Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Februar 2023

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2023 Landesfamilienpass Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Kinder und ihre Bezugspersonen erhalten auch im Jahr 2023 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Soweit Familien aus der Ukraine Arbeitslosengeld II berechtigt sind, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landes-familienpass erhalten. Sobald die endgültigen Regelungen zur Einführung des Bürgergeldes vorliegen, werden die Auswirkungen auf den Landesfamilienpass geprüft. Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es vereinzelt bei Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch oder er ist nur mit Online-Ticket möglich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters informieren sollten, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaß-nahmen zu beachten sind. Die Gutscheinkarten 2023 zum Landesfamilienpass sind ab sofort bei der Gemeindeverwaltung im Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1 erhältlich. Ebenfalls kann hier der Landesfamilienpass beantragt werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0