Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2023

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 1 · 19. Januar 2022 · Jahrgang 48

Neujahrswort 2023 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, herzlichen willkommen im neuen Jahr. Ich hoffe, Sie alle haben besinnliche und erholsame Tage verbracht. Das neue Jahr liegt vor uns, und traut man den Nachrichten, bestimmt kein einfaches. Der Staat suggeriert immer wieder, dass er alles lösen kann. Das ist mehr als verwerflich, weil das der Staat gar nicht kann, und seit Jahren sehr deutlich über seine Verhältnisse lebt. Das Aufgabenspektrum von Energiekrise bis hin zur Gesundheitspolitik ist gewaltig. Ohne dass man sich dabei wieder auf Werte und Eigenverantwortung besinnt, wird es nicht gehen, nur irgendeine Aufgabe zu lösen. Viele Menschen, die in unserer Gemeinde leben, machen es doch vor. Sie engagieren sich im öffentlichen Leben, in der Nachbarschaftshilfe, in Vereinen. Diese Menschen sind bereit für sich und andere Verantwortung zu übernehmen, Ihnen gilt mein herzlicher Dank. Lassen Sie uns nicht entmutigt, ob der schlechten Nachrichten mit den Schultern zucken. Stehen wir zusammen, handeln wir nach der Devise Optimismus vor Resignation und Pessimismus, nehmen alle ein gutes Stück Eigenverantwortung an, leben Solidarität und Mitmenschlichkeit, fordern wir Verzicht nicht nur bei anderen, dann wird das Jahr 2023 trotz aller Schwierigkeiten ein gutes Jahr. In diesem Sinne wünsche ich uns allen Gesundheit, erfüllte Tage, Glück und Zuversicht im neuen Jahr. Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Amtliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes “Obere Riedäcker“ im Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit punktueller Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans “Obere Riedäcker” im Bereich Flst. Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit örtlichen Bauvorschriften und gemeinsamer Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat, die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch der Flächennutzungsplan für den benannten Erweiterungsbereich mit einer punktuellen Änderung angepasst werden; die Änderung wird im Rahmen eines Parallelverfahrens gem. § 8 Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan vollzogen. Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat die Entwürfe zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 20.12.2022 ebenfalls gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In gleicher Sitzung hat auch die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Katasterausschnitte maßgebend. Das Plangebiet befindet sich östlich des Gewerbegebiet Greut. Nördlich grenzt die Straße Untere Riedäcker und südlich die Landstraße L 161 an das Plangebiet an. Östlich schließen landwirtschaftlich Nutzflächen an die geplante Gewerbegebietserweiterung an. Ziele und Zwecke der Planung: Die letzte realisierbare Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Ettikon gem. rechtskräftigem Flächennutzungsplanes konnte mit dem Überplanen des Baugebietes „Mittlere Greut“ und „Mittlere Greut II“ erschlossen werden. Damit die Gemeinde Küssaberg weiterhin handlungsfähig ist und sich ggf. vorhandene Gewerbebetriebe vergrößern oder Gewerbebetriebe neu ansiedeln können, soll nun mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Riedäcker“ im Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 680, Gewerbegebiet Ettikon, Gemarkung Kadelburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Des Weiteren soll mit der Erweiterungsfläche das Gewerbegebiet Küssaberg in Richtung Osten zu den bereits bestehenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken abgerundet werden. Der räumliche Geltungsbereich des

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als „landwirtschaftliche Nutzf läche” dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Die Erweiterung des Gewerbegebiets soll auch mit einer Verkehrsverbesserung für das Gesamtgebiet einhergehen. Im Fokus steht hierbei die Schaffung eines neuen Linksabbiegers von der Landesstraße L 161 in das Gewerbegebiet. Damit könnten neben der Erschließung für das nunmehr anstehende Erweiterungsgebiet schließlich auch positive Effekte für das gesamte Gewerbegebietsareal einschließlich der landkreiseigenen Grünkompostierungsanlage erhofft werden. Beteiligung der Öffentlichkeit Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung und Umweltbericht und den Entwürfen zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassendem Umweltbericht von Montag, den 30.01.2023 bis einschließlichMontag, den 06.03.2023 (Auslegungsfrist) imRathaus der Gemeinde Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg vor dem Bauamt Zimmer EG 3 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit im Zimmer EG 3 Fragen zu stellen und die Planung zu erörtern. Im oben genannten Zeitraum liegen die Unterlagen zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassendem Umweltbericht auch im Rathaus Hohentengen, Zimmer 9/2, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen aus. Auch hier besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planunterlagen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: Umweltbericht zum Bebauungsplan und zusammenfassender Umweltbericht zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes:

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Diese enthalten Informationen zu den nachstehend aufgelisteten Schutzgütern im Plangebiet, die Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter und die Maßnahmen zur Kompensation und Ausgleich von Eingriffen: • Schutzgut Pflanzen/Biotope: Lebensräume sind durch landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland), Ruderalstreifen (grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation) sowie durch befestigte Flächen (Straße, Bauwerke) geprägt. • Schutzgut Tiere: Fledermäuse, Vögel, insbesondere Feldlerche, Reptilien, insbesondere Eidechsen • Schutzgut Boden: brauner Auenboden, Aussagen zur Bodenfruchtbarkeit, Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter/Puffer für Schadstoffe • Schutzgut Wasser: Auswirkung auf Grundwasser, Nähe zum Tiefbrunnen Kirschbaumäcker • Schutzgut Klima /Luft: Frisch- und Kaltluftproduktion Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Obere Riedäcker“ im Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 • Schutzgut Landschaftsbild: Aussagen zu Vielfalt, Eigenart und Naturnähe • Schutzgut Mensch: Erholungs-/Freizeitnutzung • Schutzgut Fläche: aktuelle Nutzung und Grad der Versiegelung • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Baumpflanzung innerhalb des Plangebiets, Dachbegrünung, Entsiegelung, Waldrefugium/Waldstillegung im Distrikt Kernenwieden (Flst. Nr. 2383 Dangstetten), Entwicklung von Feldlerchenstreifen und Blühstreifen bzw. Dauerbrachen im Gewann Fohrenbuck Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde und des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen: • Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 24.05.2022: Ausführungen zur Geotechnik, Grundwasserflurabstand, Tiefbrunnen Kirschbaumäcker • LRA Waldshut Abt. Gewässerschutz, 27.05.2022: Hinweis zum Umgang mit Drainagewasser, Grundwasser und Tiefbrunnen Kirschbaumäcker • LRA Waldshut Abt. Forst, 27.05.2022: Stellungnahme zur Waldstillegung • LRA Waldshut Landwirtschaftsamt, 27.05.2022: Wertigkeit der Ackerfläche Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Rathaus Küssaberg und im Rathaus Hohentengen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bartosch.jessica@kuessaberg.de oder per Fax an 0 77 41 / 60 01-50 gerichtet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Hinsichtlich der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.kuessaberg.info/service/rathaus-politik/bauleitplanung eingestellt. Küssaberg, den 19.01.2023 M artin Benz Verbandsvorsitzender

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim, im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg; Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 15. 12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim Flst.-Nr. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 06. Dezember 2022 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. 1. Anlass der Planung Auf den Grundstücken Flst. Nrn. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456, Gemarkung Lienheim, Gewann Steinlebach, soll zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. 2. Ziele und Zwecke der Planung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die im Parallelverfahren erfolgende Fortschreibung des Flächennutzungsplans schaffen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens. 3. Vorbereitende Bauleitplanung In dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 sind die Grundstücke Flst. Nrn. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456, Gemarkung Lienheim, Gewann Steinlebach, als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Durch die punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Mittwoch, den 01. Februar 2023, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstraße 4, eine Informationsveranstaltung statt.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Donnerstag, 02. Februar 2023 bis Freitag, den 03. März 2023 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstraße 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden. Hohentengen am Hochrhein, den 19. Januar 2023 D er Bürgermeister: gez. Benz BIOTOP BIOTOP BIOTOP BIOTOP BIOTOP Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan Der Bürgermeister: Hohentengen im Dezember 2022 Stand 06. Dezember 2022 TEL:07742/92440, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN 22.20 / 1 Planung Gemeinde Hohentengen a. H. M. 1:1.000 "Im Steinlebach" im Ortsteil Lienheim Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung 8.00 5.00 26.00 5.00 LSG 5.00 5.00 5.00 ZUFAHRT 17.00 5.00 5.00 23.40 44.28 32.45 55.45 Schmutzwasserkanal Bestand Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze Steinlebach Landschaftsschutzgebiet Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ bestehende Grundstücksgrenzen sonstiges Sondergebiet SO Öffentliche Verkehrsflächen Baugrenzen bestehendes Biotop Umgrenzung von Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern bestehendes Biotop private Grünfläche Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Grünflächen und Sträuchern Pflanzgebot zum Anpflanzen von Sträuchern bestehende Überlandleitung Solarpaneelanordnung geplante Grundstücksgrenzen LSG N SO 0.7 I - SOLARPARK ENTWURF H/B = 594 / 841 (0.50m²)

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 13.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 211.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 211.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 156.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 156.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 602.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 602.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 § 2 Kreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 3 Verbandsumlage Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach dem Wasserbezug) 3. Investitionskostenumlage Investitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlage gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 29.12.2022 Marion Frei Verbandsvorsitzende 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 21.12.2022 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 23.12.2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 20.01.2023 bis 01.02.2023, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Dettighofen, Rechnungsamt, Zimmer Nr. 2 zur öffentlichen Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende Marion Frei Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 30.11.2021 Die Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbands Schwarzbachtal hat am 30.November 2021 aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 20,00 €, von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 30,00 €, von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 40,00 €. § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. § 3 Aufwandsentschädigung Die Mitglieder der Verbandsversammlung (Mitgliedsvertreter und deren weitere Mitglieder) sowie der Geschäftsführer (Verbandsrechner/Schriftführer), Kassenverwalter und Wasserwart erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls für die Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung und der Ausschüsse Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € je Sitzung. Die Vertreter eines beratenden Mitglieds erhalten keine Entschädigungen. Das Sitzungsgeld wird für die entschädigungspflichtigen Sitzungen am Jahresende gezahlt. § 4 Aufwandsentschädigung der Verbandsvorsitzenden Die Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes erhält anstelle des Ersatzes seiner Auslagen, seines Verdienstausfalles und für die zeitliche Inanspruchnahme in Ausübung ihres Amtes (mit Ausnahme der Teilnahme an den Sitzungen) eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung wird monatlich auf 100,00 € für seine Tätigkeit als Leiter der Verbandsverwaltung und Vorsitzende der Verbandsversammlung festgesetzt.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 § 5 Aufwandsentschädigung des Schriftführers Der Schriftführer erhält für die Ausfertigung der Niederschriften eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung von 100,00 €. § 6 Fahrtkostenerstattung Bei auswärtigen Dienstverrichtungen (außerhalb des Verbandssitzes) erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 eine Fahrtkostenerstattung wie Dienstreisende der Besoldungsgruppe A 8 bis A 16 bzw. Wegstrecken- undMitnahmeentschädigungen in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetztes in seiner jeweiligen Fassung. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 10.11.1993, einschließlich der in der Zwischenzeit ergangenen Änderungen, außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband „Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal“ geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Dettighofen, den 01.01.2023 Für die Verbandsversammlung: Marion Frei Verbandsvorsitzende Bestellung von Brennholz Brennholz aus dem Gemeindewald kann auch in diesem Jahr wahlweise in herkömmlicher Form (1 Meter lang) oder in langer Form bestellt werden. Preis für Laubhartholz in 1 Meter Form: (Sterholz) 84,40-- €/Ster Preis für Laubmischholz in langer Form: 68,58 € bis 73,85,--€/Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Ster) Nadelholz lang 52,75 € /Festmeter Bitte geben Sie Ihren Bestellschein baldmöglichst bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Zimmer 9.2 ab. Sie können Ihren Bestellschein selbstverständlich auch per e-mail an info@hohentengen-ah.de oder in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen oder per Fax 853-15 an uns senden.

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Bestellung von Brennholz Vorname, Name: _________________________________________________ Ortsteil und Straße: _______________________________________________ Telefon: ___________________________________________________ ____ Ich bestelle wie folgt: ____________ Ster – 1Meter Form- ____________ Ster Brennholz lang (mind. 5 Ster) Brennholz in Selbstwerbung können direkt beim Revierleiter Michael Albrecht – Tel:07742/4532- Fax: 850879 oder e-mail: michael.albrecht@landkreis-waldshut.de angemeldet werden. Die Preise variieren je nach Holzart und Qualität zwischen 5,-- € und 32,-- €/Ster Gemeinde Hohentengen am Hochrhein STELLENAUSSCHREIBUNG Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Raumpfleger/in (m/w/d) Teilzeit (ca. 50%) Wir bieten: – Eine selbständige Tätigkeit mit freier Zeiteinteilung. – Tätigkeit im versicherungspflichtigen und unbefristeten Arbeitsverhältnis – Bezahlung nach TVöD Wir wünschen uns: – Eine zuverlässige Person mit Bereitschaft zur Übernahme von Krankheitsvertretungen. Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren ? Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit Frau Tanja Würz, Hauptamtsleiterin, in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 07742/853-20 oder E-Mail: hauptamt@hohentengen-ah.de Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. oder per Mail an hauptamt@hohentengen-ah.de

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Deutsche Rentenversicherung DRV Baden-Württemberg ist ein attraktiver Arbeitgeber Haushalt in Höhe von rund 26 Milliarden Euro für 2023 verabschiedet Die Vertreterversammlung des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers verabschiedete im Rahmen ihrer Sitzung am Freitag (16. Dezember) im Stuttgarter Willi-Bleicher-Haus den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) BadenWürttemberg. Dieser fällt mit rund 26,125 Milliarden Euro circa 1,455 Milliarden Euro höher aus als 2022. Gute Finanzlage der Rentenversicherung »Die gesetzliche Rente steht sehr gut da«, sagte Martin Kunzmann, alternierender Vorstandsvorsitzender der Versichertenseite vor dem Plenum. Noch nie seien so viele Menschen abhängig beschäftigt gewesen wie derzeit. Hiervon profitiere auch die Nachhaltigkeitsrücklage. Sie entspreche mit knapp 42 Milliarden Euro aktuell 1,66 Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit stelle sich das Umlageverfahren erneut als krisenfest dar. Martin Kunzmann blickte in der letzten Sitzung vor der anstehenden Sozialwahl 2023, bei der die Mitglieder der Gremien der Selbstverwaltung neu gewählt werden, auf wirtschaftliche und vor allem nachhaltige Entscheidungen der Selbstverwaltung zurück. So sei es beispielsweise richtig gewesen, bei den Neubauplanungen für das Stuttgarter Verwaltungsgebäude auf Geothermie zu setzen. »Davon profitieren die zu beratenden Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden in der aktuellen Energiekrise.« Generell habe man beim Neubau die Kostenobergrenze von 69 Millionen Euro einhalten können. »Eine großartige Leistung aller Beteiligten«, hob Kunzmann hervor, weil dies bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand keine Selbstverständlichkeit sei. Die Rentenversicherung ist ein attraktiver Arbeitgeber Geschäftsführerin Gabriele Frenzer-Wolf bezog Stellung zur Personalsituation in der DRV Baden-Württemberg. Man habe im Vergleich mit anderen Rentenversicherungsträgern die jüngste Belegschaft und eine der höchsten Ausbildungsquoten. »Dennoch sind auch wir davon betroffen, dass die Babyboomer-Generation bald in Rente geht«. Aus diesem Grund nutze die DRV Baden-Württemberg jede Chance, Mitarbeitende für sich zu gewinnen. »Unser Ziel ist es, sichtbarer zu werden in dem, was wir sind: ein moderner, attraktiver Arbeitgeber, der sich agil an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie der Kundinnen und Kunden ausrichtet«, so Frenzer-Wolf weiter. Man werde die Ausbildungszahlen nochmals erhöhen und werbe zusätzlich vermehrt um Fachkräfte aus der Verwaltung, dem IT-Bereich und der Medizin sowie qualifizierte Quereinsteigende.

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Gemeinschaftsschule Rheintal Der Weg der Briefe Im Rahmen des Deutschunterrichts der Klasse 5 lernten die Schülerinnen und Schüler der GMS Rheintal alles über das Schreiben von Briefen. Von Anrede und Grußformel, Empfänger und Porto, bis hin zu ansprechender und richtiger Formulierung des Textes. Als Highlight durften die Schülerinnen und Schüler einen Brief an Freunde oder Verwandte schreiben. Dieser wurde dann gemeinsam zur Postfiliale in Rheintal gebracht und versendet. Für zukünftige Postgänge dürften daher alle gut gerüstet sein. 48. Kreisjugendskitage 2023 Die Abt. Jugend, Bildung & Prävention des Landkreises Waldshut plant nach einer wetter- und Corona bedingten Pause für 2023 in Kooperation mit der Skizunft Bernau, dem Skiclub Menzenschwand und dem Staatl. Schulamt Lörrach die Kreisjugendskitage. Die Gemeinden, die Bergwacht und der Skibezirk unterstützen diese Veranstaltung. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der 1. bis 9. Klasse. Die Ausschreibungen wurden direkt nach den Weihnachtsferien an die Schulen verschickt, die Anmeldungen für die Teilnahme können nur über die jeweilige Schule erfolgen. Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler kann sowohl durch Lehrkräfte der jeweiligen Schulen als auch durch engagierte Eltern bewerkstelligt werden. Der „alpine Skitag“ findet am 31. Januar 2023 in Bernau statt, Ausweichtermin 14. Februar 2023. Der Termin für den „nordischen Skitag“ in Menzenschwand ist der 02. Februar 2023, Ausweichtermin 15. Februar 2023, Meldeschluss für beide Dispziplinen ist der 26. Januar 2023. Unter kjs-wt.de sind die Ausschreibung, die Datenschutzerklärung, aktuelle Infos und nach den Skitagen auch die Ergebnislisten zu finden.

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Landratsamt Waldshut – Eigenbetrieb Abfallwirtschaft / Abfallwirtschaftsamt Wechsel des Biotonnenfilters alle zwei Jahre empfohlen Alle Biotonnen im Landkreis Waldshut sind mit einem Filterdeckel ausgestattet. Der Filter enthält ein Kokossubstrat, welches mit Wasser aktiviert, dafür sorgt, dass die Gerüche aus der Biotonne neutralisiert werden. Nach der Aktivierung hält der Filter etwa zwei bis drei Jahre. Ob der Filter getauscht werden muss, kann auch durch einen einfachen Geruchstest überprüft werden. Nur wenn die Biotonne trotz geschlossenemDeckel sehr stark riecht, muss der Filter erneuert werden. Deshalb sollten Biotonnen, die schon länger als drei Jahre genutzt werden, turnusgemäß auf einen möglicherweise notwendigen Filterwechsel geprüft werden. Für den Austausch und Erwerb ist jeder Haushalt selber verantwortlich. Neue Filtersubstrate können für zehn Euro erworben werden. Die Verkaufsstellen sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft unter https://abfall-landkreis-waldshut.de/de/verkaufsstellen/ oder in der Abfall-App unter der Rubrik Standorte/Verkaufsstellen Biofilter zu finden. Wichtig ist, beim Kauf des neuen Filters auf die richtige Tonnengröße zu achten. Die Kokossubstratpresslinge für die 60-Liter und die 120-Liter-Tonnen haben eine andere Form und Größe als die Presslinge für die 240-Liter-Tonne. Eine Anleitung zumWechsel und zur Aktivierung des Biofilters liegt jeder Filterpackung bei. Der beiliegende Sticker mit der Aufschrift „Filterwechsel 2023“ braucht nicht aufgeklebt zu werden. Selbstverständlich werden auch Biotonnen, bei denen der Aufkleber „Filterwechsel“ einen länger zurückliegenden Zeitraum anzeigt, geleert. Landratsamt Waldshut – Eigenbetrieb Abfallwirtschaft / Abfallwirtschaftsamt Keine Erhöhung der Müllgebühren für private Haushalte Die Gebühren für die Entsorgung des Haus- und Bioabfalls bleiben im Jahr 2023 unverändert. Für private und gewerbliche Direktanlieferer steigen die Kosten. Ebenso für die Sperrmüll-Expressabholung. Die Müllgebühren im Landkreis Waldshut werden in diesem Jahr nicht erhöht. Dies hat der Kreistag in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Für private und gewerbliche Direktanlieferer auf den Deponien steigen die Gebühren um rund vier Prozent. Ebenfalls steigen die Kosten für die Expressabholung von Sperrmüll. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Haushalte ihren Sperrmüll und ihr Altholz innerhalb von einer Woche abholen lassen anstatt von vier Wochen. Für diese Expressabholung steigt die Gebühr um 16 Euro von 110 auf 126 Euro. Wichtig zu beachten: Im Müllkalender 2023, der im Dezember an alle Haushalte verteilt wurde, sind noch die alten Preise für die Expressabholung von Sperrmüll enthal-

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 ten, da der Müllkalender in den Druck gehen musste, bevor die Erhöhung formal durch den Kreistag beschlossen werden konnte, sind. Der korrekte Preis von 126 Euro gilt ab 01.01.2023. Die aktuellen Preise sowie die entsprechende Gebührensatzung sind seit 02.01.2023 auf der Webseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft zu finden. DRK-Kreisverband Waldshut e. V. Seniorengymnastik startet wieder in der Gemeindehalle Am Montag, 23. Januar 2023 startet die Seniorengymnastik-Gruppe vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Waldshut wieder mit ihren Übungsstunden. Immer montags von 16.00 bis 17.00 Uhr treffen sich bewegungsfreudige Seniorinnen und Senioren mit Übungsleiterin Gertrud Abels in der Gemeindehalle in Hohentengen. Das Angebot richtet sich an Interessierte der Altersgruppe 60+, die in Gesellschaft durch sanfte Bewegung Motorik und körperliche Fitness erhalten und ausbauen wollen. Rückfragen bitte an die Gesamtleiterin der Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbandes Waldshut, Ingeborg Bergmann, unter Telefon 07741 969 7710. Fasnachtsbasar im DRK-Kleiderladen Narri Narro. Fasnacht gilt in unserer Region als fünfte Jahreszeit. Die passenden Kostüme, Kurioses und Accessoires für den kleinen Geldbeutel gibt es beim Fasnachtsbasar des DRK-Kleiderladens. Endlich ist es wieder so weit: Polizisten, Katzen, Hexen und Piraten dürfen ohne Beschränkungen durch die Straßen ziehen, Zugteilnehmern zujubeln oder durch die Nacht bei den zahlreichen Fasnachtsfesten tanzen. Deswegen lädt der DRK-Kleiderladen dieses Jahr wieder zum Fasnachtsbasar am 21. Januar 2023 von 9 – 13 Uhr ein. Für den kleinen Geldbeutel gibt es Kostüme, Kurioses und Accessoires, um die diesjährige Verkleidung zu einem Highlight werden zu lassen. Darüber hinaus lädt das vielseitige Angebot auch zum Stöbern und sich-Inspirieren-Lassen auf der Suche des persönlichen Outfits ein. Der DRK-Kleiderladen befindet sich in der Aarauer Straße 1 in der Schmittenau in Waldshut. Das ehrenamtliche Team freut sich auf zahlreiche Besucher.

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Agentur für Arbeit informiert Meldepflicht Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2023 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werdenmuss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Zur Information: Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Beschäftigungsquote Höhe der Abgabe je für Arbeitgeber je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz 3 Prozent bis unter 5 Prozent 140,– Euro 2 Prozent bis unter 3 Prozent 245,– Euro unter 2 Prozent 360,– Euro Regelungen für kleinere Betriebe Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehindertenMenschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140,– Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Weitere Hinweise und Erläuterungen können über die BA-Seite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen abgerufen werden. Fragen zumAnzeigeverfahren werden vonMontag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Lörrach beantwortet. Gut gerüstet für die Zukunft: Future Work Skills BIZ & Donna Online-Veranstaltung am 31.01.2023 von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Referent: Dennis Fischer, Keynote-Speaker und Buchautor Digital, schnelllebiger, flexibler. Die Arbeitswelt wandelt sich kontinuierlich. Lebenslanges Lernen ist in Zukunft noch wichtiger, als heute schon. Erfahren Sie, wie Sie mit diesen Herausforderungen umgehen können und welche Zukunftskompetenzen entscheidend für Ihre berufliche Entwicklung sind. Die Teilnahme ist kostenlos, die Plätze sind begrenzt. Anmeldung: https://eveeno.com/ bca-veranstaltung-future-workskills Die Veranstaltung wird durchgeführt von der Agentur für Arbeit Lörrach in Kooperation mit dem Netzwerk Fortbildung Regionalbüro Lörrach. Schule vorbei. Und nun? Digitaler Elternabend der Agentur für Arbeit Waldshut- Tiengen unterstützt und informiert Eltern von Schulabgängern. BeimThema Berufsorientierung und Berufswahl sind Eltern die wichtigsten Ratgeber und Bezugspersonen für ihre Kinder. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen bietet deshalb drei unterschiedliche Veranstaltungen für Eltern von Schülerinnen und Schülern an, die in diesem oder nächsten Jahr oder später die Schule verlassen. Die Teilnehmenden erhalten einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten einer Ausbildung oder eines Studiums nach der Schule. Ebenso kann eine weiterführende Schule für das spätere berufliche Ziel wichtig sein. Aber welche Schularten gibt es und welcher Abschluss passt am besten zu dem späteren Berufswunsch? Im Rahmen der Online-Veranstaltungen bekommen interessierte Eltern verschiedene Wege aufgezeigt, welche Ansätze und Überbrückungsvarianten – je nach Schulabschluss - gewählt werden können. Sollte ein Schulwechsel notwendig oder empfohlen sein, können Eltern erfahren, welche Alternativen und Perspektiven bestehen. Beratungsfachkräfte berichten aus der Praxis, geben wichtige Tipps und Infos und stehen für Fragen zu Verfügung. Je nach Schultyp stehen folgende Online-Angebote kostenlos zur Verfügung: Montag, 30.01.2023 um 19 Uhr: Elternabend für Eltern von Kindern, die dieses oder nächstes Jahr den Hauptschulabschluss anstreben (Wege nach dem Hauptschulabschluss)

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Dienstag, 31.01.2023 um 19 Uhr: Elternabend für Eltern von Kindern, die dieses oder nächstes Jahr die Mittlere Reife anstreben (Wege nach der Mittleren Reife) Mittwoch, 01.02.2023 um 19.00 Uhr: Elternabend für Eltern von Kindern, die das Abitur anstreben (Wege nach dem Abitur) Diese Veranstaltungen finden online per Skype statt. Es ist dafür keine Skype-App erforderlich. Die Teilnehmenden benötigen ein internetfähiges Endgerät (Smartphone/ Tablet/Laptop/Rechner). Der Einladungslink wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Anmeldeschluss ist der 30.01.2023 unter waldshut-tiengen.berufsberatung@arbeitsagentur.de Bürgernetzwerk Hohentengen e.V. Miteinander … Füreinander … in Hohentengen Neu: Wir möchZum Jahresbeginn: Ein herzliches DANKESCHÖN an alle aktiven Bürgernetzwerk-Mitglieder! Besonders unseren Helferinnen und Helfern in der Pfarrwiese, den Sängerinnen, Sängern und Musikern, die sich im Dezember die Zeit genommen haben, für die Bewohner der Pflegewohngemeinschaft zu spielen und zu singen. Termine im Blockhuus (Auenweg 1a): Kleinkindgruppe: Dienstag 15:30 - 16:30 Uhr, Krabbelgruppe: Donnerstags 10:00 - 11:00 Uhr. Anmeldungen bei der Gruppenleitung oder über das Bürgernetzwerk. Achtsamkeitskurs mit Jevgenija Meier. Donnerstags 19:00 - 20:15 Uhr - wieder ab 19. Januar. Infos und Anmeldung: jevgenija@web.de Nistkastenwerkstatt in Kooperation mit dem BUND am 21. Januar 2023. 9:00 - 12:00 Uhr oder 14:00 - 17:00 Uhr. Anmeldung bis 18. Januar. Häkeln & Stricken im Blockhuus. Offener Handarbeits-Treff für Anfänger, Fortgeschrittene und Könner. Jeden zweiten Mittwoch. Nächster Termin: Mittwoch, 25. Januar ab 19.00 Uhr. Seniorencafé unter dem Motto „plaudern, gesellig sein und spielen“: Immer am letzten Samstag des Monats: 28. Januar 14:00 - 17:00 Uhr. Freitag, 10. Februar Lichterwanderung Treffpunkt am Blockhuus ab 18:00 Uhr. Wir laufen gemeinsam mit Laternen, Taschenlampen und Fackeln am Rhein entlang und machen zum Abschluss an der Grillstelle beim Campingplatz einen kleinen Umtrunk. Laternen und Taschenlampen gerne mitbringen. Nächster offener Abend des Freundeskreis Kleindenkmäler: Montag, 13. Februar 20:00 Uhr

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Die Handarbeitsgruppe im Seniorenwohnen Hansengel 1 trifft sich Dienstags im Zweiwochenrhythmus. Der nächste Termin ist der 24. Januar, 14:30 - 17:00 Uhr. Weitere Informationen zu Mitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net. Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen: Vorsitzender René Manthey, 0173 / 6 71 77 43, buergernetzwerk@hohentengen.net Veranstaltungen Liesels Kaffeeplausch nächstes Treffen am 14.30 – 17.30 Uhr im Bürgersaal Lienheim (zur besseren Planung gerne mit kurzer Voranmeldung bei Elisabeth Mülhaupt, Tel.: 07742/1474) Frühstück für Alleinstehende: Jeden 2. Donnerstag im Monat Frühstück im Cafe Gelo – um 9:00 Uhr Mittagessen für Senioren: Jeder 1. Mittwoch im Monat im Restaurant Saloniki – um 12:00 Uhr Ohne Anmeldung möglich, bei Fragen Lucia Burger Tel. 5584 Klosterschüür Ofteringen Freitag, 27. Januar 2023, 20 Uhr Klosterschüer Ofteringen Kabarett HG BUTZKO - “ach ja” Der Gelsenkirchener Hirnschrittmacher des deutschen Kabaretts beleuchtet die Lügen, Vertuschungen und falschen Versprechungen der letzten 25 Jahre aus Politik, Wirtschaft und Medien. Er wagt einen Blick in die Mahnbescheide des letzten Vierteljahrhunderts und da zeigt sich: Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen und abzurechnen mit den Tricksern und Täuschern, den Blinden und Blendern, den Gewählten und Wählern, den Metzgern und Kälbern. Ab jetzt wird zur Kasse gebeten. Spätestens beim Eintritt ins neue Kabarett mit HG. Butzko …. ach ja. Weitere Infos: www.ghbutzko.de Einlass: 19.15 Uhr, Eintrittspreise 19 € VVK, 21 € AK Kartenvorverkauf und Reservierung beim Bürgermeisteramt Wutöschingen, Kulturring Tel. 07746 / 852-11, Email: aloll@wutoeschingen.de, Ticketreservierung: www.klosterschüer-ofteringen.de BLHV-Landsenioren Kreis Waldshut Der Landseniorenverband lädt alle Seniorinnen und Senioren mit Partner zu einer Veranstaltung ein:

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Datum: Dienstag, 07. Februar 2023 Uhrzeit: 14.00 Uhr Ort: Hotel Dachsberger Hof Kapellenstr. 12, Dachsberg Thema: „Schneesturz“ der Fall des Königenhofs, Lesung mit Julia Heinecke, die bereits einige regionale Ereignisse in Romanen beschrieben hat. Sie liest aus ihrem neuenWerk. Auf zahlreiche Teilnahme freuen sich Matthias Werner & Herbert Hilpert, (Vorsitzende der BLHV-Landsenioren) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit und des Jobcenters gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die BA weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Kundinnen und Kunden können auch auf digitalemWeg ihre AUB einreichen. ImBereich der eServices lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Die Bescheinigungen können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit zudem auch in der Kunden-App BA-mobil hochladen. Sammeltermine Biotonne 19. Januar 2023 Restmüll 26. Januar 2023 Biotonne 02. Februar 2023 Sämtliche Leerungstermine sind auch über die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut. de und über die kostenlose Abfall-App abrufbar. Der Bonanza Club Hohentengen wird ab 2023 keine Papiersammlungen mehr durchführen, da nicht mehr genügend Mitglieder zu finden sind.

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Altersjubilare Monat Februar 2023 4.2 Joachim vStoll Herderner Str. 13 Hohentengen 75 Jahre 8.2 Werner Schäuble Schaffhauser Str. 14 Günzgen 70 Jahre 10.2 Brigitte Papczok Bündtstr. 21 Lienheim 70 Jahre 11.2 Michael Maniura Hegestr. 12 Lienheim 70 Jahre 20.2 Roland Schneider Keltenweg 5 Hohentengen 70 Jahre 23.2 Rosmarie Justice-Schuhmacher Abbergerstr. 4 Hohentengen 85 Jahre 23.2 Magdalena Elsässer Hauptstr. 3C Hohentengen 85 Jahre Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen Pfarrbüro Hohentengen: Pfarrbuck 1, 79801 Hohentengen a. H., Telefon 0 77 42 / 92 55-0, E-Mail: info@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kath-se-ch.de Büroöffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Unsere Seelsorger: Martin Metzler, Telefon 0 77 41 / 31 07 (außer montags); martin.metzler@kath-se-ch.de Pfarrer Metzler ist seit 08. Januar wieder im Dienst. Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 Kontakt in seelsorgerlichen Notfällen: Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 Kontakt im Sterbefall: über die Pfarrbüros, Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 oder Wolfgang Ebel Telefon 0 77 41 / 6 22 00 Unser multiprofessionelles Team: Ehrenamtskoordination Franziska Krauß Bürozeiten: Montag, Dienstag, 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Sprechstunde nach Terminvereinbarung: montags von 19:30 - 21:30 Uhr E-Mail: franziska.krauss@kath-se-ch.de Kinder-, Jugend- und Familienarbeit: Andrea Sutter und Christine Weißenberger Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr E-Mail: familienarbeit@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage www.kath-se-ch.de Unsere Gottesdienste Samstag, 21.01.2023 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 22.01.2023 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim 10:45 Uhr Vorstellungsgottesdienst in Rheinheim, Erstkommunion-Kinder St. Martin und St. Michael

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2023 Sonntag, 29.01.2023 10:45 Uhr Wortgottesfeier in Hohentengen 17:00 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg Trauercafé Am Freitag, 20. Januar 2023 sind alle, die um einen geliebten Menschen trauern, von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum Trauercafé in das Pfarrheim „Die Brücke“ in Rheinheim eingeladen. Dort können Sie mit anderen, denen es bestimmt genauso geht wie Ihnen, Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig Trost und Kraft geben. Sie dürfen aber auch ganz einfach zum Kaffee trinken kommen. Über zahlreiche Teilnehmer würden wir uns freuen. Erstkommunionvorbereitung Kindertreffen Samstag, 04. Februar 2023 in der Brücke in Rheinheim 09:30 - 12:00 Uhr für die Erstkommunionkinder von St. Maria und St. Oswald 14:00 - 16:30 Uhr für die Erstkommunionkinder von St. Martin und St. Michael Bücherei im Pfarrheim St. Maria Öffnungszeit: immer am ersten Freitag im Monat von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ein gesegnetes Neues Jahr 2023 wünscht Ihr Seelsorge-Team Röm. Kath. Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen St. Christophorus Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Pfarrerin Andrea Kaiser, Sekretariat Susanne Böger, Pfarramt und HomeOffice Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Di+Mi+Do+Fr: 10.00 -13.30 Uhr Telefon 0 77 41 / 36 13 oder mobil 0151 / 52 59 18 88 (Pfarrerin Kaiser) Bergkirche@web.de, www.bergkirche-kadelburg.de Instagram: Kirchengemeindekadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg Sonntag, 22.01., 10.10 Uhr Gottesdienst (Urs Klingler), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Sonntag, 29.01., 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Offene Bergkirche Die Bergkirche ist täglich bis ca. 17.00 Uhr offen zur inneren Einkehr und zum Gebet. Ukraine-Hilfe: Sprachkurs für Menschen aus der Ukraine Täglich von Montag bis Freitag immer 9.30 Uhr -11.30 Uhr Spendenkiste im EDEKA Im Edeka in Kadelburg steht eine Spendenkiste. Sie wird regelmäßig geleert und an Geflüchtete verteilt.

Nr. 1 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 25 Regelmäßige Gruppen und Kreise im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg: Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Gitarrengruppe: Mo, 20.00 Uhr Kinderbistro: Di, ab 12.00-15.00 Uhr, im Anschluss an die Schule gibt es ein generationsübergreifendes Mittagessen für Kinder mit anschließend Hausaufgaben- und Spielzeit. Seniorinnen und Senioren sind ebenfalls herzlich dazu eingeladen. Eltern-Kind-Gruppe: Do, 9.30 Uhr, bei Interesse bitte im Pfarramt melden. Trostcafé: Nächster Termin ist der 18.01.23, 15.00-17.00 Uhr, jeden dritten Mittwoch im Monat findet das Trostcafé statt. ben. Es tut gut, zusammenzukommen und Erfahrenes zu teilen. Infos bei Dr. Sabine Jacobi, Tel.: 07741/686550. Meditiation im Stile des ZEN: Do, 19.30 Uhr, zur Ruhe kommen - loslassen - sich geistig neu ausrichten: 14-tägig jeden zweiten und vierten Donnerstag. Gospelchor: Freitags, 20.00 Uhr im Bonhoefferhaus, Leitung: Dirigent und Musiker Michael Brogle (0171 8889544). Bildungs- und Lernangebot für Kinder: KUMON Gastprogramm: KUMON, ein Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo + Do (Rosszita Baumann, 07741 807 0744). Alt-Katholische Gemeinden Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Dettighofen Pfr. Florian Bosch, Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen Tel. 0 77 42 / 62 30, Fax 0 77 42 / 85 76 92 E-Mail: dettighofen@alt-katholisch.de Herzlich willkommen zu den Gottesdiensten in unseren Gemeinden! Wenn nicht anders angegeben, feiern wir sie abwechselnd in der Erlöserkirche Dettighofen, der St.-Fridolin-Kapelle Hohentengen-Herdern und der Heilig-Kreuz-Kapelle Lottstetten. Weitere Informationen und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auf der Website, dort können Sie sich auch für einen Newsletter anmelden. 3. Sonntag nach Epiphanie Sonntag, 22.01.2023 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier (Dettighofen) 4. Sonntag nach Epiphanie Sonntag, 29.01.2023 10.00 Uhr Eucharistiefeier mit anschließender Gemeindeversammlung (Hohentengen) Darstellung des Herrn – Lichtmess Donnerstag, 02.02.202319.00 Uhr Eucharistiefeier (Dettighofen)

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