinde wieder durchführen. Vielen Dank! Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich an Herrn Franco Boller Müllgemeinschaften bitte per Antragsformular mitteilen Jeder Haushalt kann mit einem oder mehreren Nachbarn eine Müllgemeinschaft bilden. Die Mitteilung über die Bildung der Müllgemeinschaft ist nur per Antragsformular möglich. Großwohnanlagen sind von der Pflicht zur Beantragung der Müllgemeinschaft per Formular ausgenommen. Voraussetzung für eine Müllgemeinschaft ist, dass alle Teilnehmer der Müllgemeinschaft im sel-ben Haus oder im benachbarten Haus auf derselben Straßenseite wohnen. Mit Nachbarn, die gegenüber wohnen, ist eine Müllgemeinschaft nicht möglich. Außerdem gilt, dass pro Haushalt ein Behältervolumen von mind. 40 Litern vorhanden sein muss. Bei zwei Haushalten also min-destens 80 Liter usw. Die Abfallwirtschaft behält sich vor, die Größe des Müllgefäßes entspre-chend anzupassen, falls die vorhandene bzw. bestellte Behältergröße zu klein ist. Das Antragsformular sowie weitere ausführliche Hinweise zu Müllgemeinschaften gibt es auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft zumDownload unter Infothek/ Broschüren und Downloads/Anträge (https://www.abfall-landkreis-waldshut.de/eip/ pages/broschueren-und-downloads.php) oder kann telefonisch oder per Mail bei der Abfallwirtschaft angefragt werden.

Seite 24 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Hinweise zur Terminmitteilung per E-Mail nach Sperrmüllanmeldung Immer wieder kommt es vor, dass die Terminmitteilungen der Abfallwirtschaft über die Sperrmüllabholung im privaten Spam-Ordner der Kundinnen und Kunden landen. Möchten Kundinnen und Kunden ihren Sperrmüll durch ein Entsorgungsunternehmen abholen lassen, können sie dies über das Online-Formular, per Abrufkarte, per Telefon oder auch per E-Mail bei der Abfallwirtschaft beantragen, die im Anschluss eine Mitteilung mit der Nennung des Abholungszeitpunkts zurücksendet. Diese Mitteilung kann seit einiger Zeit auch per E-Mail erfolgen. Dabei kommt es jedoch immer wieder vor, dass diese Benachrichtigung der Abfallwirtschaft im privaten Spam-Ordner oder Unterordnern wie Werbung oder Newsletter der Kundinnen und Kunden landen und dadurch übersehen werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet deshalb darum, diese Ordner zu kontrollieren, wenn eine Sperrmüllabholung beantragt und eine E-Mailadresse für die Terminmitteilung hinterlegt wurde. Kundinnen und Kunden, die auch zwei Wochen nach der Beauftragung noch keine Benachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich an den Kundenservice der Abfallwirtschat unter der Telefonnummer 07751 86-5432 zu wenden. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen ab Beauftragung. Tipps zur Nutzung der Restmülltonne im Winter Witterungsbedingt kann es derzeit vorkommen, dass neben den Biotonnen auch die Restmülltonnen einfrieren. Um die Restmülltonne auch im Winter optimal zu nutzen, beachten Sie bitte folgende Tipps: – Wählen Sie einen möglichst frostfreien Standort. – Verpacken Sie den Müll in dichte Plastiksäcke und achten Sie darauf, dass diese vor allem von außen trocken sind, um zu verhindern, dass die Säcke am Tonnenrand festfrieren. – Flüssigkeiten aus der Küche über den Ausguss oder die Toilette entsorgen und nicht in den Müll geben, da diese sonst austreten und die Säcke in der Tonne festfrieren können. – Den Müll nicht verdichten, sondern locker liegen lassen und regelmäßig auflockern, beispielsweise durch Rütteln der Tonne. – Den Deckel immer komplett schließen. Bitte beachten Sie: Können Restmülltonnen nicht oder nicht vollständig geleert werden, weil sie eingefroren sind, kann eine Nachleerung leider nicht erfolgen.

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 25 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen Pfarrbüro Hohentengen: Pfarrbuck 1, 79801 Hohentengen a. H., Telefon 0 77 42 / 92 55-0, E-Mail: info@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kath-se-ch.de Büroöffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Unsere Seelsorger: Martin Metzler, Telefon 0 77 41 / 31 07 (außer montags); martin.metzler@kath-se-ch.de Pfarrer Metzler ist wegen Krankheit bis ins neue Jahr nicht im Dienst. Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 Kontakt in seelsorgerlichen Notfällen: Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 Kontakt im Sterbefall: über die Pfarrbüros, Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 oder Wolfgang Ebel Telefon 0 77 41 / 6 22 00 Unser multiprofessionelles Team: Ehrenamtskoordination Franziska Krauß Bürozeiten: Montag, Dienstag, 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Sprechstunde nach Terminvereinbarung: montags von 19:30 - 21:30 Uhr E-Mail: franziska.krauss@kath-se-ch.de Kinder-, Jugend- und Familienarbeit: Andrea Sutter und Christine Weißenberger Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr E-Mail: familienarbeit@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage www.kath-se-ch.de Unsere Gottesdienste Heiligabend Samstag, 24.12.2022 16:00 Uhr Krippenfeier in Kadelburg im Stall von Familie Küpfer im Soolweg 44 17:00 Uhr Krippenfeier in Hohentengen 17:00 Uhr Wortgottesfeier für Familien mit Krippenspiel in Lienheim 22:00 Uhr Christmette in Hohentengen mitgestaltet vom Kirchenchor 1. Weihnachtstag Sonntag, 25.12.2022 08:45 Uhr Wortgottesfeier in Kadelburg 10:45 Uhr Wortgottesfeier in Lienheim mitgestaltet vom Kirchenchor 17:00 Uhr Eucharistiefeier in Rheinheim mitgestaltet vom Kirchenchor

Seite 26 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Stephanstag Montag, 26.12.2022 10:45 Uhr Familienwortgottesfeier in Dangstetten mitgestaltet vom Musikverein 17:00 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Samstag, 31.12.2022 17:00 Uhr Wortgottesfeier in Hohentengen Neujahr Sonntag, 01.01.2023 17:00 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg Erscheinung des Herrn Freitag, 06.01.2023 08:30 Uhr A ussendungsgottesdienst Sternsinger in Hohentengen 10:00 Uhr Aussendungsgottesdienst Sternsinger in Rheinheim Sonntag, 08.01.2023 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Samstag, 14.01.2023 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg Sonntag, 15.01.2023 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Dangstetten 10:45 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Erstkommunionkinder St. Maria und St. Oswald in Hohentengen Friedenslicht-Aktion Ab Sonntag, 18. Dezember in der Friedenskapelle steht das Friedenslicht wie die vergangenen Jahre in Ettikon in der Kapelle zur Abholung bereit. Auch nach den Gottesdiensten haben die Gläubigen wieder die Möglichkeit, das Friedenslicht mit nach Hause zu nehmen, um es von dort aus weiter zu verschenken. Gegen eine kleine Spende für das Babyhospital in Bethlehem stehen dazu Öllichter mit dem Motiv des Friedenslichtes zum Mitnehmen bereit. Pfarrbüros geschlossen Vom 22. Dezember bis 5. Januar bleiben beide Pfarrbüros geschlossen. In seelsorgerischen Notfällen erreichen Sie unseren Diakon Wolfgang Spitznagel unter Tel.: 07742 5793. Am Donnerstag, 12. Januar 2023 bleiben beide Pfarrbüros wegen einer ganztägigen Fortbildung geschlossen. Sternsinger - Besuch gewünscht? Am Dreikönigstag sammeln wieder unsere „Kinder für Kinder“ anlässlich der Sternsinger-Aktion des Kindermissionswerks Aachen und bringen den Segen in die Häuser. Möchten auch Sie den Besuch der Sternsinger am 06. Januar? Melden Sie gerne den Besuchswunsch bei Christine Weißenberger per E-Mail an: christine.weissenberger@ kath-se-ch.de. Haushalte, die in den Jahren zuvor schon angemeldet waren, werden automatisch wieder besucht. Kleine Anmerkung bezüglich der Geldspende: die Sternsinger-Kinder nehmen keine Spenden für sich oder die Ministrantengemeinschaft an. Alles gesammelte Geld wird an das Kindermissionswerk die Sternsinger weitergegeben. Falls Sie darüber hinaus für die Ministranten oder die Kinder- und Jugendarbeit

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 27 eine kleine Spende machen möchten, können Sie diese sehr gerne auf den Pfarrbüros abgeben. Hast auch du Lust einer der Drei Könige zu sein? Dann melde dich bei christine.weissenberger@kath-se-ch.de. Altenwerk St. Maria - Seniorennachmittag im Januar Wir laden herzlich ein zum Seniorennachmittag am Mittwoch, 18. Januar 2023 im Pfarrsaal St. Maria in Hohentengen. Bürgermeister Martin Benz wird dabei zu Gast sein. Wir beginnen um 14:00 Uhr mit dem Gottesdienst. Jahresabschluss 2021 Der Jahresabschluss 2021 liegt in den Pfarrbüros in der Zeit vom 10. Januar bis 08. Februar 2023 zur Einsicht aus. Bücherei im Pfarrheim St. Maria: Öffnungszeit: immer am ersten Freitag im Monat von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ein gesegnetes Weihnachtsfest, alles Gute und Gottes Segen für das Neue Jahr 2023 wünscht Ihr Seelsorge-Team Röm. Kath. Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen St. Christophorus. Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Pfarrerin Andrea Kaiser, Sekretariat Susanne Böger, Pfarramt und HomeOffice Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Di+Mi+Do+Fr: 10.00 -13.30 Uhr Telefon 0 77 41 / 36 13 oder mobil 0151 / 52 59 18 88 (Pfarrerin Kaiser) Bergkirche@web.de, www.bergkirche-kadelburg.de Instagram: Kirchengemeindekadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg: Heilig Abend, 24.12.2022 15.00 Uhr Gottesdienst für die Kleinsten mit Tieren, draußen im Kirchhof der Bergkirche. (Pfarrerin und Pfarrer Kaiser). 16.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenmusical in der Bergkirche Kinder singen und spielen die Weihnachtsgeschichte (Pfarrerin und Pfarrer Kaiser). 22.00 Uhr Christmette mit Weihnachtsliedern im Kerzenschein in der warmen Bergkirche (Pfarrerin und Pfarrer Kaiser). Erster Weihnachtstag, 25.12.2022 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Kaiser) und Weihnachtspredigt. Zweiter Weihnachtstag, 26.12.2022: Gospelweihnacht 10.10 Uhr, Gottesdienst (Kaiser) mitgestaltet durch den Gospelchor unter Leitung von Michael Brogle, mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Silvester, 17.00 Uhr Andacht zum Jahresschluss Neujahr, 17.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst zum Jahresbeginn in der katholischen Kirche in Erzingen. Offene Bergkirche Die Bergkirche ist täglich bis ca. 17.00 Uhr offen zur inneren Einkehr und zum Gebet.

Seite 28 Nr. 25 · Weihnachten 2022 Gemeindebrief zu Weihnachten Direkt zu Weihnachten wird der diesjährige Gemeindebrief wieder in alle Haushalte verteilt werden. Bitte telefonisch beim Pfarramt melden, wer das übernehmen kann: 07742/3418. Ukraine-Hilfe: Sprachkurs für Menschen aus der Ukraine und weitere Interessierte: Täglich von Mo bis Fr, 9.30 Uhr -11.30 Uhrt. Regelmäßige Gruppen und Kreise im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg: Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Gitarrengruppe: Mo, 20.00 Uhr Kinderbistro: Di, ab 12.00-15.00 Uhr, im Anschluss an die Schule gibt es ein generationsübergreifendes Mittagessen für Kinder. Seniorinnen und Senioren sind ebenfalls herzlich dazu eingeladen. Eltern-Kind-Gruppe: Do, 9.30 Uhr, bei Interesse bitte im Pfarramt melden. Trostcafé: Nächster Termin ist der 18.01.23, 15.00-17.00 Uhr, jeden dritten Mittwoch im Monat findet das Trostcafé statt. Infos bei Dr. Sabine Jacobi, Tel.: 07741/686550. Meditiation im Stile des ZEN: Do, 19.30 Uhr, zur Ruhe kommen - loslassen - sich geistig neu ausrichten: 14-tägig jeden zweiten und vierten Donnerstag. Gospelchor: Freitags, 20.00 Uhr im Bonhoefferhaus, Leitung: Dirigent und Musiker Michael Brogle (0171 8889544). Bildungs- und Lernangebot für Kinder: KUMON Gastprogramm: KUMON, ein Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo + Do (Rosszita Baumann, 07741 807 0744). Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen Ihre Pfarrerin Andrea Kaiser Alt-Katholische Gemeinden Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Dettighofen Pfr. Florian Bosch, Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen Tel. 0 77 42 / 62 30, Fax 0 77 42 / 85 76 92 E-Mail: dettighofen@alt-katholisch.de Herzlich willkommen zu den Gottesdiensten in unseren Gemeinden! Wenn nicht anders angegeben, feiern wir sie abwechselnd in der Erlöserkirche Dettighofen, der St.-Fridolin-Kapelle Hohentengen-Herdern und der Heilig-Kreuz-Kapelle Lottstetten. Weitere Informationen und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auf der Website, dort können Sie sich auch für einen Newsletter anmelden. Ich wünsche Ihnen gesegnete Advents- und Weihnachtstage! Ihr Florian Bosch

Weihnachten 2022 · Nr. 25 Seite 29 Heiligabend Samstag, 24.12.2022 17.00 Uhr Eucharistiefeier (Dettighofen) 22.00 Uhr Christmette (Lottstetten) 1. Weihnachtstag Sonntag, 25.12.2022 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Hohentengen) 17.00 Uhr Vesper (Dettighofen) Hl. Stephanus – 2. Weihnachtstag Montag, 26.12.2022 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Lottstetten) Namensgebung Jesu – Neujahr Samstag, 31.12.2022 17.00 Uhr Eucharistiefeier mit Sakrament der Stärkung (Dettighofen) Sonntag, 01.01.2023 17.00 Uhr Ökumenischer Neujahrsgottesdienst (St. Georg, Erzingen) Epiphanie – Erscheinung des Herrn Freitag, 06.01.2023 19.00 Uhr Eucharistiefeier (Lottstetten) Sonntag von der Taufe des Herrn Sonntag, 08.01.2023 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit anschließender Gemeindeversammlung (Dettighofen) Sonntag von der Hochzeit zu Kana Sonntag, 15.01.2023 10.00 Uhr Eucharistiefeier mit anschließender Gemeindeversammlung (Lottstetten) Selbstverständlich sind wir auch an den Feiertagen für Sie unterwegs! Wir pflegen, helfen & beraten Info: 07742 92340 Wir wünschen Ihnen Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes und vor Allem ein gesundes Jahr 2023. Herzlichen Dank für all die schönen Dinge, die wir gemeinsam erleben durften. Die Mitarbeiter der Sozialstation (Ende des amtlichen Teils)

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0