Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 vom 11. Mai 2022

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 8.6 Die Pflichten gemäß § 38 Versammlungsstättenverordnung werden auf den Nutzer (Veranstalter) übertragen. 8.7 Der Nutzer ist verpflichtet, eine alle Bereiche umfassende und ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, die insbesondere auch Vermögensschäden und Mietsachschäden an Gebäude/Räumen und an beweglichen Gegenständen in der Halle, auch verursacht durch Gäste, beinhaltet. 9. Inkrafttreten Die Hallenbenutzungsordnung tritt am 13. Mai 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hallenbenutzungsordnung vom 12. Dezember 2005 außer Kraft. Die Regelungen dieser Benutzungsordnung beziehen sich auf weibliche, männliche und diversgeschlechtliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde grundsätzlich die männliche Formder Personenbezeichnungen gewählt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 28. April 2022 Der Bürgermeister gez. Benz Anlage zur Hallenbenutzungsordnung vom 28. April 2022 Turn- und Mehrzweckhallen in Hohentengen und Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 28. April 2022 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 Zur teilweisen Deckung der Unkosten erhebt die Gemeinde Hohentengen amHochrhein für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen in Hohentengen und Lienheim für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen die folgenden Gebühren.

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