Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 vom 14. April 2022

Nr. 7 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 den; dies wird im Rahmen eines Parallel- verfahrens gem. § 8 Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan vollzogen. Der Gemeinde- verwaltungsverband Küssaberg hat den Aufstellungsbeschluss zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 29.03.2022 gefasst und ebenfalls die Unterlagen für die frühzei- tige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zur punktu- ellen Änderung des Flächennutzungs- planes wird mit dieser Veröffentlichung gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die punktu- elle Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Katasterausschnitte maßgebend. Die Abgrenzungen ergeben sich dabei wie folgt:

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