Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als „landwirtschaftliche Nutzf läche” dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Die Erweiterung des Gewerbegebiets soll auch mit einer Verkehrsverbesserung für das Gesamtgebiet einhergehen. Im Fokus steht hierbei die Schaffung eines neuen Linksabbiegers von der Landesstraße L 161 in das Gewerbegebiet. Damit könnten neben der Erschließung für das nunmehr anstehende Erweiterungsgebiet schließlich auch positive Effekte für das gesamte Gewerbegebietsareal einschließlich der landkreiseigenen Grünkompostierungsanlage erhofft werden. Beteiligung der Öffentlichkeit Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung und Umweltbericht und den Entwürfen zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassendem Umweltbericht von Montag, den 30.01.2023 bis einschließlichMontag, den 06.03.2023 (Auslegungsfrist) imRathaus der Gemeinde Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg vor dem Bauamt Zimmer EG 3 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit im Zimmer EG 3 Fragen zu stellen und die Planung zu erörtern. Im oben genannten Zeitraum liegen die Unterlagen zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassendem Umweltbericht auch im Rathaus Hohentengen, Zimmer 9/2, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen aus. Auch hier besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planunterlagen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: Umweltbericht zum Bebauungsplan und zusammenfassender Umweltbericht zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes:

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