Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. November 2023

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Klassenfahrt der Klasse 4B nach Menzenschwand Riester-Anbieter nehmen bis 31.12.2023 Anträge an. Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche RiesterZulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Antrag prüfen und Zulagen sichern Für die Zulagenanträge selbständig prüfen sollten alle Sparende persönliche Angaben sowie Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen – wie Hochzeit, Geburt oder Wegfall des Kindergeldes. Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge. de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de

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