Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Februar 2023

Nr. 2 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 BUND Ortsgruppe Hohentengen Obstbaum-Schnittkurs Am Samstag, 25.2.2023 findet wieder ein ObstbaumSchnittkurs statt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung der Gemeinde Hohentengen mit der BUND-Ortsgruppe Hohentengen. Die Leitung hat Petra Brunner, Obstbaum-Fachwartin und BUND-Mitglied aus Waldshut. Gerade hochstämmige Obstbäume sind in unserer Gemeinde erfreulicherweise noch zahlreich vorhanden, vielfach aber überaltert, zum Teil lange nicht geschnitten und daher anspruchsvoll in der Pflege. Speziell diese Bäume sind aus ökologischer Sicht ganz besonders wertvoll, ausserdem oft die letzten Vertreter alter, regionaler Sorten und auch deshalb erhaltenswert. Da aber auch alte Bäume klein anfangen, ist ein Auffrischungsmodul zum Schnitt junger Bäume Teil des Kurstages. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr im Oberdorf Bergöschingen, Wannenbergstrasse 13. Ende des Kurses gegen 13 Uhr. Der Unkostenbeitrag beträgt 10,- Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mitzubringen sind warme, wetterfeste Kleidung, nach Möglichkeit eigene Geräte (Schere, Astschere, Baumsäge, ggf. Baumleiter nach Rücksprache). Anmeldung wird erbeten über Sekretariat Bürgermeisteramt, Tel. 07742 853 – 0. Weitere Infos und zur Rückfrage bei unsicherer Witterung (bei Regen und strengem Frost schneiden wir nicht): Ulrike Gabrin, Tel. 0 15 20 / 942 96 67 Deutsche Rentenversicherung informiert: Bescheinigung für Ruheständler wird derzeit verschickt Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Ruheständler durch die kostenlose Bescheinigung »Information über dieMeldung an die Finanzverwaltung«. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2022 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die »Information über die Meldung an die Finanzverwaltung« in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2022 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www. deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich relevanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Wer jedoch zur Abgabe einer Steu-

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