Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. November 2023

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über die Online-Services auf der DRV-Homepage unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen. Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außerdem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind. Wo können Lücken entstehen? Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt. Wo bekomme ich Hilfe? Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter.

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