Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. Oktober 2023

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 21 / 2023 Abholung: 11.November 2023 von 09:00 – 11:30 Wannenbergstraße 5 gegenüber auf der Wiese hinter der Scheune in Bergöschingen. Baumpfähle für 07,50 €/Stk. Können dazu bestellt werden. Landratsamt Waldshut Das Landwirtschaftsamt informiert Verschiebung der Sperrzeit zur Aufbringung von Düngemittel im Landkreis Waldshut Der Verbotszeitraum, wonach Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januars nicht ausgebracht werden dürfen, wird auf den Zeitraum vom 15. November 2023 bis 14. Februar 2024 verschoben. Diese zweiwöchige Verschiebung wird gemäß § 6 Abs. 10 DüV ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen genehmigt. Diese Verschiebung gilt nicht für Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau. Die Allgemeinverfügung gilt nur innerhalb des Landkreises Waldshut mit Ausnahme der Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten sowie von Nitratgebieten. Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter folgendem Link: https://www. landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen/ Landratsamt Waldshut - Amt für ABfallwirtschaft Kompostierbare Biofolien-Müllbeutel gehören nicht in die Biotonne Die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Verwendung von kompostierbaren Biofolien-Müllbeuteln zu unterlassen. Da die kompostierbaren Müllbeutel sich für die auf schnelle Verarbeitung ausgelegte Kompostierung zu langsam zersetzen, sind diese im Landkreis Waldshut untersagt. In der Biotonne erlaubt sind: • Zeitungspapier • Papiertüten OHNE Beschichtung • Küchenpapier Weitere Hinweise zu BEN der Biotonne auf www.abfall-landkreis-waldshut.de sowie unter der Telefonnummer 07751 / 86-5440.

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