Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 vom 14. April 2022

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2022 Corona-Impfbus tourt weiter durch den Landkreis Waldshut! Der Corona-Impfbus ist weiterhin im Landkreis Walds- hut unterwegs undmacht auch nochmal in der Gemeinde Hohentengen Station. Er kommt am Donnerstag, 21. April 2022 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in die Gemeinschafts- schule Rheintal, Schulstraße 12, Musiksaal. Angeboten werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen („Booster“). Bereit stehen die Impfstoffe von Moderna und BioNTech sowie Novavax. Bitte bringen Sie zur Impfung Ihre Krankenkassenkarte, den Personalausweis und Ihren Impfpass mit. Voranmeldungen sind nicht notwendig, Termine können aber dennoch unter https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/ gebucht werden. Informationen zu den Impfangeboten sowie zur Terminbuchung finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/corona-impfungen. Vorankündigung Einweihung der Mehrzweckhalle Hohentengen Nach dem der Umbau der Mehrzweckhalle abgeschlossen ist wollen wir die Mehr- zweckhalle am 15.04.2022 mit einem Gottesdienst, Frühschoppenkonzert, Mittag- sessen, Führung, Kaffee und Kuchen einweihen. Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes “Obere Riedäcker“ im Bereich des Grund- stückes Flst.Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit punktueller Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Bekanntgabe der Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetz- buch (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 22.11.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungs- planes „Obere Riedäcker“, im Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 680, Ortsteil Ettikon Gemarkung Kadelburg beschlossen und die Bebauungsplanunterlagen für die frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Der Aufstellungsbeschluss zumBebauungs- planverfahren wurde bereits mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 26.11.2021 öffentlich bekannt gemacht Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch der Flächennutzungsplan für den benannten Erweiterungsbereich mit einer punktuellen Änderung angepasst wer-

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