Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 vom 14. April 2022

Nr. 7 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Die Buchautorin Natalie Gertis überreicht als „Alpaka Mia“ den Kindern in unseren Kitas ihr neues Bilderbuch Kahlhiebe Kahlhiebe im Wald unterliegen strengen Reglementierungen durch das Landeswald- gesetz. Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass Kahlhiebe ab einer Größe von einem Hektar grundsätzlich einer Genehmigung bedürfen. Aber auch kleinere Kahlhiebe, die einen Nachbarbestand beeinträchtigen können – was im Kleinprivatwald in der Regel der Fall ist – müssen beim Kreisforstamt angezeigt werden. In diesem Fall ist der zustän- dige Revierleiter zur Beratung hinzuzuziehen. Durch einen Kahlhieb darf der Boden und die Bodenfruchtbarkeit nicht geschädigt und der Wasserhaushalt nicht erheblich noch dauerhaft beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen weder Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig gestört werden.

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