Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 vom 14. April 2022

Nr. 7 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben können. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.kuessaberg.info/ser- vice/rathaus-politik/bauleitplanung eingestellt. Küssaberg, den 14.04.2022 Martin Benz Verbandsvorsitzender Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Feststellung des Jahresabschlusses 2021 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, stellt die Verbandsversammlung am 29.03.2022 den Jahresab- schluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest: EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 2.248,07 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -2.248,07 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 1.4 Außerordentliche Erträge 0,00 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0,00 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 0,00 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.248,07 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.248,07 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0,00 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00

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