Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 3 vom 17. Februar 2022

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2022 – Lassen Sie sich auf keine Zahlungen ein, um einen Verkauf zu tätigen, auch nicht auf die Zahlung eines geringen Betrages zur Verifizierung Ihrer Daten. – Überlegen Sie, ob Sie auf öffentlichen Portalen Ihre private Mobilfunknummer zur Kontaktaufnahme angeben möchten. Die Messenger-Funktion über eBay-Kleinanzei- gen ist für eine Kaufabwicklung ausreichend. – Verschicken Sie keine Fotos Ihrer Bankkarte, Ihrer Kreditkarte oder gar Ihres Perso- nalausweises! – Vorsicht immer dann wenn Sie lediglich Abholung anbieten, dann jedoch von einem Kaufinteressenten zum Versand gedrängt werden. Betrugsmasche bei eBay-Kleinanzeigen – Abzocke mit TAN-Codes Diese Betrugs-Masche funktioniert, weil keine persönliche Übergabe und Bezahlung der Ware zwischen Käufer und Verkäufer stattfindet. Der Betrüger gibt sich als Interessent aus und meldet sich auf das Verkaufsinserat. Im Verlauf der ersten Kontaktaufnahme erkundigen sich die Täter nach der Möglichkeit die Ware zu versenden. Der vermeintliche Käufer zeigt Kaufinteresse und wirkt seriös. Die Kommunikation verbleibt entweder auf eBay-Kleinanzeigen oder sie wechselt auf Whatsapp, E-Mail oder SMS. Der Betrüger gibt an, die Ware per Paypal oder über ein anderes Online-Bezahlsystem kaufen zu wollen. Damit er, der vermeintliche Käufer, jedoch vor Betrügern geschützt sei, lässt er dem Verkäufer eine PIN in Form eines TAN-Codes per SMS zukommen. Die- sen soll der Verkäufer dann anschließend an den vermeintlichen Käufer weitergeben. Doch diese TAN ist in Wahrheit eine Transaktionsnummer, die der Validierung (Über- prüfung/Plausibilisierung) einer Online-Zahlung dient. Das bedeutet, dass der Verkäufer für Waren, die der Täter eingekauft hat, die Bezahlung übernimmt und über den Mobil- funkanbieter abgerechnet wird. Wir haben einige Tipps für Sie, wie Sie sich davor schützen können: – Die gesamte Kommunikation sollte über die Nachrichtenfunktion auf eBay-Kleinan- zeigen laufen, niemals per E-Mail, Whatsapp oder SMS. – Auch vor dem Versenden von Ware ist abzuraten, ebenso wie vor dem Versenden von Geld. Treffen Sie den Käufer vor Ort und nehmen Sie das Geld bar entgegen. – Sollte Ihnen ein Käufer einen Code per SMS, E-Mail oder Whatsapp zusenden, geben Sie diesen niemals an ihn heraus. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das ein solcher Transaktions-Code. Zudem können Sie eine sogenannte Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunkanbieter einrichten lassen. Somit wird verhindert, dass Waren über solche Transaktions-Codes über Ihre eigene Telefonrechnung abgerechnet werden. Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen, so melden Sie sich gerne über freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de . Wir möchten, dass Sie sicher leben! Ihr Polizeipräsidium Freiburg

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0