Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 vom 14. April 2022

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2022 Ziele und Zwecke der Planung: Die letzte mögliche Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Ettikon gem. rechtskräf- tigem Flächennutzungsplanes konnte mit dem Überplanen des Baugebietes „Mittlere Greut“ und „Mittlere Greut II“ erschlossen werden. Damit die Gemeinde Küssaberg weiterhin handlungsfähig ist und sich ggf. vorhandene Gewerbebetriebe vergrößern oder Gewerbebetriebe neu ansiedeln können, soll nun mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Riedäcker“ im Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 680, Gewerbegebiet Ettikon, Gemarkung Kadelburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Des Weiteren soll mit der Erweiterungsfläche das Gewerbegebiet Küssaberg in Richtung Osten zu den bereits bestehenden landwirtschaft- lich genutzten Grundstücken abgerundet werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als „landwirtschaftliche Nutzfläche” dar- gestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstel- lung des Bebauungsplans geändert. Die Erweiterung des Gewerbegebiets soll auch mit einer Verkehrsverbesserung für das Gesamtgebiet einhergehen. Im Fokus steht hierbei die Schaffung eines neuen Linksabbiegers von der Landesstraße L 161 in das Gewerbe- gebiet. Damit könnten neben der Erschließung für das nunmehr anstehende Erweite- rungsgebiet schließlich auch positive Effekte für das gesamte Gewerbegebietsareal ein- schließlich der landkreiseigenen Grünkompostierungsanlage erhofft werden. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren und zur punk- tuellen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren findet in Form einer Planauflage von Montag, den 25. April 2022 bis Montag, den 30. Mai 2022 statt. Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan, zur punktuellen Änderung des Flächennutzungs- planes sowie zur artenschutzfachlichen Einschätzung mit Angaben zu den Auswir- kungen auf die Schutzgüter Pflanzen/ Biotope, Tiere, Wasser, Klima/ Luft sowie Land- schaftsbild, Mensch/ Erholung und Fläche sowie Vorschlägen zu Kompensations und Ersatzmaßnahmen im Plangebiet und Vornahme einer Waldstillegung im Distrikt Ker- nenwieden (Gemarkung Dangstetten, Flurstück 2383) liegen vor während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg, vor dem Bauamt EG 3 aus. Der Vorentwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungs- planes und die Unterlagen zur artenschutzfachlichen Einschätzung liegen zeitgleich auch im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen aus. Während der Offenlage besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung in beiden Rathäusern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Nie- derschrift – Stellungnahmen im Rathaus Küssaberg und im Rathaus Hohentengen abge- geben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bartosch.jessica@kuessa- berg.de oder per Fax an 07741/600150 gerichtet werden. Da das Ergebnis der Behand- lung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

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