Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2023

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 § 5 Aufwandsentschädigung des Schriftführers Der Schriftführer erhält für die Ausfertigung der Niederschriften eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung von 100,00 €. § 6 Fahrtkostenerstattung Bei auswärtigen Dienstverrichtungen (außerhalb des Verbandssitzes) erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 eine Fahrtkostenerstattung wie Dienstreisende der Besoldungsgruppe A 8 bis A 16 bzw. Wegstrecken- undMitnahmeentschädigungen in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetztes in seiner jeweiligen Fassung. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 10.11.1993, einschließlich der in der Zwischenzeit ergangenen Änderungen, außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband „Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal“ geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Dettighofen, den 01.01.2023 Für die Verbandsversammlung: Marion Frei Verbandsvorsitzende Bestellung von Brennholz Brennholz aus dem Gemeindewald kann auch in diesem Jahr wahlweise in herkömmlicher Form (1 Meter lang) oder in langer Form bestellt werden. Preis für Laubhartholz in 1 Meter Form: (Sterholz) 84,40-- €/Ster Preis für Laubmischholz in langer Form: 68,58 € bis 73,85,--€/Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Ster) Nadelholz lang 52,75 € /Festmeter Bitte geben Sie Ihren Bestellschein baldmöglichst bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Zimmer 9.2 ab. Sie können Ihren Bestellschein selbstverständlich auch per e-mail an info@hohentengen-ah.de oder in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen oder per Fax 853-15 an uns senden.

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