Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 vom 11. Mai 2022

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Die neu renovierte Mehrzweckhalle erstrahlt in neuem Glanz! Bilder: Sabine Gems-Thoma am Hochrhein Hohentengen Nr. 9 · 11. Mai 2022 · Jahrgang 47

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger, Die Sanierung der Mehrzweckhalle ist abgeschlossen. Wir laden Sie daher herzlich am Sonntag 15. Mai 2022, 10.00 Uhr in die Mehrzweckhalle ein. Folgender Programmablauf ist vorgesehen: 10.00 Uhr Gottesdienst einschließlich Segnung der Halle 11.00 Uhr Musikalische Eröffnung durch die Musikgesellschaft Hohentengen-Kaiserstuhl und dem Musikverein Lienheim Ansprachen: Herr Bürgermeister Martin Benz Planer: Planungsbüro GmbH Bachmann Frühschoppenkonzert Musikgesellschaft Hohentengen-Kaiserstuhl und Musikverein Lienheim Nach Ende des Frühschoppenkonzertes: Mittagsessen 14.00 Uhr Führungen 14.30 Uhr Führungen Bei Bedarf weitere Führungen 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen Wir freuen uns sehr diesen schönen Anlass mit Ihnen feiern zu können. Herzliche Grüße Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Corona-Impfbus Der Corona-Impfbus ist weiterhin im Landkreis Waldshut unterwegs undmacht auch nochmal in der Gemeinde Hohentengen Station. Er kommt am Freitag, 20. Mai 2022 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in die Gemeinschaftsschule Rheintal, Schulstraße 12, Musiksaal. Angeboten werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen („Booster“). Bereit stehen die Impfstoffe vonModerna und BioNTech sowie Novavax. Kinder können ebenfalls geimpft werden. Bei Kindern erfolgt die Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech. Bitte bringen Sie zur Impfung Ihre Krankenkassenkarte, den Personalausweis und Ihren Impfpass mit. Voranmeldungen sind nicht notwendig, Termine können aber dennoch unter https:// www.terminland.de/landkreis-waldshut/ gebucht werden. Informationen zu den Impfangeboten sowie zur Terminbuchung finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/ corona-impfungen. Bekanntmachung der Neufassung der Hallenbenutzungsordnung für die Turn- und Mehrzweckhallen Hohentengen und Lienheim einschließlich Gebührenordnung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 28. April 2022 folgende Neufassung der Hallenbenutzungsordnung für die Turn- und Mehrzweckhallen Hohentengen und Lienheim einschließlich Gebührenordnung beschlossen: 1. Zweckbestimmung 1.1 Die Turn- und Mehrzweckhallen sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. Sie dienen dem Sportunterricht der hiesigen Grundschule, der Gemeinschaftsschule, den hiesigen Vereinen, Gruppen zu Übungszwecken und sportlichen Veranstaltungen. Soweit es sich mit diesen Hauptzwecken vereinbaren lässt, kann die Halle auch nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung für andere Veranstaltungen benutzt werden. 1.2 Die zeitliche Nutzung der Halle regelt sich nach einem besonderen Belegungsplan, der auf der Grundlage der jeweiligen Stundenpläne der Schule aufgestellt wird.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 1.3 Für öffentliche Veranstaltungen wird mit demVeranstalter ein besonderer Mietvertrag abgeschlossen. Der Nutzer hat der Gemeinde Hohentengen a. H. einen Veranstaltungsleiter namentlich zu benennen, der während der Benutzung der Turn- und Mehrzweckhalle anwesend und für die Gemeinde Hohentengen a. H. erreichbar sein muss. 1.4 Der Nutzer ist für die in den überlassenen Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Die Halle darf vom Nutzer nicht ganz oder auch nur teilweise Dritten überlassen werden. 1.5 F ür den sportlichen Übungsbetrieb dürfen jeweils nur die Halle, die Umkleide-, Dusch- und Sanitärräume verwendet werden. Das Betreten aller übrigen Räume ist verboten. 2. Benutzungsgebühr 2.1 Für die Benutzung der Halle wird eine Gebühr gemäß der Anlage zur Hallenbenutzungsordnung erhoben. 3. Belegungsanmeldung 3.1 D ie Sport treibenden Vereine und Gruppen nutzen die Halle gemäßMietvertrag einschließlich Anhang und festgelegtem Belegungsplan. Sie haben mit der Verwaltung einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen. Sind Veranstaltungen (Proben etc.) von Vereinen oder von der Gemeinde selbst an den einzelnen Wochentagen vorgesehen, so haben diese Vorrang. Diese Veranstaltungen werden den entsprechenden Sportgruppen rechtzeitig mitgeteilt. 3.2 Vereine, Gruppen, Institutionen etc., die eine Veranstaltung sowie etwa dazugehörigen Probenbetrieb durchführen wollen, haben diese 5 Wochen vor dem ersten Belegungstermin bei der Gemeindeverwaltung - Hausmeister - schriftlich zu beantragen. Für die Veranstaltung erhält der Antragsteller einen Mietvertrag, der spätestens nach 8 Kalendertagen unterschrieben wieder zurückgegeben werden muss. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, steht die Mehrzweckhalle für die beantragte Veranstaltung nicht zur Verfügung. 3.3 So genannte Hauptproben, die unbedingt in der Halle durchgeführt werden müssen, sind freitags abzuhalten. 3.4 Bei Veranstaltungsüberschneidungen wird sich die Gemeinde bei der Hallenvergabe nach dem von der Interessengemeinschaft der Vereine jährlich aufgestellten Veranstaltungskalender richten. 4. Aufsicht 4.1 Die Aufsicht, Überwachung des Betriebes in der Halle und die Einhaltung der Vorschriften obliegt dem Übungsleiter oder Veranstaltungsleiter.

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 5. Übungsbetrieb Für den Sportbetrieb – Übungs- und Lehrbetrieb – gilt insbesondere folgendes: 5.1 Es muss dauernd ein verantwortlicher Übungsleiter anwesend sein. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebes verantwortlich. Vor Inanspruchnahme der Halle hat er sich mit seiner Gruppe in das im Lehrerumkleidezimmer aufliegende Belegungsbuch einzutragen. 5.2 Das Betreten des Halleninnenraumes, einschließlich der Bühne, ist beim Sportbetrieb nur in Turn- oder Trainingsschuhen mit heller Sohle erlaubt. Trainings- und Turnschuhe, die im Freien getragen werden, gelten als Straßenschuhe. 5.3 Das Rauchen und der Genuss von Kaugummi ist in sämtlichen Räumen der Halle strengstens untersagt, ebenso die Mitnahme von zerbrechlichen Gegenständen. 5.4 Geräte sind in den Geräteräumen aufzubewahren. Sie dürfen nur mit Anweisung des Übungsleiters von den Übenden aufgestellt oder benutzt werden. 5.5 Vereinseigene Turngeräte dürfen in stets widerruflicher Weise mit Zustimmung des Hausmeisters in den Geräteräumen untergebracht werden. Für die eingebrachten vereinseigenen Geräte oder sonstiges Inventar übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung. 5.6 Der verantwortliche Übungsleiter hat etwa festgestellte Mängel an Geräten und Einrichtungen unverzüglich dem Hausmeister zu melden. 5.7 Die Benutzung der Hallen einschließlich der Nebenräume für Übungszwecke nach 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen vor 10.30 Uhr ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Hausmeisters möglich. 6. Veranstaltungen, Probenbetrieb, Sonstige Benutzung 6.1 Zu sämtlichen Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle Hohentengen hat der Veranstalter in der Halle einen Schutzboden gemäß den Anweisungen des Hausmeisters zu verlegen. Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass der Schutzboden nach Reinigung und Trocknung ordnungsgemäß versorgt wird. 6.2 Unter Bezugnahme auf die Versammlungsstättenverordnung sind bei der Einrichtung der Halle die bestehenden Bestuhlungs- und Tischpläne einzuhalten. Die Pläne sind in der Halle ausgehängt. Bei Zuwiderhandlung lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. 6.3 Die Bewirtschaftung bei Veranstaltungen erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter (bei Veranstaltungen durch auswärtige Vereine und Institutionen muss die Bewirtschaftung durch einen örtlichen Verein oder Gastwirt erfolgen). Das vorhandene Geschirr wird schrankfertig per Übergabeprotokoll vomVeranstalter übernommen und auch schrankfertig an den Hausmeister zurückgegeben. Fehlendes Geschirr wird zum Neubeschaffungspreis berechnet.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 6.4 Veranstaltungen müssen spätestens um 3.00 Uhr - wenn nichts anderes vereinbart ist - beendet sein. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nachtruhe der Nachbarschaft durch die Veranstaltung und ihre Besucher nicht über Gebühr gestört wird. 6.5 Der Veranstalter hat unter Aufsicht des Hausmeisters die Tische und Stühle nach der Veranstaltung wieder wegzuräumen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Halle vomVeranstalter einschließlich der benutzten Nebenräume bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages besenrein zu übergeben. Ebenfalls ist die Hallenumgebung (Parkplatz, ggf. Schulhof etc.) zu säubern. 6.6 Das Einholen der im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Genehmigungen ist ausschließlich Sache des Veranstalters. Für erforderliche Sperrzeitverkürzungen, Gema-Gebühren, Einhaltung der Jugendschutz- und anderer gesetzlicher Bestimmungen, ist der Veranstalter zuständig. 6.7 Der Veranstalter hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu sorgen. 6.8 Bei jeder Veranstaltung ist vom Veranstalter ein Ordnungsdienst mit mindestens 3 Personen einzurichten. Die Ordner sind verpflichtet, für einen ruhigen und ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstaltung einschließlich Parkplatz und Sportanlagen Sorge zu tragen. Sie haben insbesondere darauf zu achten, dass die Gänge - auch zwischen den Stuhl- und Tischreihen - nicht zugestellt werden und haben im Brandfall das geordnete Verlassen des Gebäudes durch die Teilnehmer zu regeln. 6.9 Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Feuerwache einzusetzen. Der Nutzer hat spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung mit dem Feuerwehrkommandanten Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob eine Brandwache erforderlich ist. 6.10 Für die Garderobe besteht Benutzungszwang. Bei Besetzung der Garderobe durch den Veranstalter obliegt diesem auch die Annahme und Abgabe der Kleider. Den jeweiligen Veranstaltern wird dringend empfohlen, hierfür eine entsprechende Diebstahlversicherung abzuschließen. 6.11 Beim Anbringen von Dekorationen in der Halle inklusive der Bühne dürfen keinerlei Beschädigungen entstehen. In der Mehrzweckhalle Hohentengen sind ausschließlich die zum Zwecke einer Dekoration angebrachten Führungsschienen an der Decke zu verwenden (siehe anliegender Plan). Das Anbringen jeglicher Dekorationen direkt an Wänden ist untersagt. Dekorationen, die der Veranstalter in der Halle angebracht hat, sind von ihm unmittelbar nach der Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen. Das Anbringen und Entfernen der Dekoration erfolgt im Einvernehmen mit dem Hausmeister. Eventuelle Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 6.12 Vereine und Gruppen, die in den Hallen Übungsstunden oder Probenbetrieb durchführen, müssen sich beim Hausmeister spätestens drei Tage vor der Übungseinheit bzw. Probe einen Schlüssel besorgen. Schlüssel von anderen Vereinen oder Abteilungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Hausmeister weitergegeben werden. 6.13 Z usätzlicher Probenbetrieb parallel zu einer Sportübungsstunde ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter möglich. 6.14 Vor Inanspruchnahme der Halle ist die Nutzung in das im Lehrerumkleidezimmer aufliegende Belegungsbuch einzutragen. 7. Zuwiderhandlungen 7.1 D er Nutzer haftet für den reibungslosen Ablauf während der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Wer gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung, der Brandschutzordnung oder des Mietvertrages inkl. Anhang verstößt, wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500,-- € belegt. Zusätzlich kann ein Benutzungsverbot (befristet oder unbefristet) ausgesprochen werden. 8. Haftung 8.1 Der Nutzer haftet insbesondere für alle Personen-, Sach-, Vermögens- und Gebäudeschäden, die der Gemeinde Hohentengen a. H. oder Dritten durch den Nutzer, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. 8.2 Der Nutzer stellt die Gemeinde Hohentengen a. H. von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei. 8.3 Für mitgebrachte Gegenstände des Nutzers und Dritter übernimmt die Gemeinde Hohentengen a. H. keine Haftung. Die Gemeinde Hohentengen a. H. haftet bei ihrem Verschulden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 8.4 Die Überbelegung der Räumlichkeiten ist strengstens untersagt. Der Nutzer haftet der Gemeinde Hohentengen a. H. sowie deren Bediensteten für jeden Schaden, der durch die Überbelegung des Mietgegenstandes verursacht wird. Für den Fall, dass die Gemeinde Hohentengen a. H. von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen wird, die durch Überbelegung der Räumlichkeiten verursacht worden sind, ist der Nutzer verpflichtet, die Gemeinde Hohentengen a. H. von diesen Ansprüchen zu befreien. Der Nutzer kann gegen seine Haftung nicht einwenden, dass die Gemeinde Hohentengen a. H. die Kontrollen der Einhaltung der Belegungsgrenzen nicht oder nicht ausreichend ausgeübt hat. Das Risiko seiner Haftung ist in die gemäß Nr. 8.7 abzuschließende Haftpflichtversicherung einzuschließen. 8.5 Der Nutzer kann gegen Forderungen der Gemeinde Hohentengen a. H. aus diesen haftungsrechtlichen Vorschriften nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 8.6 Die Pflichten gemäß § 38 Versammlungsstättenverordnung werden auf den Nutzer (Veranstalter) übertragen. 8.7 Der Nutzer ist verpflichtet, eine alle Bereiche umfassende und ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, die insbesondere auch Vermögensschäden und Mietsachschäden an Gebäude/Räumen und an beweglichen Gegenständen in der Halle, auch verursacht durch Gäste, beinhaltet. 9. Inkrafttreten Die Hallenbenutzungsordnung tritt am 13. Mai 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hallenbenutzungsordnung vom 12. Dezember 2005 außer Kraft. Die Regelungen dieser Benutzungsordnung beziehen sich auf weibliche, männliche und diversgeschlechtliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde grundsätzlich die männliche Formder Personenbezeichnungen gewählt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 28. April 2022 Der Bürgermeister gez. Benz Anlage zur Hallenbenutzungsordnung vom 28. April 2022 Turn- und Mehrzweckhallen in Hohentengen und Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 28. April 2022 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 Zur teilweisen Deckung der Unkosten erhebt die Gemeinde Hohentengen amHochrhein für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen in Hohentengen und Lienheim für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen die folgenden Gebühren.

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 § 2 Die Gebühren betragen: Hohentengen Lienheim 1. Öffentliche Veranstaltungen ohne Bewirtung 100,00 € 70,00 € 2. Veranstaltung mit Bewirtung mit anschliessendem Tanz und Benutzung der vorhandenen Einrichtungen 230,00 € 115,00 € 3. Fasnachtsveranstaltungen und reine Tanzveranstaltungen 300,00 € 150,00 € 4. Gewerbliche Veranstaltungen je verkaufte Eintrittskarte 1,60 € 1,60 € - jedoch mindestens - 500,00 € 400,00 € Kaution 500,00 € 500,00 € 5. Veranstaltungen ohne Eintrittserhebung --- --- 6. Sportübungsstunden bei halbjährlicher Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung pro Verein bzw. pro Abteilung 100,00 € 100,00 € bei jährlicher Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung pro Verein bzw. pro Abteilung 200,00 € 200,00 € Jugendabteilungen zahlen nur die Hälfte des Betrages für die halbjährliche bzw. jährliche Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung Die Gemeinde bzw. der Gemeinderat behält sich vor, diese Gebühren in besonders gelagerten Fällen ganz oder teilweise zu erlassen. Probebetrieb, pauschal 20,00 € 20,00 € 7. Neben den vorgenannten Benutzungsgebühren hat der Veranstalter für die Reinigung zu entrichten nach dem tatsächlichen Aufwand, je Stunde jährlich angepasste Verrechnungsstundensätze 8. Neben den vorgenannten Benutzungsgebühren hat der Veranstalter für die Müllentsorgung zu entrichten – bei Veranstaltungen nach Nrn. 1, 2 und 5 falls ein Container der Gemeinde benutzt wird 56,00 € 56,00 € – bei Veranstaltungen nach Nr. 3 und 4 56,00 € 56,00 € 9. Pauschalvergütung an den Hausmeister für Veranstaltungen nach Nrn. 1 - 5 45,00 € 30,00 € 10. Pauschalvergütung an die Feuerwehr - 2 Personen - für Veranstaltungen nach Nrn. 1 - 5, pro Person 20,00 € 20,00 €

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am29. März 2022 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 23.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 23.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 G esamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 23.000 2.2 G esamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 23.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 V eranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 3.000 EUR. Küssaberg, den 29.03.2022 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 12.04.2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 16.05.2022 bis Dienstag, 24.05.2022, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, den 12.05.2022 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am29. März 2022 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 185.100 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 185.100 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 G esamtbetrag der Einzahlungen aus laufender erwaltungstätigkeit von 185.100 2.2 G esamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 185.100 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 5.000 EUR. Hohentengen a. H., den 29.03.2022 gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 08.04.2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 16.05.2022 bis Dienstag, 24.05.2022, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Hohentengen a. H., den 12.05.2022 gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Hundehaltung in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Bitte beachten Sie als HundebesitzerIn folgende Vorschriften: Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund erst nach dem Ortsschild von der Leine lassen dürfen. ImAußenbereich sind Hunde auf demRheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau an der Leine zu führen. Selbstverständlich haben Sie als HundebesitzerIn dafür zu sorgen, dass Ihr Hund nicht frei im Dorf umherläuft. Des Weiterenmüssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot müssen Sie unverzüglich beseitigen. Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitgenommen werden. Wir möchten Sie darauf Hinweisen, dass Verstöße gegen obige Vorschriften ordnungswidrig sind und mit einem Bußgeld belegt werden können. HundehalterInnen und SpaziergängerInnen sollten sich selbstverständlich respektvoll begegnen. Wir bitten Sie als HundehalterIn darum, Ihre Hunde auch im Außenbereich an die Leine zu nehmen, wenn Ihnen ein Spaziergänger oder eine Spaziergängerin entgegenkommt. Meldeamt/Passamt geschlossen! Wegen einer Fortbildungsteilnahme bleibt das Meldeamt/Passamt im Rathaus am Dienstag, 24. Mai 2022 geschlossen. Freibäder Hohentengen und Lienheim Beginn der Badesaison Es ist soweit die Badesaison steht vor der Tür. Ab Sonntag 15. Mai 2022 beginnt in unseren Freibädern in Hohentengen und Lienheim die Badesaison. Wir laden alle Badebegeisterten und Erholungsuchenden ganz herzlich zum Besuch unserer Freibäder ein und wünschen Ihnen und uns eine sonnige Badesaison sowie einen angenehmen Aufenthalt in unseren Freibädern

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 Mehr Arten im Garten So wird Ihr Garten oder Balkon zum Wildbienenparadies Von einer Wildblumenwiese profitieren viele Wildbienenarten. Wildblumen gedeihen meist am besten auf nährstoffarmen Böden. Hierfür muss die Humusdecke abgetragen oder der Boden mit Sand durchmischt sein. Ist der Boden vorbereitet, geht es an die Aussaat. Im Fachhandel gibt es Samenmischungen aus heimischen Arten, die an die Bedürfnisse von Wildbienen angepasst sind. Sense statt Rasenmäher- sparsam mähen Wildbienen-Wiesen sollten maximal zweimal im Jahr und erst ab Juni gemäht werden. Am besten greifen Sie hierfür zur Sense und lassen den Rasenmäher im Schuppen. Das Mähgut sollten Sie dann entfernen. Auch ohne Garten- Kräuter für Wildbienen Wenn Sie in Ihrem Garten keinen Platz für eine Wildbienenwiese haben, können Sie trotzdem etwas für dieWildbienen tun. Auch auf kleinen Flächen oder in Blumenkästen angebaute Heil- und Gewürzkräuter wie Salbei, Zitronen-Thymian oder Bohnenkraut sind bei vielen Wollbienen, Pelzbienen und Hummeln beliebt. Lauch und Kohl: ein Gemüsegarten für Wildbienen Im Gemüsegarten erfreuen sichMasken- und Pelzbienen anstehen gelassenen und blühendem Lauch, Zwiebeln, Rosen- und Grünkohl. Gemeinschaftsschule Rheintal Oster-Challenge beendet Zwischen den Fasnachts- und Osterferien hat die Fachschaft Sport wieder zu einer neuen Herausforderung, Neudeutsch „Challenge“, aufgefordert. Diesmal wurde mit regelmäßigen Rumpfbeugen die Beweglichkeit der Schülerinnen und Schüler verbessert und am Ende getestet. Bei Rumpfbeugen muss man versuchen bei durchgestreckten Knien mit den Fingerspitzen so weit wie möglich nach unten zu kommen. Bewegliche Menschen kommen sogar tiefer als der Boden, weshalb die Rumpfbeuge auf einer Erhöhung durchgeführt werden muss und der Abstand in den Minusbereich geht. Im Sekundarbereich haben Liliana (5a) und Lena (7a) mit -21 cm gewonnen, im Primarbereich Rafaela (4b) mit -23 cm. Wir gratulieren herzlich allen Gewinnern!

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) BadenWürttemberg bietet auch in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in einem digitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und verfilmt. Die Filme sind bis zum 1. Juli 2022 auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare abrufbar. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalmanagement und Steuerberatung. In den Semi-

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 naren werden wieder praxisbezogene Sachverhalte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgende Themen werden online angeboten: – Beschäftigung bei Rentenbezug – Führung von Entgeltunterlagen (Befreiung und Fristen) – Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022 – Zusätzlichkeitserfordernis im Beitragsrecht der Sozialversicherung – Änderungen in den Geringfügigkeitsrichtlinien Darüber hinaus gibt es beim Thema »Führung von Entgeltunterlagen« ein Video zur »elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)« und ein weiteres zur Datenaustauschplattform »Cryptshare«. Diese ermöglicht eine rechtssichere Kommunikation mit dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung. Liesels Kaffeeplausch nächstes Treffen am 26.Mai.2022 14.00 – 17.00 Uhr im Bürgersaal Lienheim (bitte um vorherige Anmeldung) Bürgernetzwerk Hohentengen Miteinander … Füreinander … in Hohentengen Der Bereich Nachbarschaftshilfe wächst stetig: Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Alltag z.B. mit Fahrdiensten. Zusätzliche Helfer sind uns jederzeit willkommen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um die Möglichkeiten und Vorgaben zu klären. Speziell für Angebote zur Freizeitgestaltung in der Pflegewohngemeinschaft Pfarrwiese werden aktuell Interessierte gesucht, die sich einbringen möchten. Z.B. für einen Spaziergang, gemeinsame Spiele, Handarbeiten, Gespräche und Gesellschaft für die Bewohner. In der Flüchtlingshilfe arbeiten wir mit dem Helferkreis zusammen und stehen auch hier gerne zur Kontaktaufnahme zur Verfügung, wenn Sie den Helferkreis unterstützen möchten. Anstehende Veranstaltungen: Korbflechten lernen mit Clarissa Rudigier. Kurs über zwei Tage: Fr, 20.5. und Sa, 21.5. ab 14:00 Uhr am Blockhuus. 30€. Teilnahmegebühr. Anmeldung beim Bürgernetzwerk Geschichts-Wanderung „Kalksteinabbau vor ca. 100 Jahren im Weilergraben“ am Sonntag, 22.5. Treffpunkt Blockhuus 10:00 Uhr mit „Znüni“ und Infovortrag von Franz Brädler. Anschließend Wanderung über 14 km, ca. 250 hm, 5-6 Std mit Vesperpause. Abschluss-

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 hock wieder am Blockhuus. Anmeldungen beim Bürgernetzwerk oder direkt bei Franz Brädler 07742 - 7657 Seniorentreff, der unter dem Motto „plaudern, gesellig sein und spielen“ im Blockhuus zusammenkommt. Die Termine werden am Blockhuus und auf unserer Homepage bekanntgegeben. Anmeldungen bitte bei Herrn Kopp 07742 - 6133 Freundeskreis Kleindenkmäler trifft sich regelmäßig zumAustausch im Blockhuus, am 2. Montag im Monat. Nächster Termin ist der 13.6.2022, 20:00 Uhr. Interessierte sind immer herzlich willkommen. Die Handarbeitsgruppe trifft sich in der Cafeteria vom Seniorenwohnen im Hansengel. Dienstags um 14:30 Uhr – alle zwei Wochen – nächster Termin ist der 24.5.2022 Weitere Informationen zuMitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen: Vorsitzender René Manthey, 0173 / 6 71 77 43 buergernetzwerk@hohentengen.net Gewerbeschule Bad Säckingen Fachhochschulreife jetzt! Wir bieten als einzige öffentliche Schule des zweiten Bildungsweges zwischen Freiburg, Donaueschingen und Singen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung folgende Möglichkeit der Weiterbildung: Fachhochschulreife am BKFH (Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in gewerblicher Richtung – Schwerpunkt Technik / Physik oder in hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer Richtung – Schwerpunkt Biologie, 1 Jahr Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen aller Fachrichtungen bundesweit. Der Besuch dieser Schulart ist kostenlos und kann nach BAföG gefördert werden. Die erworbenen Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Anmeldungen für das Schuljahr 2022/2023 werden gerne noch entgegengenommen, bitte per Mail oder per Post. Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Webseite: www.gwsbs.de Unterrichtsbeginn ist am 12. September 2022. Informieren Sie sich auch auf unserer Homepage, oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2, Tel.: 07761/560920 Mail: info@gwsbs.schule.bwl.de, Webseite: www.gwsbs.de

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 Familiengruppe Wunderkinder Gesprächsgruppe für Familienmitglieder und Betroffene mit Down-Syndrom „Ich bin ein Kind mit Down-Syndrom und habe einige Besonderheiten. Meistens bin ich ein Sonnenschein, aber auch ich habe manchmal einen schlechten Tag. Teilweise wird das für meine Mama und meinen Papa ganz schön anstrengend! Wir Wunderkinder sind alle unterschiedlich. Deswegen ist ein Treffen für Euch Eltern zum gemeinsamen Austausch und für gegenseitige Tipps eine neue und gute Idee.“ Falls Ihr Lust auf eine nette Gruppe habt, dann kommt gerne dazu mit Wunderkindern und Familie. Wir freuen uns auf Euch und auf baldige Freundschaften! Die Treffen finden Freitags einmal monatlich um 15 Uhr im Abenteuerland Lauchringen statt. Die nächtsen Treffen sind am 20. Mai, 24. Juni, 15. Juli, 23. September und 21. Oktober. In den Wintermonaten finden keine Treffen statt (November –März). Bitte anmelden unter 07751-7191 Klosterschüer Ofteringen COMEDY – STEFAN DANZIGER “Was machen Sie eigentlich tagsüber” Seine Comedy beleuchtet charmant Geschichte und die Geschichten dahinter, kulturelle Widersprüche und Absurditäten des Alltags. Freitag, 13. Mai 2022, 20 Uhr – Einlass: 19.15 Uhr Vorverkauf: Eintrittspreise 17 € VVK, 10 € ermäßigt, 19 € AK Reservierung beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – Tel. 07746 / 852-11, Email: aloll@wutoeschingen.de, Ticketreservierung: www.klosterschüer-ofteringen.de Volkshochschule Küssaberg Studienreise Neuseeland 22. Okt. – 10. Nov. 2022 Anzahl Mindesteilnehmer ist bereits erreicht! ½ Doppelzimmer ( w ) Zubuchung möglich! Auf der Nordinsel besuchen wir Auckland und die Coromandel-Halbinsel mit der Thermalregion von Rotorua. Typisch für die Landschaften sind Regenwald, Grasebenen, Hochgebirge, heiße Quellen und Vulkane, kristallklare Seen, Fjorde, Gletscher, türkisfarbenes Meer. Eindrucksvoll ist auch die alte Kultur der Maoris.

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Auf der kompakten Rundreise durch die Südinsel folgen Wellington, Abel Tasman NP, Fox und Franz Josef Gletscher, Queenstown, Mt. Cook und Christchurch. Flug ab Zürich nach Auckland: Stop-over in Singapur, Transfers, Übernachtungen, Rundreise, Eintrittsgelder, Preis: ca. € 5.150 Anmeldeschluss: 15. Juli 2022 Informationen und Anmeldung VHS Küssaberg Studienreisen Heiner Patrzek T: 07741 966 0 996 @: info@tangram-tours.de Touristinfo Geschichts-Wanderung Kalksteinabbau vor ca. 100 Jahren im Weilergraben Sonntag, 22. Mai 2022, Treffpunkt: 10:00 Uhr, Blockhuus Bürgernetzwerk, Auenweg 1a Eine Wanderung zur Hohentengener Geschichte erwartet uns an diesem Tag. Los geht es mit einem „Znüni“ am Blockhuus mit einem kurzen Infovortrag von Franz Brädler zum ehemaligen Kalksteinabbau im Weilergraben. Anschließend wandern wir über den Bergwald Richtung Dachshof zu den vorhandenen Mauerresten der Winkelstation. Dort werden wir uns mit dem mitgebrachten Vesper stärken. Weiter geht es bergab Richtung Weilergraben zu den noch sichtbaren Gebäuden und Abbaustellen, die dort bestaunt werden können. Den Rückweg treten wir an über den Rebenrundweg und kommen zurück zu unserem Treffpunkt mit anschließendem Abschlusshock. Wanderführer: Franz Brädler, mit Anmeldung unter Tel. 07742 7657 Wanderstrecke: ca. 14 km, ca. 250 hm, Dauer mit Pausen ca. 5-6 Std. Bitte nicht vergessen: Rucksackverpflegung, genügend zum Trinken, gute Wanderschuhe, Wanderstöcke sowie der Witterung angepasste Kleidung.

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 Bei Schlechtwetter gibt es einen Ersatztermin am 26.06.2022 Das Bürgernetzwerk und die Touristinfo freuen sich auf alleWanderfreunde, Geschichtsinteressierten und Gäste! Wanderungen mit dem Schwarzwaldverein Lottstetten e.V. Zum Schluchebrünneli mit Grillfeuer – familiengeeignet – 29.05.2022 Am 29.05.2022 unternimmt der Schwarzwaldverein und Gäste eine familiengeeignete Rundwanderung bei Alten an der Thur (Andelfingen) Verpflegung und Grillsachen aus dem eigenen Rucksack. Wanderführer: Christoph Ruess, Tel. 07745-8091 Treffpunkt: 11:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Info zur Tour: 3 Stunden, 50 hm, nicht kinderwagentauglich Anmeldung: wegen Organisation Feierabendwanderung – 01.06.2022 Am Mittwoch, 01.06.2022 sind wir wieder unterwegs zu unserer Feierabendwanderung. Wanderführer: Günther Haberstock, Tel. 07745-91037 oder 0171-6055887 Treffpunkt I: 18:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten Treffpunkt II: Parkplatz Trotte Osterfingen/Kanton SH Info zur Tour: 50 hm, Länge 4 km, Gehzeit ca. 2 Stunden Über neue Vorschläge aus der Gruppe würden wir uns freuen. Konzert in der Reihe „Musik im Kloster“ in der Kapuzinerkirche zu Stühlingen für Samstag, den 07.Mai 2022 um 17.00 Uhr. Das Konzert findet statt als Konzert für Musik aus dem italienischen und deutschen Barock: Interessierte Besucher können sich einen Platz in unserer Kirche freihalten lassen durch eine rechtzeitige Anmeldung bis zum 04. Mai 2022 abends. Nehmen Sie dafür bitte die Mail Adresse in Anspruch von juergen.meyer@kapuziner.org Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei. Um eine Spende zugunsten der Dach-Sanierung unseres Klosters zum Mitleben wird gebeten. Sammeltermine 19. Mai 2022 Restmüll 27. Mai 2022 Biotonne Sämtliche Leerungstermine sind auch über die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut. de und über die kostenlose Abfall-App abrufbar.

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Ausbildung und Umschulung in Teilzeit BIZ & Donna Online-Veranstaltung am 19.05.2022 von 09:30 – 10:30 Uhr Sie bekommen in diesemOnline Vortrag Informationen zu Ausbildung und Umschulung in Teilzeit. Dieses Modell steht Allen offen, die sich mit einem/-r Arbeitgeber/-in über die Rahmenbedingungen einigen. Die Beauftragten für Chancengleichheit amArbeitsmarkt Sonja Schäfer und Ninja Wildemann informieren auch über verschiedene Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagentur und das Jobcenter. Anmeldung bei: Loerrach.BCA@arbeitsagentur.de bis 17.05.2022. Den Zugangslink erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung zugesendet. Enkeltrick: Betrüger nutzen WhatsApp Präventionshinweise des Polizeipräsidiums Freiburg aufgrund aktueller Betrugsserie: Der Enkeltrick ist eine bekannte Betrugsform, die vor allem ältere Mitmenschen trifft. Nun nutzen die Täter auch WhatsApp, um ihre Opfer im Namen von Töchtern, Söhnen und Enkeln zu Geldüberweisungen zu bewegen. Die Polizei erklärt, wie man sich schützen kann. „Hallo Mama, mein Handy ist kaputt. Das ist meine neue Nummer.“: So oder so ähnlich beginnen die WhatsApp-Nachrichten, versandt von einer unbekannten Nummer. Der Gedanke an die eigene Tochter oder den Sohn lässt viele der unbekannten Nummer antworten. Wie beim klassischen Enkeltrick am Telefon beginnen die Betrüger ihre Masche mit einer namenlosen Anfrage. Dann spinnen sie ihre Geschichte fort. Die Kriminellen bitten imNamen einer Tochter, eines Sohnes oder eines anderen Familienmitglieds die neue Nummer zu speichern - und umGeld. Bei der aktuellenMasche per WhatsApp erklären sie, dass auf dem neuen Handy kein OnlineBanking möglich sei. Sie bitten, einen Geldbetrag für sie zu überweisen. Wie gewohnt sei es sehr dringend. Immer mehr Fälle des sogenannten „Enkeltrick 2.0“ werden bekannt. Wie so oft überweisen die Opfer das geforderte Geld im Glauben daran, mit

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 dem eigenen Kind oder Enkel zu kommunizieren. Die Polizei rät daher, bei WhatsAppNachrichten von unbekannten Nummer besonders misstrauisch zu sein. So schützen Sie sich vor Betrug per WhatsApp: Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab. Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach. Geldüberweisungen über Whatsapp und andere Messenger sollten immer misstrauisch machen und überprüft werden. Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen, so melden Sie sich gerne über freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de. Wir möchten, dass Sie sicher leben! Ihr Polizeipräsidium Freiburg Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30-17.00 Uhr geöffnet, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Tel. 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de Fußballkalender Freitag, 13.05.22 18:00 E-Junioren SG Steina-Schlüchttal : FC Hochrhein Ühlingen Samstag, 14.05.22 13:00 E-Junioren FC Hochrhein 2 : SC Lauchringen 3 Hohentengen 14:00 C-Junioren SG Klettgau : SG Hochrhein Geißlingen 14:30 D-Junioren FC Tiengen 2 : SG Rheintal 2 Tiengen 15:30 D-Junioren SG Rheintal : SG Wutöschingen Rheinheim 17:00 Herren FC Rot-Weiß Weilheim : FC Hochrhein Weilheim 18:00 Frauen SG Gengenbach/​Zell/​Fischerb. : FC Hochrhein 1 Fischerbach Sonntag, 15.05.22 11:30 B-Junioren FC Tiengen : SG Rheintal Tiengen 13:00 Frauen FC Hochrhein 2 : FC Geißlingen Hohentengen

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 13:00 A-Junioren SG Jestetter Zipfel : SG Hochrhein Jestetten 15:00 Herren FC Hochrhein 2 : SV Berau Hohentengen Mittwoch, 18.05.22 18:00 E-Junioren SG Dettighofen : FC Hochrhein Lottstetten 18:00 E-Junioren FC Hochrhein 2 : VfR Horheim-Schwerzen 2 Hohentengen Freitag, 20.05.22 18:30 C-Junioren SG Hochrhein : SG Wutöschingen Rheinheim Samstag, 21.05.22 10:00 B-Junioren DJK Villingen : SG Rheintal Villingen 11:00 D-Junioren SG Albbruck : SG Rheintal Albbruck 13:00 E-Junioren FC Hochrhein : SG Stühlingen Hohentengen 13:30 D-Junioren SG Rheintal 2 : SG Berau Rheinheim 14:30 Frauen FC Hochrhein 1 : FC Hausen i. W. Hohentengen 17:30 Herren FC Hochrhein : SG Mettingen/Krenkingen Stetten Sonntag, 22.05.22 11:30 Frauen SG Dettighofen-Lottstetten : FC Hochrhein 2 Dettighofen 13:15 A-Junioren SG Albbruck : SG Hochrhein Albbruck 15:00 Herren FC Rot-Weiß Weilheim 2 : FC Hochrhein 2 Weilheim Dienstag, 24.05.22 18:00 D-Junioren SG Rheintal 2 : SV Gurtweil Stetten Mittwoch, 25.05.22 18:00 E-Junioren SpVgg Wutöschingen : FC Hochrhein Wutöschingen 19:00 Herren FC Hochrhein : FC Schlüchttal Stetten 20:30 A-Junioren TuS Binzen : SG Hochrhein Binzen Donnerstag, 26.05.22 13:00 B-Junioren SC Pfullendorf 2 : SG Rheintal Pfullendorf Freitag, 27.05.22 19:00 Frauen FC Geißlingen : FC Hochrhein 2 Geißlingen Samstag, 28.05.22 13:00 E-Junioren FC Hochrhein 2 : SG Stühlingen 3 Hohentengen 13:15 D-Junioren FC Bad Säckingen 2 : SG Rheintal 2 Säckingen 14:00 C-Junioren SG Stühlingen : SG Hochrhein Stühlingen 15:30 D-Junioren SG Rheintal : SG Waldhaus Rheinheim 17:30 Herren FC Schönau : FC Hochrhein Schönau 18:00 B-Junioren SG Rheintal : 1. FC Rielasingen-Arlen Stetten Sonntag, 29.05.22 12:30 A-Junioren SG Hochrhein : SG Zell Rheinheim 13:00 Frauen FC Hochrhein 2 : Spvgg Wutöschingen Hohentengen 15:00 Herren FC Hochrhein 2 : SC Lauchringen 2 Hohentengen Stand: 05.05.2022

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen Pfarrbüro Hohentengen: Pfarrbuck 1, 79801 Hohentengen a. H., Telefon 0 77 42 / 92 55-0, E-Mail: info@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kath-se-ch.de Büroöffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Unsere Seelsorger: Martin Metzler, Telefon 0 77 41 / 31 07 (außer montags); martin.metzler@kath-se-ch.de Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 Unser multiprofessionelles Team: Ehrenamtskoordination Franziska Krauß Bürozeiten: Montag, Dienstag, 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Sprechstunde nach Terminvereinbarung: montags von 19:30 - 21:30 Uhr E-Mail: franziska.krauss@kath-se-ch.de Kinder-, Jugend- und Familienarbeit: Andrea Sutter und Christine Weißenberger Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr E-Mail: familienarbeit@kath-se-ch.de Gottesdienste: Auch weiterhin bleibt in unseren Gottesdiensten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch. Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern entfällt. Personen mit Covid19-Krankheitssymptomen können leider nicht am Gottesdienst teilnehmen. Freitag, 13.05.2022 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Samstag, 14.05.2022 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 15.05.2022 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim 10:00 Uhr Einweihung Mehrzweckhalle, Eucharistiefeier in der Mehrzweckhalle in Hohentengen 10:45 Uhr Wortgottesfeier in Rheinheim mit Kinderkirche 18:30 Uhr Maiandacht am Böhnlerkreuz in Lienheim Freitag, 20.05.2022 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Samstag, 21.05.2022 17:00 Uhr Dankgottesdienst für die Erstkommunion in Hohentengen 18:30 Uhr Wortgottesfeier in Dangstetten Sonntag, 22.05.2022 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg Trauercafé: Am Freitag, 13. Mai sind alle, die um einen geliebten Menschen trauern, von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum Trauercafé in das Pfarrheim „Die Brücke“ in Rheinheim eingeladen. Dort können Sie mit anderen, denen es bestimmt genauso geht wie Ihnen,

Nr. 9 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 25 Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig Trost und Kraft geben. Sie dürfen aber auch ganz einfach zum Kaffee trinken kommen. Über zahlreiche Teilnehmer würden wir uns freuen. Herzliche Einladung zur Kinderkirche: am Sonntag, 15. Mai um 10:45 Uhr in der Kirche St. Michael in Rheinheim. Wir starten in der „Brücke“ (Pfarrheim neben der Kirche). Gemeinsam wollen wir Geschichten von Jesus hören, beten, singen, nachdenken, basteln und mehr. Parallel zur Kinderkirche findet nebenan in der Pfarrkirche der Sonntagsgottesdienst statt. Die Kinder dürfen alleine oder gerne in Begleitung kommen - egal, ob mit Eltern, Großeltern, Geschwistern, Götti, Tante. Im Anschluss an unsere Kinderkirche gehen wir gemeinsam in die Kirche in den Gottesdienst, wo wir dann von unserem Pfarrer den Segen erhalten. Altenwerk St. Maria – Seniorennachmittag: Nach zweijähriger Pause lädt das Altenwerk St. Maria in Hohentengen wieder zum Seniorennachmittag ein. Wir freuen uns riesig und sagen „Gott sei Dank“ im umfänglichen Wortsinn, dass wir am Mittwoch, 18. Mai die Maiandacht in der Kirche in Hohentengen feiern dürfen. Wir beginnen um 14:00 Uhr und treffen uns anschließend im Pfarrsaal zu Kaffee und Kuchen und zum Gespräch. Sitzung des Pfarrgemeinderats: Die nächste Pfarrgemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 18. Mai um 19:30 Uhr im Pfarrheim St. Martin in Kadelburg statt. Maiandacht in Leuggern: Am Mittwoch, 25. Mai feiern wir in Leuggern/Schweiz für die ganze Seelsorgeeinheit bei der Lourdes-Grotte (bei schlechtem Wetter in der Kirche) den Abschluss der Maiandachten um 14:30 Uhr mit einer Eucharistiefeier. Im Restaurant „Waldheim“ in Hettenschwil ist anschließend gemütliches Beisammensein. Abfahrtszeiten sind wie folgt: Ettikon, Bushaltestelle 12:55 Uhr; Kadelburg, Schuhhaus Hässig 13:00 Uhr; Hohentengen, Pfarrhaus 13:20 Uhr; Guggenmühle, Bushaltestelle 13:25 Uhr; Lienheim, Bushaltestelle 13:30 Uhr; Reckingen, Bushaltestelle 13:35 Uhr; Dangstetten, altes Rathaus 13:40 Uhr; Rheinheim, Friedhof 13:50 Uhr. Die Fahrtkosten betragen je nach Teilnehmerzahl ca. 16,00 Euro. Anmeldungen sind über unsere Pfarrbüros möglich. Für die Busfahrt ist das Tragen einer FFP2 Maske obligatorisch. Bücherei im Pfarrheim St. Maria: Öffnungszeit: immer am ersten Freitag im Monat von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Unser Pfarrblatt: Möchten Sie gerne unser Pfarrblatt „Der Christophorus“ abonnieren? Für eine Jahresgebühr von 9,00 € bekommen Sie unser Pfarrblatt alle 4 Wochen zugestellt. Melden Sie sich einfach in Ihrem Pfarrbüro. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Pfarrblatt oder auf unserer Homepage: www.kath-se-ch.de Alles Gute für die kommenden Wochen und bleiben Sie gesund! Ihr Seelsorge-Team

Seite 26 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2022 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Pfarrerin Andrea Kaiser, Sekretariat Susanne Böger, Pfarramt und HomeOffice Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Di+Mi+Do+Fr: 10.00 -13.30 Uhr Telefon 0 77 41 / 36 13 oder mobil 0151 / 52 59 18 88 (Pfarrerin Kaiser) Bergkirche@web.de, www.bergkirche-kadelburg.de Instagram: Kirchengemeindekadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg Sonntag, 15.05., 10.10 Uhr Am 15. Mai Gottsdienst mit anschließendem „Bergkirchentag“ Nach einem gemeinsamen Start um 10.10 Uhr mit dem Gottesdienst gibt es ein Programm für alle Altersgruppen. Der Bergkirchentag steht unter dem Thema „Von der Sehnsucht nach dem Paradies“. Für die Planung freuen wir uns über Anmeldungen per mail, whatsapp, sms oder telefonisch. Sonntag, 22.05., 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Sonntag, 29.05., 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Taufen im Pfingstgottesdienst am Rhein Im diesen Jahr findet am Pfingstsonntag um 11.30 Uhr wieder der Pfingstgottesdienst mit Taufen am Rheinufer in Hohentengen-Herden statt. Ukraine-Hilfe: Sprachkurs für Menschen aus der Ukraine Täglich von Montag bis Freitag immer 9.30 Uhr -11.30 Uhr wird zum Sprachkurs mit einem Kreis von wechselnden Ehrenamtlichen ins Bonhoefferhaus eingeladen. Offene Bergkirche Die Bergkirche ist offen zur inneren Einkehr und zum Gebet. Es wird dazu eingeladen, in Fürbitten bei den Menschen in der Ukraine zu sein und an alle Menschen zu denken, die sich in Russland gegen den Krieg stellen. Die Kirche ist offen bis 17.00 Uhr. Meditation im Stile des ZEN Zur Ruhe kommen - loslassen - sich geistig neu ausrichten: Donnerstags, 14-tägig jeden zweiten und vierten Donnerstag um 19.30 Uhr im Bonhoefferhaus in Kadelburg. Infos: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Nächstes Treffen: 12.5. Regelmäßige Gruppen und Kreise im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Gitarrengruppe: Montags, 20.00 Uhr, interessierte Mitspielende sind herzlich willkommen. Trostcafé im Mai: Das Trostcafe findet jeden dritten Mittwoch im Monat statt, nächster Termin 17.5., 15.00 - 17.00 Uhr Kinderbistro: dienstags, anschließend an die Schule bis 15.00 Uhr.

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