Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Oktober 2023

Nr. 20 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 e) Veranstaltungshinweise von örtlichen politischen Parteien und Wählervereinigungen (Ortsverbände), sofern ein Bezug der Veranstaltung zur Gemeinde besteht; f) Veranstaltungshinweise von örtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, sofern ein Bezug der Veranstaltung zur Gemeinde besteht; g) Veröffentlichungen der Gemeinde vor der Durchführung eines Bürgerentscheids einschließlich der Darstellung der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens nach § 21 Abs. 5 GemO. h) Anzeigen; 2.2 Nicht veröffentlicht werden a) Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein verstoßen; b) Leserbriefe oder sonstige Äußerungen einzelner Personen. 3. Allgemeine Grundsätze 3.1 Beiträge müssen knapp und sachlich gefasst sein und haben sich auf das Notwendige zu beschränken. Sie müssen einen örtlichen Bezug haben und dürfen keine Angriffe auf Dritte enthalten. 3.2 Redaktionsschluss ist in der Regel der Donnerstag in der Woche vor dem Erscheinungstag, 12:00 Uhr. In Wochen mit Feiertagen verschiebt sich der Redaktionsschluss auf den vorausgehenden Werktag. Beiträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 3.3 Rechte Dritter sind zu beachten (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht u. ä.). Insbesondere dürfen Bilder aus dem Internet ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht heruntergeladen und für Beiträge verwendet werden. 3.4 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung. Ein Abdruck von Beiträgen kann, auch wenn diese den vorliegenden Richtlinien entsprechen, nur erfolgen, soweit der übliche Umfang des redaktionellen Teils dies noch zulässt. Der amtliche Teil hat in jedem Fall Vorrang. 3.5 Den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wird entsprechend § 20 Absatz 3 GemO das Recht eingeräumt, im Amtsblatt ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Die Veröffentlichung erfolgt kostenlos im redaktionellen Teil unter der Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktionen“. Ihr Umfang darf pro Kalendermonat zwei Seiten DIN A5 nicht überschreiten. Der Abdruck der Stellungnahmen erfolgt absteigend nach der Anzahl der Fraktionsmitglieder. Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge sind die jeweiligen Fraktionen selbst. Am Schluss des jeweiligen Textes sind der Name und die Fraktion des Verfassers anzugeben. Zulässig sind nur Themen mit gemeindlichem Bezug.

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