Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 8 vom 28. April 2022

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 8 / 2022 Vorankündigung Einweihung der Mehrzweckhalle Hohentengen Nach dem der Umbau der Mehrzweckhalle abgeschlossen ist wollen wir die Mehr- zweckhalle am 15.05.2022 mit einem Gottesdienst, Frühschoppenkonzert, Mittagses- sen, Führung, Kaffee und Kuchen einweihen. Information der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen Ab April bis Ende November 2022 werden Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchge- führt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf weni- gen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württ- emberg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kar- tierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBWgrund- sätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft undWald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten wer- den ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen. Bei den Kartierungen werden in jedem Fall die geltenden Vorgaben zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten. Aktuell zählt jede Spende Das DRK bittet dringend zur Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engage- ment der Blutspender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht!

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0