Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. November 2023

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 26. Oktober 2023 Gez. Jürgen Wiener Bürgermeister Anlage zur Hallenbenutzungsordnung vom 26. Oktober 2023 Turn- und Mehrzweckhallen in Hohentengen und Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 26. Oktober 2023 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 Zur teilweisen Deckung der Unkosten erhebt die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen in Hohentengen und Lienheim für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen die folgenden Gebühren. § 2 Die Gebühren betragen: Hohentengen Lienheim 1. Öffentliche Veranstaltungen ohne Bewirtung 100,00 € 70,00 € 2. Veranstaltung mit Bewirtung mit anschliessendem Tanz und Benutzung der vorhandenen Einrichtungen 230,00 € 115,00 € 3. Fasnachtsveranstaltungen und reine Tanzveranstaltungen 300,00 € 150,00 € 4. Gewerbliche Veranstaltungen je verkaufte Eintrittskarte 1,60 € 1,60 € - jedoch mindestens - 500,00 € 400,00 € Kaution 500,00 € 500,00 € 5. Veranstaltungen ohne Eintrittserhebung --- --- 6. Sportübungsstunden bei halbjährlicher Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung pro Verein bzw. pro Abteilung 100,00 € 100,00 € bei jährlicher Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung pro Verein bzw. pro Abteilung 200,00 € 200,00 €

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