Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 4 vom 3. März 2022

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 4 / 2022 Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavirus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygi- ene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewerbungen ist es auf jeden Fall von Vor- teil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungsformular finden Sie unter www. enbw.com/macherbus Präventionshinweise des Polizeipräsidiums Freiburg: Verlust der Debitkarte – darum sollten Sie Anzeigei erstatten! Das Bezahlen erfolgt nicht nur kontaktlos, sondern in der Regel auch ohne die Eingabe der PIN. Doch so können auch Taschendiebe ohne Ihre persön- liche Identifikationsnummer mit Ihrer Karte im Einzelhandel bezahlen. Was ist also zu tun, wenn die Debitkarte (Girokarte, ehem. EC-Karte) gestohlen wird oder verloren geht? Transaktionen über kontaktlose Zahlungsvorgänge basieren in der Regel auf dem elek- tronischen Lastschriftverfahren – dem sogenannten „Bezahlen mit Unterschrift“. Eine PIN zur Autorisierung der Zahlung ist dabei nicht notwendig. Deshalb sollten Sie bei Diebstahl oder Verlust ihrer Zahlungskarten schnell handeln, Ihre Karte bei der Bank sperren und auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn die Polizei kann über das computergestützte System KUNO Ihre Debitkarte für das elektro- nische Lastschriftverfahren sperren. Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde – Sperren Sie ihre Karte unmittelbar bei Ihrer Bank/Sparkasse oder über den zentralen Sperrnotruf 116 116 – Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und veranlassen Sie eine KUNO-Sperrung – Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten Wie funktioniert eine KUNO-Sperrung? Die Polizei meldet die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer bzw. IBAN und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Ein- zelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlos- senen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Last- schriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt! Wir möchten, dass Sie sicher leben! Ihr Polizeipräsidium Freiburg

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0