Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Mai 2023

Nr. 10 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 sieben Personen in familiärer Gemeinschaft 1.927,66 € für sieben Wohnplätze je Kalendermonat c.) die Unterkunft Dorfstraße 36, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 293,55 € je Wohnplatz und Kalendermonat (3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.06.2023 in Kraft. Hohentengen am Hochrhein, den 11.05.2023 gez. Benz Bürgermeister Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Stetten-Turnier Geschwindigkeitsbegrenzung und Halteverbot an der Kreisstraße 6596 zwischen Stetten und Günzgen Von Freitag, 26. Mai 2023, 18.00 Uhr, bis einschließlich Montag, 29. Mai 2023, 18.00 Uhr, ist für die Kreisstraße 6596 zwischen Stetten, ab Einmündung Höfleweg, bis zum Ortseingang Günzgen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Auf dem gesamten Streckenabschnitt besteht beidseitig ein Halteverbot. Wir bitten die Bevölkerung und Festbesucher um Beachtung und bedanken uns für das Verständnis.

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