Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 5 vom 17. März 2022

Nr. 5 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Bitte bringen Sie zur Impfung Ihre Krankenkassenkarte, den Personalausweis und Ihren Impfpass mit. Voranmeldungen sind nicht notwendig, Termine können aber dennoch unter https:// www.terminland.de/landkreis-waldshut/gebucht werden. Eine Übersicht zu den Stationen des Impfbusses in den kommenden Wochen sowie wei- tere Informationen zu den Corona-Impfungen finden Sie unter https://www.landkreis - waldshut.de/aktuelles/corona-impfungen. Erhebungsbeauftragter (m/w/d) werden! Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altersheime? Um diese und weitere Fragen zu beantworten findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt. Der Zensus 2022 ist eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stich- probe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Län- der gemeinsam durchgeführt. Aufgrund der Corona Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Was sind Ihre Aufgaben? Sie führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Dazu wird Ihnen ein wohnortnaher Erhebungsbezirk mit ca. 110 zu erhebenden Personen im Land- kreis Waldshut zugeordnet. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zum angekündigten Termin stellen Sie vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haus- haltsmitgliedern. Insgesamt können Sie einen Zeitaufwand von ca. 30 Minuten pro aus- kunftspflichtiger Personen einplanen. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine Schu- lung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet. Wie läuft die Befragung ab? Bereits ab April werden Sie bei den zu befragenden Haushalten zwecks Terminverein- barung vorstellig werden. Am Befragungstermin selbst werden sog. „Kernmerkmale“ wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Geschlecht, etc. abgefragt. Weiterhin soll eine Minderheit dieser Haushalte auch zu weiteren soziodemografischen Zusatz-Merkmalen wie Wohnsituation, Staatsangehörigkeit, Beruf, etc. befragt werden. Hierzu erhalten die Haushalte von Ihnen einen Zugang zu einem separaten Onlinefra- gebogen. Was bieten wir Ihnen? Ihre Tätigkeit erstreckt sich über wenige Wochen und startet ab April 2022 bis Juli 2022. Sie können sich -abgesehen von einigen wenigen Regelungen- Ihre Zeit frei ein- teilen. Die Befragungen können bzw. sollen auch abends oder am Wochenende durch- geführt werden.

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