Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Juli 2023

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 13 / 2023 – Den Boden der Biotonne mit Zeitungspapier auslegen und besonders feuchte und tierische Abfälle zusätzlich in Zeitungspapier einschlagen. – Den eingeworfenen Bioabfall in der Tonne nicht verdichten, sondern locker liegen lassen. – Rasenschnitt in der Sonne antrocknen lassen, bevor er in der Biotonne entsorgt wird, um Geruchs- und Wärmeentwicklung zu verhindern. – Die Tonne nach der Leerung grob mit Wasser spülen und offen trocknen lassen. Zusätzlich den Deckelrand kurz mit einem essiggetränkten Tuch abwischen. Das verhindert die Eiablage von Maden. Für zusätzliche Hygiene kann die Biotonne auch komplett mit Essigwasser besprüht werden. – Bei Madenbefall hilft es, regelmäßig Gesteinsmehl, gelöschten Kalk (keinen Branntkalk!) oder sogenanntes Biotonnenpulver (aus dem Gartencenter) in die Biotonne zu streuen. Das bindet Flüssigkeit und sorgt dafür, dass die Maden austrocknen. – Zusätzlich die Biotonne alle 14 Tage leeren lassen, auch wenn sie nur zum Teil befüllt ist. Die Leerungen sind kostenfrei. Die Agentur für Arbeit informiert Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden. Insgesamt ist die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken. Auch die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld gehen zurück. Die allermeisten Betriebe befinden sich laut unserem Forschungsinstitut nicht mehr in einer tiefen Krise wie zu Corona. Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Dann müssen wieder mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein, bis Ende Juni sind es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssen Betriebe ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli 2023 sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

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