Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Juni 2023

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 11 / 2023 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2023 vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1. Erfolgsplan Erträge in Höhe von 649.400 € Aufwendungen in Höhe von 616.935 € Jahresgewinn 32.465 € 2. Liqiditätsplan Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeiten 605.000 € Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeiten 422.935 € Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeiten 182.065 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten 0 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 152.320 € Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeiten -152.320 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 43.000 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 4.000 € Veranschl Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 39.000 € Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 68.745 € § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehen 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan nicht festgesetzt § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, März 2023 Der Bürgermeister gez. Benz

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