Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2023

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 13.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 211.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 211.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 156.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 156.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 602.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 602.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

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