Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Juni 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 11 / 2023 c.) die Unterkunft Dorfstraße 36, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 293,55 € je Wohnplatz und Kalendermonat (3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.06.2023 in Kraft. Hohentengen am Hochrhein, den 11.05.2023 gez. Benz Bürgermeister Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2023 vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1. Erfolgsplan Erträge in Höhe von 725.400 € Aufwendungen in Höhe von 636.600 € Jahresgewinn 88.800 €

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