Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 vom 11. Mai 2022

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 6.4 Veranstaltungen müssen spätestens um 3.00 Uhr - wenn nichts anderes vereinbart ist - beendet sein. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nachtruhe der Nachbarschaft durch die Veranstaltung und ihre Besucher nicht über Gebühr gestört wird. 6.5 Der Veranstalter hat unter Aufsicht des Hausmeisters die Tische und Stühle nach der Veranstaltung wieder wegzuräumen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Halle vomVeranstalter einschließlich der benutzten Nebenräume bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages besenrein zu übergeben. Ebenfalls ist die Hallenumgebung (Parkplatz, ggf. Schulhof etc.) zu säubern. 6.6 Das Einholen der im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Genehmigungen ist ausschließlich Sache des Veranstalters. Für erforderliche Sperrzeitverkürzungen, Gema-Gebühren, Einhaltung der Jugendschutz- und anderer gesetzlicher Bestimmungen, ist der Veranstalter zuständig. 6.7 Der Veranstalter hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu sorgen. 6.8 Bei jeder Veranstaltung ist vom Veranstalter ein Ordnungsdienst mit mindestens 3 Personen einzurichten. Die Ordner sind verpflichtet, für einen ruhigen und ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstaltung einschließlich Parkplatz und Sportanlagen Sorge zu tragen. Sie haben insbesondere darauf zu achten, dass die Gänge - auch zwischen den Stuhl- und Tischreihen - nicht zugestellt werden und haben im Brandfall das geordnete Verlassen des Gebäudes durch die Teilnehmer zu regeln. 6.9 Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Feuerwache einzusetzen. Der Nutzer hat spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung mit dem Feuerwehrkommandanten Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob eine Brandwache erforderlich ist. 6.10 Für die Garderobe besteht Benutzungszwang. Bei Besetzung der Garderobe durch den Veranstalter obliegt diesem auch die Annahme und Abgabe der Kleider. Den jeweiligen Veranstaltern wird dringend empfohlen, hierfür eine entsprechende Diebstahlversicherung abzuschließen. 6.11 Beim Anbringen von Dekorationen in der Halle inklusive der Bühne dürfen keinerlei Beschädigungen entstehen. In der Mehrzweckhalle Hohentengen sind ausschließlich die zum Zwecke einer Dekoration angebrachten Führungsschienen an der Decke zu verwenden (siehe anliegender Plan). Das Anbringen jeglicher Dekorationen direkt an Wänden ist untersagt. Dekorationen, die der Veranstalter in der Halle angebracht hat, sind von ihm unmittelbar nach der Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen. Das Anbringen und Entfernen der Dekoration erfolgt im Einvernehmen mit dem Hausmeister. Eventuelle Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.

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