Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 6 vom 31. März 2022

Nr. 6 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finanzierungsrechner.l-bank.de ) Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle beantragt: Ansprech- partner ist das Landratsamt Waldshut, Frau Schmidt, Tel. 07751/86-3110. Waldbrandgefahr Das Kreisforstamt weist auf die gegenwärtig hohe Waldbrandgefahr hin. Der Vorfrühling ist durch das trockene Herbstlaub und letzt- jährige Gras eine kritische Zeit, was Wald- brände anbelangt. Durch die mangelnden Niederschläge gepaart mit heftigem Wind ist der Waldboden nun stark ausgetrocknet. Selbst der eine oder andere Regentag wird kurzfristig an dieser Situation nichts ändern. Daher rät das Forstamt auf besondere Vor- sicht im Umgang mit Feuer und diese nur an ausgewiesenen Grillpätzen zu entfachen. Auf das Verbrennen von Reisig im Wald – auch aus Forstschutzgründen – sollte ver- zichtet werden. In diesem Zusammenhang erinnert die untere Forstbehörde an das, zwischen März und Oktober geltende Rauchverbot imWald. Das Gesundheitsamt informiert: Trinkwasser-Installationen müssen geprüft werden Die Qualität von Trinkwasser kann durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden. In Trinkwasser-Hausinstallationen können sich beispielsweise Legionellen (Bakterien im Wasser) ablagern. Für alle Betreiber von Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie z.B. Hotels, Gaststätten, Pensionen, Sport-und Freizeiteinrichtungen etc.) besteht deshalb die gesetzliche Pflicht, die Trinkwasser-Installationen regelmäßig untersuchen zu lassen. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat dazu Tipps und wichtige Hinweise zusammen- gestellt. Interessierte senden bitten ein Mail an: trinkwasser@landkreis-waldshut.de Auch wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, können Sie uns gerne schreiben.

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