Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. November 2023

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Hallenbenutzungsordnung für die Turn- und Mehrzweckhallen Hohentengen und Lienheim 1. Zweckbestimmung 1.1 Die Turn- und Mehrzweckhallen sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. Sie dienen dem Sportunterricht der hiesigen Grundschule, der Gemeinschaftsschule, den hiesigen Vereinen, Gruppen zu Übungszwecken und sportlichen Veranstaltungen. Soweit es sich mit diesen Hauptzwecken vereinbaren lässt, kann die Halle auch nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung für andere Veranstaltungen benutzt werden. 1.2 Die zeitliche Nutzung der Halle regelt sich nach einem besonderen Belegungsplan, der auf der Grundlage der jeweiligen Stundenpläne der Schule aufgestellt wird. 1.3 Für öffentliche Veranstaltungen wird mit dem Veranstalter ein besonderer Mietvertrag abgeschlossen. Der Nutzer hat der Gemeinde Hohentengen a. H. einen Veranstaltungsleiter namentlich zu benennen, der während der Benutzung der Turn- und Mehrzweckhalle anwesend und für die Gemeinde Hohentengen a. H. erreichbar sein muss. 1.4 Der Nutzer ist für die in den überlassenen Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Die Halle darf vom Nutzer nicht ganz oder auch nur teilweise Dritten überlassen werden. 1.5 Für den sportlichen Übungsbetrieb dürfen jeweils nur die Halle, die Umkleide-, Dusch- und Sanitärräume verwendet werden. Das Betreten aller übrigen Räume ist verboten. 2. Benutzungsgebühr 2.1 Für die Benutzung der Halle wird eine Gebühr gemäß der Anlage zur Hallenbenutzungsordnung erhoben. 2.2 Soweit die Leistungen, die den in dieser Gebührenordnung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. 3. Belegungsanmeldung 3.1 Die Sport treibenden Vereine und Gruppen nutzen die Halle gemäß Mietvertrag einschließlich Anhang und festgelegtem Belegungsplan. Sie haben mit der Verwaltung einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen. Sind Veranstaltungen (Proben etc.) von Vereinen oder von der Gemeinde selbst an den einzel-

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