Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Juni 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 12 / 2023 Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unserethemen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg. de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ Baden von Hunden an der Wassertretstelle Liebe Hundebesitzer, aus der Bevölkerung wird uns mitgeteilt, dass einige Hundebesitzer ihre Hunde in der Wassertretstelle baden lassen. Wir weisen darauf hin, dass dies nicht gestattet ist und es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die ein Bußgeld zur Folge hat. Wir bitten alle Hundebesitzer ganz herzlich, dies zu beachten und Ihre Hunde nicht in der Wassertretstelle baden zu lassen. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns. Ihre Gemeindeverwaltung Ihr Einwohnermeldeamt informiert: Urlaubszeit ist Reisezeit. Mit gültigen Ausweisen und Pässen unterwegs sein… Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist. Zurzeit beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung durch die Bundesdruckerei Berlin für Personalausweise zwei bis drei Wochen. Sollte Ihr Ausweisdokument demnächst ungültig werden, kommen Sie bitte unter Vorlage eines aktuellen, biometrischen Lichtbilds persönlich bei uns vorbei und bringen Sie Ihren bisherigen Ausweis mit. Benötigen Sie einen Reisepass, so muss dieser rechtzeitig beantragt werden. Die Ausstellungsdauer eines Reisepasses durch die Bundesdruckerei Berlin beträgt aktuell drei bis vier Wochen. Auch hier sind die Vorlage eines aktuellen, biometrischen Lichtbilds und ein Ausweisdokument nötig. Sie müssen persönlich im Einwohnermeldeamt vorbeikommen. Welche deutschen Reisedokumente für Ihre Reise benötigt werden, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erfahren (Bereich „Sicher Reisen“ – Urlaubsland auswählen – unter Punkt 5: Einreise und Zoll). Abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe können nicht verlängert werden.

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