Mitteilungsblatt Nr. 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 31. August 2023

Nr. 17 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Abfälle wieder an die Oberfläche zu holen, sollten kommende Generationen dies für nötig halten. An dieser Informationsveranstaltung stellen die Expertinnen und Experten von ENSI, Nagra und EKRA die diesbezüglichen Vorgaben und Konzepte vor und beantworten die Fragen der Bevölkerung. An der Veranstaltung sind neben den oben aufgeführten Organisationen auch Mitarbeitende des Bundesamtes für Energie anwesend. Bitte melden Sie sich mit dem QR-Code für die Veranstaltung an. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 150 Personen beschränkt. Ihre Fragen können Sie gerne vorab bei der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Nördlich Lägern einreichen: info@regionalkonferenz-laegern.ch. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bundesweiter Warntag am Donnerstag, 14. September 2023 Am Donnerstag, 14. September 2023 findet der nächste bundesweite Warntag statt. An diesem Tag werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Hierzu werden um 11.00 Uhr in allen Kommunen die Sirenen ausgelöst. Nähere Informationen finden Sie unter www.bbk.bund.de und https://warnung-derbevoelkerung.de/. Gehetztes Rehkitz Am Montag den 14.08.2023 wurde in Bergöschingen unterhalb des Fernsehturms am Waldrand ein junges Rehkitz durch ein Biss in dem Rücken schwer verletzt. Das Tier schleppte sich bis zur Straße beim Schrennenhof, wo es entdeckt wurde. Ein Jäger musste es erlösen. Vermutlich wurde das Jungtier durch einen Hund gehetzt und gebissen. Das wildernde Tier muss durch ein blutiges Maul und Kampfspuren aufgefallen sein. Häufig entsteht nach so einem Vorfall beim jagenden Tier eine Neigung. Wenn ein Hund zu unkontrolliertem Hetzen neigt, ist er ein gefährlicher Hund. Der Halter muss durch Leine und Maulkorb für Sicherheit sorgen. „Für entlaufene und wildernde Hunde im Wald wird ein Bußgeld fällig. Die Grundlage ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz: Bei uns dürfen Hunde im Wald unangeleint unterwegs sein. Voraussetzung ist, dass sie im Einwirkungsbereich bleiben Sie müssen jederzeit abrufbar sein. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit Bußen ab 150 Euro geahndet werden kann.

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