Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2023

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Amtliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes “Obere Riedäcker“ im Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit punktueller Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans “Obere Riedäcker” im Bereich Flst. Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit örtlichen Bauvorschriften und gemeinsamer Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat, die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch der Flächennutzungsplan für den benannten Erweiterungsbereich mit einer punktuellen Änderung angepasst werden; die Änderung wird im Rahmen eines Parallelverfahrens gem. § 8 Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan vollzogen. Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat die Entwürfe zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 20.12.2022 ebenfalls gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In gleicher Sitzung hat auch die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Katasterausschnitte maßgebend. Das Plangebiet befindet sich östlich des Gewerbegebiet Greut. Nördlich grenzt die Straße Untere Riedäcker und südlich die Landstraße L 161 an das Plangebiet an. Östlich schließen landwirtschaftlich Nutzflächen an die geplante Gewerbegebietserweiterung an. Ziele und Zwecke der Planung: Die letzte realisierbare Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Ettikon gem. rechtskräftigem Flächennutzungsplanes konnte mit dem Überplanen des Baugebietes „Mittlere Greut“ und „Mittlere Greut II“ erschlossen werden. Damit die Gemeinde Küssaberg weiterhin handlungsfähig ist und sich ggf. vorhandene Gewerbebetriebe vergrößern oder Gewerbebetriebe neu ansiedeln können, soll nun mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Riedäcker“ im Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 680, Gewerbegebiet Ettikon, Gemarkung Kadelburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Des Weiteren soll mit der Erweiterungsfläche das Gewerbegebiet Küssaberg in Richtung Osten zu den bereits bestehenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken abgerundet werden. Der räumliche Geltungsbereich des

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0