Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2023

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim, im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg; Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 15. 12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim Flst.-Nr. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 06. Dezember 2022 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. 1. Anlass der Planung Auf den Grundstücken Flst. Nrn. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456, Gemarkung Lienheim, Gewann Steinlebach, soll zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. 2. Ziele und Zwecke der Planung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die im Parallelverfahren erfolgende Fortschreibung des Flächennutzungsplans schaffen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens. 3. Vorbereitende Bauleitplanung In dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 sind die Grundstücke Flst. Nrn. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456, Gemarkung Lienheim, Gewann Steinlebach, als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Durch die punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Mittwoch, den 01. Februar 2023, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstraße 4, eine Informationsveranstaltung statt.

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