Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 6 vom 31. März 2022

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 6 / 2022 Informationen zur Eigentumsförderung Wohnungsbau BW Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner- schaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerzie- hende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Men- schenmit speziellenWohnungsbedürfnissen, müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen FörderprogrammWohnungsbau BW einhalten und das geförderte Objekt aus- schließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Keine För- derung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemes- senem mit Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt. Das Land fördert folgende Maßnahmen: – Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt – Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohn- raums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen – Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohn- raums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden – Erwerb bestehenden Wohnraums und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsverbilligung erstreckt sich auf 15 Jahre, der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent. Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger Kinder. Neu- bauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können durch einen Til- gungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden. Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinste- hende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familienzuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung. Weitere Informationen und Antragstellung Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Telefonnum- mer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder Mobilfunknetz und -provider, Mo. – Fr. 8-16:30 Uhr)

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