Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. November 2023

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 22 · 9. November 2023 · Jahrgang 48 Die Kinder der Kita Wunderfitz Hohentengen haben Spaß in der „Monsterwerkstatt“!

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Volkstrauertag am 19. November 2023 Am Sonntag, den 19. November 2023 begehen wir den Volkstrauertag. Der Volkstrauertag ist einer unserer stillen Feiertage, ein Tag des Innehaltens, der Einkehr: Wir gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Es ist ein Tag des Innehaltens und Mitgefühls, ein Tag, an dem wir uns ganz besonders bewusst werden, wie wertvoll es ist, sich für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben der Menschen einzusetzen. Wir gedenken vor allem der Gefangenen und Vermissten der beiden Weltkriege. Die Besinnungsstunden sind in unserer Gemeinde wie folgt vorgesehen: Lienheim: Die Gedenkfeier mit Totenehrung am Gefallenen-Denkmal findet um 09.15 Uhr statt. Hohentengen: In Hohentengen findet kein Gottesdienst am Volkstrauertag statt. Die Besammlung beim Ehrendenkmal zur Totenehrung findet um 09.55 Uhr statt. Bei schlechter Witterung bei der Einsegnungshalle auf dem Friedhof. Die Gedenkfeier beginnt um 10.00 Uhr, nach Aufstellung des Musikvereins Hohentengen. Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an den Besinnungsstunden herzlich eingeladen. Gemeinderatssitzung am 23. November 2023 Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt am 23. November 2023, 20.00 Uhr Rathaus, Kirchstraße 4, Sitzungssaal Hohentengener Kinderweihnachtswunsch-Aktion Jeder Wunschzettel, der bei uns eingetroffen ist, wurde nun auf einen Stern übertragen. Alle Hohentengener Bürger/innen und Einwohner/innen können vom 20.11.2023 bis 08. Dezember 2023 ein oder mehrere Sterne im Rathaus abholen und den Wunsch im Wert von ca. 20,00 € bis 25,00 € erfüllen. Damit die Geschenke rechtzeitig zum Fest verteilt werden können, sollten sie bis zum 08. Dezember 2023 im Rathaus bei Frau Scheuble/ Frau Gießler unverpackt abgegeben werden. Wir würden uns sehr freuen, wenn alle Wünsche durch ihre Hilfe erfüllt werden.

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Bürgersprechstunde Die nächste Bürgersprechstunde mit Bürgermeister Jürgen Wiener findet statt am 01.Dezember 2023 im Bürgersaal Günzgen Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung unter Tel. Nr. 07742 853-0 (Sekretariat) oder per E-Mail an info@hohentengen-ah.de Sirenenprobe Hinweis an die Bevölkerung An jedem 1. Samstag im Monat wird zwischen 12 und 13 Uhr in jedem Ortsteil von Hohentengen eine Sirenenprobe durchgeführt. Amtliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Untere Stauden“ im Ortsteil Hohentengen Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 10. Oktober 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern, den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen für die Öffentlichkeit freizugeben. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Teilbereiche: Flst.-Nr. 385, 386, 228 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 27.09.2023 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg aus dem Jahre 2006 ist ein Teilbereich der Gemeinde Hohentengen im Ortsteil Hohentengen, südlich der L161 am östlichen Ortsausgang, landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Gemeinde Hohentengen a.H. beabsichtigt, in diesem Teilbereich die Nutzung und Überbauung durch Wohngebäude zu ermöglichen. Durch die punktuelle Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes soll die städtebauliche Grundlage für den im Parallelverfahren zu erstellenden Bebauungsplan „Untere Stauden“ geschaffen werden.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 In der Gemeinde Hohentengen besteht nach wie vor großer Bedarf an Wohnbauland. Zum einen haben viele junge Familien den Wunsch, sich in der Gemeinde ein Eigenheim zu bauen, zum anderen besteht große Nachfrage sowohl nach Miet- wie auch nach Eigentumswohnungen. Um den Bedarf zu decken, soll im Gebiet „Untere Stauden“ ein Wohnbaugebiet für Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen. Das Plangebiet schließt im Westen an die bestehende Bebauung an. Mit den Gebieten „Untere und Obere Stauden“ findet die Wohnbebauung im südöstlichen Bereich des Ortsteils Hohentengen ihren sinnvollen und abgerundeten städtebaulichen Abschluss. Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Montag, den 20. November 2023 bis einschließlich Mittwoch, den 20. Dezember 2023 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstraße 4, Zimmer 9/2, während der üblichen, jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden und bei der Gemeindeverwaltung 79790 Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 03. Hohentengen a.H., 09.11.2023 Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg gez. Wiener DARSTELLUNG ENTSPRICHT DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER, ABWEICHUNGEN GEGENÜBER DEM GRUNDBUCH SIND MÖGLICH. GEMARKUNG: HOHENTENGEN MAßSTAB: 1:2.000 KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN 21.05 FLÄCHE FNP BEBAUUNGSPLAN "UNTERE STAUDEN" TEL:07742/92440, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE N DATUM: 27.09.2023 FNP - WOHNBAUFLÄCHEN BEBAUUNGSPLANFLÄCHE NEU, UNTERE STAUDEN 8.684 m²

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Hallenbenutzungsordnung für die Turn- und Mehrzweckhallen Hohentengen und Lienheim 1. Zweckbestimmung 1.1 Die Turn- und Mehrzweckhallen sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. Sie dienen dem Sportunterricht der hiesigen Grundschule, der Gemeinschaftsschule, den hiesigen Vereinen, Gruppen zu Übungszwecken und sportlichen Veranstaltungen. Soweit es sich mit diesen Hauptzwecken vereinbaren lässt, kann die Halle auch nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung für andere Veranstaltungen benutzt werden. 1.2 Die zeitliche Nutzung der Halle regelt sich nach einem besonderen Belegungsplan, der auf der Grundlage der jeweiligen Stundenpläne der Schule aufgestellt wird. 1.3 Für öffentliche Veranstaltungen wird mit dem Veranstalter ein besonderer Mietvertrag abgeschlossen. Der Nutzer hat der Gemeinde Hohentengen a. H. einen Veranstaltungsleiter namentlich zu benennen, der während der Benutzung der Turn- und Mehrzweckhalle anwesend und für die Gemeinde Hohentengen a. H. erreichbar sein muss. 1.4 Der Nutzer ist für die in den überlassenen Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Die Halle darf vom Nutzer nicht ganz oder auch nur teilweise Dritten überlassen werden. 1.5 Für den sportlichen Übungsbetrieb dürfen jeweils nur die Halle, die Umkleide-, Dusch- und Sanitärräume verwendet werden. Das Betreten aller übrigen Räume ist verboten. 2. Benutzungsgebühr 2.1 Für die Benutzung der Halle wird eine Gebühr gemäß der Anlage zur Hallenbenutzungsordnung erhoben. 2.2 Soweit die Leistungen, die den in dieser Gebührenordnung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. 3. Belegungsanmeldung 3.1 Die Sport treibenden Vereine und Gruppen nutzen die Halle gemäß Mietvertrag einschließlich Anhang und festgelegtem Belegungsplan. Sie haben mit der Verwaltung einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen. Sind Veranstaltungen (Proben etc.) von Vereinen oder von der Gemeinde selbst an den einzel-

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 nen Wochentagen vorgesehen, so haben diese Vorrang. Diese Veranstaltungen werden den entsprechenden Sportgruppen rechtzeitig mitgeteilt. 3.2 Vereine, Gruppen, Institutionen etc., die eine Veranstaltung sowie etwa dazugehörigen Probenbetrieb durchführen wollen, haben diese 5 Wochen vor dem ersten Belegungstermin bei der Gemeindeverwaltung - Hausmeister - schriftlich zu beantragen. Für die Veranstaltung erhält der Antragsteller einen Mietvertrag, der spätestens nach 8 Kalendertagen unterschrieben wieder zurückgegeben werden muss. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, steht die Mehrzweckhalle für die beantragte Veranstaltung nicht zur Verfügung. 3.3 S o genannte Hauptproben, die unbedingt in der Halle durchgeführt werden müssen, sind freitags abzuhalten. 3.4 Bei Veranstaltungsüberschneidungen wird sich die Gemeinde bei der Hallenvergabe nach dem von der Interessengemeinschaft der Vereine jährlich aufgestellten Veranstaltungskalender richten. 4. Aufsicht 4.1 Die Aufsicht, Überwachung des Betriebes in der Halle und die Einhaltung der Vorschriften obliegt dem Übungsleiter oder Veranstaltungsleiter. 5. Übungsbetrieb Für den Sportbetrieb - Übungs- und Lehrbetrieb - gilt insbesondere folgendes: 5.1 Es muss dauernd ein verantwortlicher Übungsleiter anwesend sein. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebes verantwortlich. Vor Inanspruchnahme der Halle hat er sich mit seiner Gruppe in das im Lehrerumkleidezimmer aufliegende Belegungsbuch einzutragen. 5.2 Das Betreten des Halleninnenraumes, einschließlich der Bühne, ist beim Sportbetrieb nur in Turn- oder Trainingsschuhen mit heller Sohle erlaubt. Trainings- und Turnschuhe, die im Freien getragen werden, gelten als Straßenschuhe. 5.3 Das Rauchen und der Genuss von Kaugummi ist in sämtlichen Räumen der Halle strengstens untersagt, ebenso die Mitnahme von zerbrechlichen Gegenständen. 5.4 Geräte sind in den Geräteräumen aufzubewahren. Sie dürfen nur mit Anweisung des Übungsleiters von den Übenden aufgestellt oder benutzt werden. 5.5 Vereinseigene Turngeräte dürfen in stets widerruflicher Weise mit Zustimmung des Hausmeisters in den Geräteräumen untergebracht werden. Für die eingebrachten vereinseigenen Geräte oder sonstiges Inventar übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung. 5.6 Der verantwortliche Übungsleiter hat etwa festgestellte Mängel an Geräten und Einrichtungen unverzüglich dem Hausmeister zu melden.

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 5.7 Die Benutzung der Hallen einschließlich der Nebenräume für Übungszwecke nach 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen vor 10.30 Uhr ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Hausmeisters möglich. 6. Veranstaltungen, Probenbetrieb, Sonstige Benutzung 6.1 Zu sämtlichen Veranstaltungen mit Bewirtung (ausgenommen Bewirtung an Tischen) in der Mehrzweckhalle Hohentengen hat der Veranstalter in der Halle einen Schutzboden gemäß den Anweisungen des Hausmeisters zu verlegen. Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass der Schutzboden nach Reinigung und Trocknung ordnungsgemäß versorgt wird. 6.2 Unter Bezugnahme auf die Versammlungsstättenverordnung sind bei der Einrichtung der Halle die bestehenden Bestuhlungs- und Tischpläne einzuhalten. Die Pläne sind in der Halle ausgehängt. Bei Zuwiderhandlung lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. 6.3 Die Bewirtschaftung bei Veranstaltungen erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter (bei Veranstaltungen durch auswärtige Vereine und Institutionen muss die Bewirtschaftung durch einen örtlichen Verein oder Gastwirt erfolgen). Das vorhandene Geschirr wird schrankfertig per Übergabeprotokoll vom Veranstalter übernommen und auch schrankfertig an den Hausmeister zurückgegeben. Fehlendes Geschirr wird zum Neubeschaffungspreis berechnet. 6.4 Veranstaltungen müssen spätestens um 3.00 Uhr - wenn nichts anderes vereinbart ist - beendet sein. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nachtruhe der Nachbarschaft durch die Veranstaltung und ihre Besucher nicht über Gebühr gestört wird. 6.5 D er Veranstalter hat unter Aufsicht des Hausmeisters die Tische und Stühle nach der Veranstaltung wieder wegzuräumen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Halle vom Veranstalter einschließlich der benutzten Nebenräume bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages besenrein zu übergeben. Ebenfalls ist die Hallenumgebung (Parkplatz, ggf. Schulhof etc.) zu säubern. 6.6 Das Einholen der im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Genehmigungen ist ausschließlich Sache des Veranstalters. Für erforderliche Sperrzeitverkürzungen, Gema-Gebühren, Einhaltung der Jugendschutz- und anderer gesetzlicher Bestimmungen, ist der Veranstalter zuständig. 6.7 Der Veranstalter hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu sorgen. 6.8 Bei jeder Veranstaltung ist vom Veranstalter ein Ordnungsdienst mit mindestens 3 Personen einzurichten. Die Ordner sind verpflichtet, für einen ruhigen und ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstaltung einschließlich Parkplatz und Sportanlagen Sorge zu tragen. Sie haben insbesondere darauf zu achten, dass die Gänge - auch zwischen den Stuhl- und Tischreihen - nicht zugestellt werden und haben im Brandfall das geordnete Verlassen des Gebäudes durch die Teilnehmer zu regeln.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 6.9 D em Veranstalter wird empfohlen, eine Brandsicherheitswache einzusetzen. Der Nutzer hat spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung mit dem Feuerwehrkommandanten Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob eine Brandwache erforderlich ist. 6.10 Für die Garderobe besteht Benutzungszwang. Bei Besetzung der Garderobe durch den Veranstalter obliegt diesem auch die Annahme und Abgabe der Kleider. Den jeweiligen Veranstaltern wird dringend empfohlen, hierfür eine entsprechende Diebstahlversicherung abzuschließen. 6.11 Beim Anbringen von Dekorationen in der Halle inklusive der Bühne dürfen keinerlei Beschädigungen entstehen. In der Mehrzweckhalle Hohentengen sind ausschließlich die zum Zwecke einer Dekoration angebrachten Führungsschienen an der Decke zu verwenden (siehe anliegender Plan). Das Anbringen jeglicher Dekorationen direkt an Wänden ist untersagt. Dekorationen, die der Veranstalter in der Halle angebracht hat, sind von ihm unmittelbar nach der Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen. Das Anbringen und Entfernen der Dekoration erfolgt im Einvernehmen mit dem Hausmeister. Eventuelle Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt. 6.12 V ereine und Gruppen, die in den Hallen Übungsstunden oder Probenbetrieb durchführen, müssen sich beim Hausmeister spätestens drei Tage vor der Übungseinheit bzw. Probe einen Schlüssel besorgen. Schlüssel von anderen Vereinen oder Abteilungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Hausmeister weitergegeben werden. 6.13 Zusätzlicher Probenbetrieb parallel zu einer Sportübungsstunde ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter möglich. 6.14 Vor Inanspruchnahme der Halle ist die Nutzung in das im Lehrerumkleidezimmer aufliegende Belegungsbuch einzutragen. 7. Zuwiderhandlungen 7.1 D er Nutzer haftet für den reibungslosen Ablauf während der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Wer gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung, der Brandschutzordnung oder des Mietvertrages inkl. Anhang verstößt, wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500,-- € belegt. Zusätzlich kann ein Benutzungsverbot (befristet oder unbefristet) ausgesprochen werden. 8. Haftung 8.1 D er Nutzer haftet insbesondere für alle Personen-, Sach-, Vermögens- und Gebäudeschäden, die der Gemeinde Hohentengen a. H. oder Dritten durch den Nut-

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 zer, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. 8.2 Der Nutzer stellt die Gemeinde Hohentengen a. H. von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei. 8.3 F ür mitgebrachte Gegenstände des Nutzers und Dritter übernimmt die Gemeinde Hohentengen a. H. keine Haftung. Die Gemeinde Hohentengen a. H. haftet bei ihrem Verschulden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 8.4 Die Überbelegung der Räumlichkeiten ist strengstens untersagt. Der Nutzer haftet der Gemeinde Hohentengen a. H. sowie deren Bediensteten für jeden Schaden, der durch die Überbelegung des Mietgegenstandes verursacht wird. Für den Fall, dass die Gemeinde Hohentengen a. H. von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen wird, die durch Überbelegung der Räumlichkeiten verursacht worden sind, ist der Nutzer verpflichtet, die Gemeinde Hohentengen a. H. von diesen Ansprüchen zu befreien. Der Nutzer kann gegen seine Haftung nicht einwenden, dass die Gemeinde Hohentengen a. H. die Kontrollen der Einhaltung der Belegungsgrenzen nicht oder nicht ausreichend ausgeübt hat. Das Risiko seiner Haftung ist in die gemäß Nr. 8.7 abzuschließende Haftpflichtversicherung einzuschließen. 8.5 Der Nutzer kann gegen Forderungen der Gemeinde Hohentengen a. H. aus diesen haftungsrechtlichen Vorschriften nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 8.6 Die Pflichten gemäß § 38 Versammlungsstättenverordnung werden auf den Nutzer (Veranstalter) übertragen. 8.7 D er Nutzer ist verpflichtet, eine alle Bereiche umfassende und ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, die insbesondere auch Vermögensschäden und Mietsachschäden an Gebäude/Räumen und an beweglichen Gegenständen in der Halle, auch verursacht durch Gäste, beinhaltet. 9. Inkrafttreten Die Hallenbenutzungsordnung tritt am 01. November 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hallenbenutzungsordnung vom 13. Mai 2022 außer Kraft. Die Regelungen dieser Benutzungsordnung beziehen sich auf weibliche, männliche und diversgeschlechtliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde grundsätzlich die männliche Form der Personenbezeichnungen gewählt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 26. Oktober 2023 Gez. Jürgen Wiener Bürgermeister Anlage zur Hallenbenutzungsordnung vom 26. Oktober 2023 Turn- und Mehrzweckhallen in Hohentengen und Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 26. Oktober 2023 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 Zur teilweisen Deckung der Unkosten erhebt die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen in Hohentengen und Lienheim für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen die folgenden Gebühren. § 2 Die Gebühren betragen: Hohentengen Lienheim 1. Öffentliche Veranstaltungen ohne Bewirtung 100,00 € 70,00 € 2. Veranstaltung mit Bewirtung mit anschliessendem Tanz und Benutzung der vorhandenen Einrichtungen 230,00 € 115,00 € 3. Fasnachtsveranstaltungen und reine Tanzveranstaltungen 300,00 € 150,00 € 4. Gewerbliche Veranstaltungen je verkaufte Eintrittskarte 1,60 € 1,60 € - jedoch mindestens - 500,00 € 400,00 € Kaution 500,00 € 500,00 € 5. Veranstaltungen ohne Eintrittserhebung --- --- 6. Sportübungsstunden bei halbjährlicher Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung pro Verein bzw. pro Abteilung 100,00 € 100,00 € bei jährlicher Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung pro Verein bzw. pro Abteilung 200,00 € 200,00 €

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Hohentengen Lienheim Jugendabteilungen zahlen nur die Hälfte des Betrages für die halbjährliche bzw. jährliche Hallenbenutzung bzw. Hallenreservierung Die Gemeinde bzw. der Gemeinderat behält sich vor, diese Gebühren in besonders gelagerten Fällen ganz oder teilweise zu erlassen. Probebetrieb, pauschal 20,00 € 20,00 € 7. Neben den vorgenannten Benutzungsgebühren hat der Veranstalter für die Reinigung zu entrichten nach dem tatsächlichen Aufwand, je Stunde jährlich angepasste Verrechnungsstundensätze 8. Neben den vorgenannten Benutzungsgebühren hat der Veranstalter für die Müllentsorgung zu entrichten – bei Veranstaltungen nach Nrn. 1, 2 und 5 falls ein Container der Gemeinde benutzt wird 56,00 € 56,00 € – bei Veranstaltungen nach Nr. 3 und 4 56,00 € 56,00 € 9. Pauschalvergütung an den Hausmeister für Veranstaltungen nach Nrn. 1 - 5 45,00 € 30,00 € 10. Pauschalvergütung an die Feuerwehr - 2 Personen - für Veranstaltungen nach Nrn. 1 - 5, gemäß FeuerwehrKostenersatz-Satzung-FwKS St. Martinsfeiern St. Martin Kita „Wunderfitz“ Hohentengen Am Dienstag, 13.11.2023 treffen sich die Kinder mit ihren Eltern um 17.30 Uhr zur St. Martinsfeier am Rathausplatz. Der anschließende Martinsumzug wird von einer Reiterin angeführt und von einer Abordnung der Guggenmusik bis zum Rathausplatz begleitet. Die Kindergartenkinder gehen mit den Erzieherinnen voraus, alle anderen Umzugsteilnehmer schließen sich bitte hinten an. Der Elternbeirat sorgt für das leibliche Wohl. Es gibt Hotdogs und Butterlaugenstangen und Glühwein und Punsch. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung. Das Kita-Team und der Elternbeirat St. Martin im Kindergarten Lienheim Unser alljährlicher Laternenumzug zu St. Martin findet am Montag, den 13.Nov.2023 um 18.00 Uhr am Bürgerhaus in der Rümikoner Straße statt. Die Kindergartenkinder werden ein Martinsspiel vorführen. An verschiedenen Stationen machen wir Halt und

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 singen unsere Laternenlieder. Unterwegs werden wir von ein paar MusikerInnen des MV Lienheim begleitet. Es freut uns sehr, wenn auch zukünftige und ehemalige Kindergartenkinder mit ihren Eltern/Großeltern und Freunden uns durchs Dorf begleiten. Der Elternbeirat bietet an diesem Abend Glühwein, Punsch und Gegrilltes gegen eine Spende zugunsten des Kindergartens an. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern! St. Martinsumzug 2023 der Kita „Pfiffikus“ in Günzgen Am Dienstag, den 14.11.2023 findet unser diesjähriger St. Martinsumzug in Günzgen statt. Treffpunkt ist um 17.45 Uhr beim Kapelleneck in Günzgen. Unser Lichtermarsch startet um 18.00 Uhr. Wir gehen durch die Schüsselestraße, Roggenäcker, Rossweid und durch die Kapellenstraße zurück zum Kapelleneck. An verschiedenen Stationen singen wir gemeinsam unsere traditionellen St. Martinslieder. Zum Abschluss gibt es dann für alle Umzugsteilnehmer Kindertee, Hot Dogs und Glühwein. Wichtig: Die Aufsichtspflicht obliegt an diesem Abend bei den Sorgeberechtigten. Bei schlechtem Wetter / anhaltender Regen fällt der St. Martinsumzug aus! Auf eine rege Beteiligung und einen schönen St. Martinsumzug freuen sich die Kinder, unser Elternbeirat und das Kita Team Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2024) volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. | Selbsthilfe Demenz Demenz – mehr darüber erfahren In dieser Woche: Wie entsteht eine Demenz und wie verläuft sie? Eine Demenzerkrankung entsteht durch Veränderungen im Gehirn, die mit dem Verlust von Nervenzellen und deren Verbindungen einhergehen. Der Begriff Demenz beschreibt den Verlust bestimmter geistiger Funktionen wie Denken, Orientierung und Lernfähigkeit, Sprache, Auffassung und Urteilsvermögen, für den es verschiedene Ursachen gibt. Die Alzheimer-Demenz ist mit 60-70% die bekannteste und häufigste Demenzform, daneben gibt es viele weitere Formen. Die erste Phase einer Demenzerkrankung ist von auffälliger, zunehmender Vergesslichkeit vor allem im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses geprägt. Fragen werden immer wieder gestellt, Dinge nicht gefunden, Kleinigkeiten im Alltag nicht mehr bewältigt. Die Erkrankten versuchen häufig, andere nichts von diesen Problemen merken zu lassen. Die zweite Phase verstärkt alle Symptome. Die Bewältigung des Alltags wird deutlich schwieriger und ist ohne Hilfe von außen kaum mehr möglich. Diese Phase bringt häufig auch Veränderungen des Verhaltens mit sich – Unruhe, Rastlosigkeit, gereizte oder sogar aggressive Reaktionen, meist ausgelöst durch die eigene Unsicherheit oder das Unverständnis der Umgebung. In der dritten Phase schreitet der geistige Abbau weiter voran und wird nun auch begleitet von zunehmenden körperlichen Symptomen. Die Betroffenen benötigen häufig rund um die Uhr Pflege und Versorgung. Eine Verständigung über Worte ist kaum mehr möglich – die Gefühlswelt bleibt aber bis zuletzt erhalten! Haben Sie Fragen? Benötigen Sie weiterführende Informationen oder Beratung? Informationen im Internet: www.kompassdemenz-bw.de | www.alzheimer-bw.de Beratung und Unterstützung vor Ort finden: www.alzheimer-bw.de > Hilfe vor Ort Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg: 0711 24 84 96-63 Gemeindekasse bleibt geschlossen Am Freitag 10. November 2023 bleibt die Gemeindekasse ganztägig geschlossen. Gerne sind wir am Montag 13. November 2023 zu den üblichen Dienstzeiten wieder für Sie da.

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Gemeinschaftschule Rheintal Die GMS Rheintal im Seifenkistenprojekt in Kooperation mit HAGO Feinwerktechnik Im Rahmen unserer Berufsorientierung haben wir in Zusammenarbeit mit unserem engagierten Bildungspartner HAGO Feinwerktechnik ein aufregendes Seifenkistenprojekt durchgeführt. Dieses Projekt bot den Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 nicht nur eine unterhaltsame Abwechslung im Schulalltag, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit, ihre Teamarbeit zu stärken und sich auf die bevorstehende Projektprüfung am Ende des Schuljahres vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler wurden in Teams eingeteilt, die gemeinsam an ihren Seifenkisten arbeiteten. Hierbei konnten sie nicht nur ihre handwerklichen Fähigkeiten unter Beweis stellen, sondern auch ihre Kreativität bei der Gestaltung der Kisten entfalten. Die Zusammenarbeit in den Teams förderte nicht nur die Teamworkfähigkeiten, sondern half den Schülern auch dabei, ihre Kommunikation und Koordination zu verbessern.

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Der Höhepunkt des Projekts war zweifellos das Wettrennen mit den selbstgebauten Seifenkisten. Die Begeisterung und der Ehrgeiz der Schüler waren deutlich spürbar, als sie ihre Kisten mit viel Engagement über die Rennstrecke lenkten. Das Rennen war nicht nur ein aufregender Wettkampf, sondern auch eine Gelegenheit für die Schüler, stolz auf ihre erzielten Ergebnisse zu sein und die Früchte ihrer Arbeit zu genießen. Wir möchten uns herzlich bei allen Beteiligten bedanken, insbesondere beim HAGOAusbildungsteam, bestehend aus Frau Jule Isele und Herrn Florian Hestler, für ihre hervorragende Unterstützung und ihr Engagement bei diesem Projekt. Ohne ihre Hilfe und Expertise wäre dieses aufregende Seifenkistenprojekt nicht möglich gewesen. Ihr Einsatz hat nicht nur dazu beigetragen, den Schülern eine lehrreiche Erfahrung zu bieten, sondern auch ihre Begeisterung für praktische Anwendungen im schulischen Kontext zu fördern. Außerdem vielen Dank an Herrn Doster, der das Projekt von schulischer Seite organisiert hat. Die GMS Rheintal ist auf WhatsApp Um unsere Reichweite zu erweitern, steigen wir ab sofort von Instagram auf WhatsApp um. Auf unserem Kanal werden wir in Zukunft alle interessanten und wichtigen Infos posten. Wenn Sie WhatsApp bereits nutzen, müssen Sie nur den QR-Code scannen, um den Kanal zu finden. Wir freuen uns über jeden Abonnenten. Deutsche Rentenversicherung Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihrer Rente Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur: Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich das herauskommt, was zusteht, braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Regel noch Informationen. Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig? Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle rentenrelevanten Stationen nachweisen.

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über die Online-Services auf der DRV-Homepage unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen. Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außerdem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind. Wo können Lücken entstehen? Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt. Wo bekomme ich Hilfe? Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter.

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 Das Landratsamt informiert Biotonnen dürfen nicht überladen werden Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass Biotonnen bei der Abholung über das zulässige Maximalgewicht beladen wurden. Überladene Tonnen können nicht geleert werden und erschweren die Arbeit der Entsorger. Um dies zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden. Die zugelassenen Maximalgewichte der Biotonnen unterscheiden sich je nach Tonnengröße. Die 60-Liter-Tonne darf maximal 24 kg wiegen, die 120-Liter-Tonne maximal 48 kg und die 240-Liter-Tonne maximal 96 kg. Grundsätzlich gilt, dass die Biotonne zu schwer ist, wenn sie sich nicht problemlos schieben lässt. Überladene Tonnen können nicht geleert werden, da die Gefahr besteht, dass bei der Leerung die Räder brechen oder sie komplett in die Schüttung fallen. Überladene Tonnen erhalten einen Beanstandungsaufkleber und müssen selbstständig im Gewicht reduziert werden. Im Herbst sorgt hauptsächlich Fallobst dafür, dass die Biotonnen schnell überladen sind. Deshalb gilt die Biotonne nicht komplett mit Fallobst zu füllen, sondern zwischendurch immer wieder leichtere Abfälle wie Grünschnitt oder Beetabraum hinzugeben. Hier ebenfalls beachten, dass der Grünschnitt nicht über den Deckel der Biotonne herausragt, ansonsten kann die Tonne nicht in die Schüttung eingehängt werden. Wer dennoch mehr Fallobst hat, als die Biotonne Kapazität hat, kann dieses entweder in der Restmülltonne entsorgen oder in Müllsäcken (max. 15 kg) zur Abholung bereitstellen. Bei den Grünschnittsammelstellen oder im Grünschnittcontainer auf dem Recyclinghof darf Fallobst nicht abgegeben werden, da es zu wasserhaltig ist. Abgabe von Altfetten neu an drei Standorten möglich Im Landkreis Waldshut kann ab sofort altes Frittierfett sowie pflanzliches Speiseöl in haushaltsüblichen Mengen bei der Grünkompostierungsanlage in Küssaberg, bei der Deponie Lachengraben und beim Recyclinghof Bonndorf abgegeben werden. Die Altfette können dort in flüssiger oder fester Form ohne Verpackung in der 90 LiterTonne, oder komplett mit dem Kunststoffbehälter (z. B. Plastikflasche, -tüte, -eimer) in der 240-Liter-Tonne abgegeben werden. Die eingesammelten Fette werden recycelt und beispielsweise in der Biogas- oder Biodieselproduktion innerhalb Deutschlands verwertet. So kann aus 100 Liter Altfett etwa 80 Liter Biodiesel gewonnen werden. In den Biogasanlagen kann zudem aus den Altfetten nachhaltiger Strom gewonnen werden. Damit schafft der Landkreis eine weitere Möglichkeit, wertvolle Abfallstoffe zu recyceln und einer Wiederverwendung zuzuführen.

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Hilfe im Wald App Die kostenlose App „Hilfe im Wald“ ist nicht nur für Waldarbeiter ein wichtiges Werkzeug. Auch für Waldbesucher kann diese App überlebenswichtig sein. Über die App lässt sich nicht nur direkt zur Leitstelle telefonieren, es wird auch angezeigt, wo und in welcher Entfernung der nächste Rettungspunkt, also der Treffpunkt mit den Rettungskräften befindet. Diese Rettungspunkte sind digital hinterlegt und den Einsatzkräften bekannt. Wer in seinem Privatwald arbeitet oder sein Brennholz zersägt und spaltet, sollte sich mit der App und den Rettungspunkten vor der Arbeitsaufnahme vertraut machen. In vielen abgelegenen Waldgebieten kann es sinnvoll sein, den entsprechenden Kartenausschnitt vor dem Waldbesuch herunterzuladen. Gesundheitsangebote leichter finden dank der neuen Digitalplattform Auf der neuen Gesundheitsplattform des Landkreises finden Sie einen Überblick der Angebote, die es im Bereich Gesundheit, im Landkreis gibt. Klicken Sie auf www.gesund-im-landkreis-waldshut.de Was ist die Idee Plattform? Die neue Website wurde entwickelt, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Gesundheitsangeboten zu erleichtern. Sie bündelt alle Angebote übersichtlich und umfassend und macht die Suche nach den Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger bequemer. Zu welchen Bereichen finde ich Angebote? Die Plattform bündelt unter anderem Gesundheitsangebote aus persönlichen (z.B. Sport, Ernährung), sozialen (z.B. Integration, Familie), sozioökonomischen (z.B. Arbeitslosigkeit, Migration) und umweltbedingten (z.B. Grünflächen, Bewegungsräume) Bereichen. Können Anbieter auch nachträglich mitmachen? Ja, sogar sehr gerne! Die Seite versteht sich als wachsende Plattform: Privatpersonen oder Einrichtungen, die in der Gesundheitsförderung und Prävention tätig sind, können jederzeit mit ihren Angeboten an der Plattform teilnehmen. Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenlos. Wie erhalte ich als Bürger oder Anbieter weitere Informationen? Informationen zur Anmeldung oder zu den Angeboten im Allgemeinen erhalten Sie beim Projektteam: E-Mail: gesund-im@landkreis-waldshut.de oder Telefon: 07751 86 5101.

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Blutspende – die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Oprationen oder Unfallverletzungen. Nächster Termin: Dienstag, dem 21.11.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Inselpavillon in Rheinheim, Gemeindezentrum 4 Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Vorteile für Spender*innen: Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglobin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blutspende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Menschen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Veranstaltungen 11-12.11.2023 Ende gut alles Gut, Komödie Kaiser Bühne, Kaiserstuhl 11.11.2023 Fasnachtseröffnung mit „Tarok“, 50 Jahre Hexenclique Pfarrsaal 11.11.2023 Fasnachtseröffnung, Narrenverein Lienheim/Guggenmusig, Bürgerhaus Lienheim 15.11.2023 Herbstzeit - Lesezeit, SPD Ortsverein, Schule 13.-17.11.2023 Kerzenziehen, Kirchenchor Hohentengen-Stetten, beim Pfarrhaus 25./26.11.2023 Herbstkonzert Musikverein Stetten-Bergöschingen 25.11.2023 10. Ohrgelzauber, 19.00 Uhr, Stadtkirche Kaiserstuhl

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Technikerausbildung in Waldshut ab Herbst 2024 Einladung zur persönlichen Information An den Gewerblichen Schulen Waldshut beginnt im September 2024 ein neuer Lehrgang zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/in“. Mit dem Abschluss erwerben die Absolventinnen und Absolventen gleichzeitig die Fachhochschulreife sowie den zusätzlichen Titel „Bachelor Professional“. Das Angebot richtet sich an Interessenten mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung, z.B. im Bereich Metall oder Elektro und mindestens eineinhalb-jähriger Berufspraxis. Die unterschiedlichen Vorbildungen werden während der zwei Jahre dauernden Ausbildung in speziell zugeschnittenen Fächern ausgeglichen. Finanzierungshilfen nach BAföG sind möglich. Anmeldungen oder individuelle Anfragen können jederzeit an die Gewerblichen Schulen Waldshut, Friedrichstraße 22‚ 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/884-400 gerichtet werden. Weitere Informations- und Kontaktmöglichkeit: www.gs-wt.de Zusätzlich lädt die Schule zu einer unverbindlichen Information mit Besichtigung der Labore und Einrichtungen ein. Künftige Lehrer werden sich an diesem Abend vorstellen und gerne Ihre Fragen beantworten. Termin: Dienstag, 28. November 2023, Zeit: 19:00 Uhr, Raum: 105 (EG) Aufruf zur „Mauerputzete“ auf der Küssaburg Der Küssaburgbund hält die Küssaburg in Schuss, bietet von April bis September, immer am letzten Samstag im Monat, öffentliche Führungen an und für Vereine und private (Klein)Gruppen steht jederzeit ein sehr engagiertes Führungsteam zur Verfügung. Um weiterhin Schäden am Mauerwerk vorzubeugen, sucht der Verein -wie auch schon in den letzten Jahren- unter dem Motto „Viele Hände – schnelles Ende“ Freiwillige, die uns dabei behilflich sind, die Mauern von Bewuchs wie Efeu und sonstige Gewächse zu befreien. Die Mauerputzete findet am Samstag, 11.11.2023 von 9.00-12.00 Uhr statt. (Mit anschließendem Vesper). Interessenten melden sich bitte unter 07741/1894. Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Waldshut-Tiengen trifft sich am Dienstag den 14. Nov. um 19:00 Uhr in der Sportgaststätte WTTiengen Courtenaystr.4 zum Thema „Metastasierung“ mit Referent Dr. Röpke, Urologe aus Waldshut-Tiengen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. Der Eintritt ist frei. Die IBB-Stelle Waldshut-Tiengen informiert: Die unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen bietet in den Räumen des Landratsamtes Waldshut-Tiengen am 06.11.2023 (Raum 264) persönliche Beratungsgespräche an. Wir bitten um telefonische Voranmeldung (wenn möglich), können aber auch kurzfristig, ohne Voranmldung, Beratungsgespräche anbieten. Bitte an der Informationsstelle

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 im Landratsamt melden. Zusätzlich bieten wir, die IBB-Stelle, weiterhin telefonische Beratung an. Es besteht auch die Möglichkeit kurzfristig, an einem anderen Tag, einen Termin für eine persönliche Sprechstunde zu bekommen! Sie können uns unter Telefon 07751 / 9151110 (Anrufbeantworter) 24 Stunden täglich erreichen oder zu Bürozeiten unter Telefon 07751 / 86-4254. Auch sind wir erreichbar unter E-Mail: IBB-WT@web.de. Sie können auch unsere Homepage besuchen: www.ibb-waldshut.de Restplätze bei Meisterkursen Kurzentschlossene werden in der Bildungsakademie fündig Friseur-, Schreiner- oder Feinwerkmechanikermeisterkurs gesucht? In der Bildungsakademie mit den Standorten Rottweil, Waldshut-Tiengen und Singen finden auch Kurzentschlossene eine Heimat. In acht Gewerken gibt es noch Restplätze für 2024. Die gewerkeübergreifenden Meistervorbereitungskurse Teil III und IV haben sogar noch dieses Jahr Vakanzen. In der Bildungsakademie Singen starten die Klempner am 8. Januar und die Feinwerkmechaniker am 29. Januar 2024. Freie Plätze in der Bildungs-akademie Rottweil gibt es bei den Meisterkursen Friseure ab 5. Februar o-der 24. August 2024, bei den Bäckern ab 4. März 2024, den Konditoren ab 11. März 2024, den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern ab 15. April 2024 und den Stuckateuren ab 7. Oktober 2024. In Waldshut-Tiengen beginnt am 3. Juni 2024 ein Schreinermeisterkurs, der noch Vakanzen hat. Teile III und IV Wer auf der Suche nach den Meistervorbereitungskursen Teil III und IV ist, der findet in den drei Bildungsakademien laufend Termine. Die Kurse kön-nen in Voll- oder Teilzeit, als Online-Seminar oder im Blended-Learning-Modus besucht werden. Alle Meisterkurse finden Interessierte unter www.bildungsakademie.de/meister. Stefanie Ende, Meisterschulen Bildungsakademie, berät kostenlos unter Tel. 07731 83277-589 oder stefanie.ende@hwk-konstanz.de Working Mum: Familie, berufliche Ziele und Selbstfürsorge BiZ & Donna Online-Veranstaltung am 15.11.2023 von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Referentin: Sonja Schäfer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Sie möchten neben Ihren familiären Aufgaben auch beruflich am Ball bleiben? Sie möchten heute und in Zukunft, besonders im Alter, finanziell unabhängig sein? Wie Ihnen das gelingen kann, ohne sich selbst auszubeuten, erfahren Sie in dieser Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenlos, die Plätze sind begrenzt. Anmeldung: https://eveeno.com/new-working-mum

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Online-Elternabend „Wege nach dem Abitur“ Die Informationsveranstaltung der Berufs- und Studienberatung findet am 15.11.2023 um 19 Uhr statt und richtet sich an Eltern, die den Berufswahlprozess ihrer Kinder konstruktiv begleiten möchten. Eltern erhalten einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Wege, die ihren Kindern nach dem Abitur offenstehen. Die Experten der Agentur für Arbeit beantworten Fragen und geben wichtige Informationen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte senden Sie eine E-Mail an: Waldshut-Tiengen. Berufsberatung@arbeitsagentur.de 10. Kaiserstuhler O(h)rgelzauber – Samstag, 25.11.2023, 19.00 h Mit seiner Gründung im Jahr 2004 setzte der Bündner Jugendchor die Idee um, singbegeisterte junge Menschen aus dem ganzen Kanton in einem Chor zu vereinen. Das Repertoire erstreckt sich von einheimischem Liedgut (Rätoromanisch), internationaler Folklore, klassischer und aktueller Literatur bis hin zu Arrangements aus Jazz und Pop. Der Chor wurde in seiner noch jungen Geschichte bereits mit vielen Preisen ausgezeichnet, so u.a. mit dem Schweizer Chorpreis. Der Chor steht unter der Leitung von Martin Zimmermann. Tickets unter www.eventfrog.ch oder an der Abendkasse – CHF 30/25/20. Herzlich lädt ein Stiftung Kirche St. Katharina Kaiserstuhl Frühstück für Alleinstehende Jeden 2. Donnerstag im Monat Frühstück im Cafe Gelo um 9.00 Uhr Mittagessen für Senioren Jeder 1. Mittwoch im Monat im Restaurant Saloniki – um 12:00 Uhr Ohne Anmeldung möglich, bei Fragen Lucia Burger Tel. 5584 Sammeltermine Blaue Tonne: 13. November 2023 Gelber Sack: 15. November 2023 Restmüll: 16. November 2023 Biotonne: 23. November 2023 Sämtliche Leerungstermine sind auch über die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de und über die kostenlose Abfall-App abrufbar. Familienzentrum Hochrhein FaZ-Café, täglich von 09.30-17.30 Uhr geöffnet, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen.

Nr. 22 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Tel. 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de Bürgernetzwerk Hohentengen e.V. Miteinander … Füreinander … in Hohentengen: Das Wegkreuz am Stettener Berg – an der Abzweigung nach Bühl – ist fertig! Der Freundeskreis Kleindenkmäler freut sich sehr: lange hat es gedauert, aber es war auch ein Kraftakt. Zum Einen die Summe für ein neues Kreuz zusammen zu bekommen und zum Anderen die handwerkliche Herstellung durch unseren Steinmetzmeister Jürgen Kübler nach dem Vorbild des inzwischen total verfallenen alten Kreuzes. Wir laden Sie alle, vor allem die zahlreichen Spender herzlich zur feierlichen Einweihung mit einem Umtrunk vor Ort ein: Am Sonntag, 19. November um 16:00 Uhr. Termine im Blockhuus (Auenweg 1a): Krabbelgruppe und Kleinkindgruppe treffen sich wöchentlich. Montag und Donnerstag ab 10 Uhr, Dienstag (Kleinkinder) ab 15:30 Uhr. Bitte vorab anmelden bei den Gruppenleitungen oder beim Bürgernetzwerk. Mittwoch, 8. November, 22. November, 19:30 Uhr: Gespräche im Blockhuus. Gesprächskultur statt CancelCulture. Regelmäßiger offener Abend zu gesellschaftlich relevanten Themen mit Raum für Begegnung und Debatten in einem respektvollen Miteinander. Findet alle zwei Wochen statt. Interessierte sind herzlich Willkommen. Güsselgruppe – Wir packen`s an – gemeinsam Müll sammeln – für saubere Dörfer und Umwelt. Jeden Monat am ersten Mittwoch. Nächstes Treffen: Mittwoch, 8. November, 15:00 Uhr beim Blockhuus. Infos bei Martha Huber 07742/1381, martha.huber56@ web.de und Marlies Janssen 07742/6398 Häkeln und Stricken im Blockhuus – Offener Handarbeits-Treff für Anfänger, Fortgeschrittene und Könner. Ohne Anmeldung. Findet alle zwei Wochen statt. Mittwoch um 19:00 Uhr. Nächster Termin: 15. November. Jeder bringt sein eigenes Material, Strick- oder Häkelprojekt mit und wir unterstützen uns gegenseitig bei der Verwirklichung. Offener Abend des Freundeskreis Kleindenkmäler: am Montag, 13. November, 20:00 Uhr. Interessierte sind herzlich Willkommen. Bitte vormerken: Adventsbasteln am Sonntag, 3. Dezember, 14:00-17:00 Uhr, Teilnahme nach vorheriger Anmeldung. Unkostenbeitrag 15 €. Und unser gemütlicher Adventsabend am Samstag, 9. Dezember.

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2023 Die Handarbeitsgruppe im Seniorenwohnen Hansengel 1 trifft sich Dienstags im Zweiwochenrhythmus. Der nächste Termin ist der 21. November, 14:30 - 17:00 Uhr. Interessierte sind herzlich Willkommen. Weitere Informationen zu Mitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen: Vorsitzender René Manthey, 0173 / 6 71 77 43, buergernetzwerk@hohentengen.net Fußballkalender Mittwoch, 08.11.23 18:30 C-Junioren SG Hochrhein : TuS Binzen Stetten Samstag, 11.11.23 11:00 D-Junioren SG Wallbach 2 (7er) : FC Hochrhein 2 Wallbach 12:00 C-Juniorinnen FC Hochrhein (DM) : FSV Rheinfelden (CM) Hohentengen 12:45 B-Junioren SC Niederhof/​Binzgen : SG Rheintal/Hochrhein Niederhof 14:00 C-Junioren SG Bergalingen/​Wehr : SG Hochrhein Bergalingen 14:30 Frauen FC Hochrhein : SV Deggenhausertal Hohentengen 15:00 B-Juniorinnen SG Dettighofen : SC Niederhof/Binzgen Lottstetten Sonntag, 12.11.23 11:00 C-Junioren SG Hochrhein/​Rheintal/​Klettgau 2 : SG Wutachtal Grießen 11:15 A-Junioren SG Hochrhein/​Rheintal : JFV Region Laufenburg Stetten 13:00 D-Junioren FC Tiengen 08 : FC Hochrhein Tiengen 14:30 Herren SV Dillendorf : FC Hochrhein 2 Dillendorf 14:30 Herren FC Hochrhein : SV Rheintal Stetten Freitag, 17.11.23 18:30 C-Juniorinnen FC Hochrhein (DM) : SC Haagen 3 (DM) Stetten 18:30 C-Junioren SG Union Dogern : SG Hochrhein 2 Dogern Samstag, 18.11.23 13:00 D-Junioren FC Hochrhein : SG Lottstetten Stetten 15:00 C-Junioren SG Hochrhein/​Rheintal/​Klettgau : SG Rebland Rheinheim 15:00 B-Junioren SG ​Hochrhein : SG FC Wehr / Bergalingen Stetten 16:00 B-Juniorinnen SV Todtnau (7er) : SG Dettighofen Todtnau 18:00 Herren FC Hochrhein 2 : FC Schlüchttal 2 Hohentengen Sonntag, 19.11.23 11:00 A-Junioren SG Allmannsdorf : SG Hochrhein/Rheintal Waldheim 12:00 Frauen SG Ebnet-Kappel : FC Hochrhein Ebnet 15:00 Herren SG Höchenschwand-Häusern : FC Hochrhein St.Blasien Mittwoch, 22.11.23 18:30 C-Junioren SG Rheinschleife : SG Hochrhein 2 Jestetten 19:30 B-Junioren SG Rheintal/​Hochrhein : VfB Waldshut Stetten 19:30 B-Juniorinnen SG Dettighofen : SG Steina-Schlüchttal (7er) Lottstetten

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