Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. November 2023

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 23 · 23. November 2023 · Jahrgang 48 Herr Stauch von der Verkehrswacht Waldshut-Tiengen hat am Montag, 13.11.23 die KiTa Herdern besucht und die Vorschüler durften die Prüfung zum Fussgängerführerschein machen. Es haben alle 8 Kinder bestanden und den Führerschein erhalten.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt am 30. November 2023, 20.00 Uhr, Rathaus, Kirchstraße 4, Sitzungssaal Bürgersprechstunde Die nächste Bürgersprechstunde mit Bürgermeister Jürgen Wiener findet statt am 08.Dezember 2023 im Bürgersaal Stetten statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung unter Telefon 0 77 42 / 853-0 (Sekretariat) oder per E-Mail an info@hohentengen-ah.de Sirenenprobe Hinweis an die Bevölkerung An jedem 1. Samstag im Monat wird zwischen 12 und 13 Uhr in jedem Ortsteil von Hohentengen eine Sirenenprobe durchgeführt. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Hallenbenutzungsordnung für die Turn- und Mehrzweckhallen Hohentengen und Lienheim 1. Zweckbestimmung 1.1 Die Turn- und Mehrzweckhallen sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. Sie dienen dem Sportunterricht der hiesigen Grundschule, der Gemeinschaftsschule, den hiesigen Vereinen, Gruppen zu Übungszwecken und sportlichen Veranstaltungen. Soweit es sich mit diesen Hauptzwecken vereinbaren lässt, kann die Halle auch nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung für andere Veranstaltungen benutzt werden. 1.2 Die zeitliche Nutzung der Halle regelt sich nach einem besonderen Belegungsplan, der auf der Grundlage der jeweiligen Stundenpläne der Schule aufgestellt wird. 1.3 Für öffentliche Veranstaltungen wird mit dem Veranstalter ein besonderer Mietvertrag abgeschlossen. Der Nutzer hat der Gemeinde Hohentengen a. H. einen Veranstaltungsleiter namentlich zu benennen, der während der Benutzung der Turn- und Mehrzweckhalle anwesend und für die Gemeinde Hohentengen a. H. erreichbar sein muss. 1.4 Der Nutzer ist für die in den überlassenen Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Die Halle darf vom Nutzer nicht ganz oder auch nur teilweise Dritten überlassen werden.

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 1.5 F ür den sportlichen Übungsbetrieb dürfen jeweils nur die Halle, die Umkleide-, Dusch- und Sanitärräume verwendet werden. Das Betreten aller übrigen Räume ist verboten. 2. Benutzungsgebühr 2.1 Für die Benutzung der Halle wird eine Gebühr gemäß der Anlage zur Hallenbenutzungsordnung erhoben. 2.2 Soweit die Leistungen, die den in dieser Gebührenordnung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. 3. Belegungsanmeldung 3.1 Die Sport treibenden Vereine und Gruppen nutzen die Halle gemäß Mietvertrag einschließlich Anhang und festgelegtem Belegungsplan. Sie haben mit der Verwaltung einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen. Sind Veranstaltungen (Proben etc.) von Vereinen oder von der Gemeinde selbst an den einzelnen Wochentagen vorgesehen, so haben diese Vorrang. Diese Veranstaltungen werden den entsprechenden Sportgruppen rechtzeitig mitgeteilt. 3.2 Vereine, Gruppen, Institutionen etc., die eine Veranstaltung sowie etwa dazugehörigen Probenbetrieb durchführen wollen, haben diese 5 Wochen vor dem ersten Belegungstermin bei der Gemeindeverwaltung - Hausmeister - schriftlich zu beantragen. Für die Veranstaltung erhält der Antragsteller einen Mietvertrag, der spätestens nach 8 Kalendertagen unterschrieben wieder zurückgegeben werden muss. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, steht die Mehrzweckhalle für die beantragte Veranstaltung nicht zur Verfügung. 3.3 So genannte Hauptproben, die unbedingt in der Halle durchgeführt werden müssen, sind freitags abzuhalten. 3.4 Bei Veranstaltungsüberschneidungen wird sich die Gemeinde bei der Hallenvergabe nach dem von der Interessengemeinschaft der Vereine jährlich aufgestellten Veranstaltungskalender richten. 4. Aufsicht 4.1 Die Aufsicht, Überwachung des Betriebes in der Halle und die Einhaltung der Vorschriften obliegt dem Übungsleiter oder Veranstaltungsleiter. 5. Übungsbetrieb Für den Sportbetrieb - Übungs- und Lehrbetrieb - gilt insbesondere folgendes: 5.1 Es muss dauernd ein verantwortlicher Übungsleiter anwesend sein. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebes verantwortlich. Vor Inanspruchnahme der Halle hat er sich mit seiner Gruppe in das im Lehrerumkleidezimmer aufliegende Belegungsbuch einzutragen. 5.2 Das Betreten des Halleninnenraumes, einschließlich der Bühne, ist beim Sportbetrieb nur in Turn- oder Trainingsschuhen mit heller Sohle erlaubt. Trainings- und Turnschuhe, die im Freien getragen werden, gelten als Straßenschuhe. 5.3 Das Rauchen und der Genuss von Kaugummi ist in sämtlichen Räumen der Halle strengstens untersagt, ebenso die Mitnahme von zerbrechlichen Gegenständen.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 5.4 Geräte sind in den Geräteräumen aufzubewahren. Sie dürfen nur mit Anweisung des Übungsleiters von den Übenden aufgestellt oder benutzt werden. 5.5 Vereinseigene Turngeräte dürfen in stets widerruflicher Weise mit Zustimmung des Hausmeisters in den Geräteräumen untergebracht werden. Für die eingebrachten vereinseigenen Geräte oder sonstiges Inventar übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung. 5.6 Der verantwortliche Übungsleiter hat etwa festgestellte Mängel an Geräten und Einrichtungen unverzüglich dem Hausmeister zu melden. 5.7 Die Benutzung der Hallen einschließlich der Nebenräume für Übungszwecke nach 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen vor 10.30 Uhr ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Hausmeisters möglich. 6. Veranstaltungen, Probenbetrieb, Sonstige Benutzung 6.1 Zu sämtlichen Veranstaltungen mit Bewirtung in der Mehrzweckhalle Hohentengen hat der Veranstalter in der Halle einen Schutzboden gemäß den Anweisungen des Hausmeisters zu verlegen. Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass der Schutzboden nach Reinigung und Trocknung ordnungsgemäß versorgt wird. 6.2 Unter Bezugnahme auf die Versammlungsstättenverordnung sind bei der Einrichtung der Halle die bestehenden Bestuhlungs- und Tischpläne einzuhalten. Die Pläne sind in der Halle ausgehängt. Bei Zuwiderhandlung lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. 6.3 Die Bewirtschaftung bei Veranstaltungen erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter (bei Veranstaltungen durch auswärtige Vereine und Institutionen muss die Bewirtschaftung durch einen örtlichen Verein oder Gastwirt erfolgen). Das vorhandene Geschirr wird schrankfertig per Übergabeprotokoll vom Veranstalter übernommen und auch schrankfertig an den Hausmeister zurückgegeben. Fehlendes Geschirr wird zum Neubeschaffungspreis berechnet. 6.4 Veranstaltungen müssen spätestens um 3.00 Uhr - wenn nichts anderes vereinbart ist - beendet sein. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nachtruhe der Nachbarschaft durch die Veranstaltung und ihre Besucher nicht über Gebühr gestört wird. 6.5 Der Veranstalter hat unter Aufsicht des Hausmeisters die Tische und Stühle nach der Veranstaltung wieder wegzuräumen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Halle vom Veranstalter einschließlich der benutzten Nebenräume bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages besenrein zu übergeben. Ebenfalls ist die Hallenumgebung (Parkplatz, ggf. Schulhof etc.) zu säubern. 6.6 Das Einholen der im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Genehmigungen ist ausschließlich Sache des Veranstalters. Für erforderliche Sperrzeitverkürzungen, GemaGebühren, Einhaltung der Jugendschutz- und anderer gesetzlicher Bestimmungen, ist der Veranstalter zuständig. 6.7 Der Veranstalter hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu sorgen. 6.8 Bei jeder Veranstaltung ist vom Veranstalter ein Ordnungsdienst mit mindestens 3 Personen einzurichten. Die Ordner sind verpflichtet, für einen ruhigen und ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstaltung einschließlich Parkplatz und Sportanlagen Sorge zu tragen. Sie haben insbesondere darauf zu achten, dass die Gänge - auch zwischen den Stuhl- und Tischreihen - nicht zugestellt werden und haben im Brandfall das geordnete Verlassen des Gebäudes durch die Teilnehmer zu regeln.

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 6.9 Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Brandsicherheitswache einzusetzen. Der Nutzer hat spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung mit dem Feuerwehrkommandanten Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob eine Brandwache erforderlich ist. 6.10 F ür die Garderobe besteht Benutzungszwang. Bei Besetzung der Garderobe durch den Veranstalter obliegt diesem auch die Annahme und Abgabe der Kleider. Den jeweiligen Veranstaltern wird dringend empfohlen, hierfür eine entsprechende Diebstahlversicherung abzuschließen. 6.11 B eim Anbringen von Dekorationen in der Halle inklusive der Bühne dürfen keinerlei Beschädigungen entstehen. In der Mehrzweckhalle Hohentengen sind ausschließlich die zum Zwecke einer Dekoration angebrachten Führungsschienen an der Decke zu verwenden (siehe anliegender Plan). Das Anbringen jeglicher Dekorationen direkt an Wänden ist untersagt. Dekorationen, die der Veranstalter in der Halle angebracht hat, sind von ihm unmittelbar nach der Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen. Das Anbringen und Entfernen der Dekoration erfolgt im Einvernehmen mit dem Hausmeister. Eventuelle Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt. 6.12 Vereine und Gruppen, die in den Hallen Übungsstunden oder Probenbetrieb durchführen, müssen sich beim Hausmeister spätestens drei Tage vor der Übungseinheit bzw. Probe einen Schlüssel besorgen. Schlüssel von anderen Vereinen oder Abteilungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Hausmeister weitergegeben werden. 6.13 Zusätzlicher Probenbetrieb parallel zu einer Sportübungsstunde ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter möglich. 6.14 Vor Inanspruchnahme der Halle ist die Nutzung in das im Lehrerumkleidezimmer aufliegende Belegungsbuch einzutragen. 7. Zuwiderhandlungen 7.1 Der Nutzer haftet für den reibungslosen Ablauf während der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Wer gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung, der Brandschutzordnung oder des Mietvertrages inkl. Anhang verstößt, wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500,-- € belegt. Zusätzlich kann ein Benutzungsverbot (befristet oder unbefristet) ausgesprochen werden. 8. Haftung 8.1 Der Nutzer haftet insbesondere für alle Personen-, Sach-, Vermögens- und Gebäudeschäden, die der Gemeinde Hohentengen a. H. oder Dritten durch den Nutzer, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. 8.2 Der Nutzer stellt die Gemeinde Hohentengen a. H. von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei. 8.3 Für mitgebrachte Gegenstände des Nutzers und Dritter übernimmt die Gemeinde Hohentengen a. H. keine Haftung. Die Gemeinde Hohentengen a. H. haftet bei ihrem Verschulden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 8.4 Die Überbelegung der Räumlichkeiten ist strengstens untersagt. Der Nutzer haftet der Gemeinde Hohentengen a. H. sowie deren Bediensteten für jeden Schaden, der durch die Überbelegung des Mietgegenstandes verursacht wird. Für den Fall, dass die Gemeinde Hohentengen a. H. von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen wird, die durch Überbelegung der Räumlichkeiten verursacht worden sind, ist der Nutzer verpflichtet, die Gemeinde Hohentengen a. H. von diesen Ansprüchen zu befreien. Der Nutzer kann gegen seine Haftung nicht einwenden, dass die Gemeinde Hohentengen a. H. die Kontrollen der Einhaltung der Belegungsgrenzen nicht oder nicht ausreichend ausgeübt hat. Das Risiko seiner Haftung ist in die gemäß Nr. 8.7 abzuschließende Haftpflichtversicherung einzuschließen. 8.5 Der Nutzer kann gegen Forderungen der Gemeinde Hohentengen a. H. aus diesen haftungsrechtlichen Vorschriften nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 8.6 Die Pflichten gemäß § 38 Versammlungsstättenverordnung werden auf den Nutzer (Veranstalter) übertragen. 8.7 Der Nutzer ist verpflichtet, eine alle Bereiche umfassende und ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, die insbesondere auch Vermögensschäden und Mietsachschäden an Gebäude/Räumen und an beweglichen Gegenständen in der Halle, auch verursacht durch Gäste, beinhaltet. 9. Inkrafttreten Die Hallenbenutzungsordnung tritt am 01. November 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hallenbenutzungsordnung vom 13. Mai 2022 außer Kraft. Die Regelungen dieser Benutzungsordnung beziehen sich auf weibliche, männliche und diversgeschlechtliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde grundsätzlich die männliche Form der Personenbezeichnungen gewählt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 26. Oktober 2023 Gez. Jürgen Wiener Bürgermeister Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Feststellung des Jahresabschlusses 2022 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, stellt die Verbandsversammlung am 10.10.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, stellt die Verbandsversammlung am 10.10.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest: EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 9.033,33 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -9.033,33 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 1.4 Außerordentliche Erträge 0,00 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0,00 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 0,00 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.033,33 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -9.033,33 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0,00 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 0,00 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 0,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 0,00 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -33,33 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 140,41 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -33,33 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 107,08 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 Sachvermögen 0,00 3.3 Finanzvermögen 875,28 3.4 Abgrenzungsposten 0,00 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 875,28 3.7 Basiskapital 50,00 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 0,00 3.11 Rückstellungen 0,00 3.12 Verbindlichkeiten 825,28 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 875,28 3.7 Basiskapital 50,00 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 0,00 3.11 Rückstellungen 0,00 3.12 Verbindlichkeiten 825,28 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 875,28 Der Jahresabschluss 2022 des Gemeindeverwaltungsverbands Küssaberg liegt in der Zeit von Montag, 27.11.2023 bis Dienstag, 05.12.2023, je einschließlich, im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21, und im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9.2, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Küssaberg, 23.11.2023 gez. Jürgen Wiener Verbandsvorsitzender Der Jahresabschluss 2022 des Gemeindeverwaltungsverbands Küssaberg liegt in der Zeit von Montag, 27.11.2023 bis Dienstag, 05.12.2023, je einschließlich, im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21, und im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9.2, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Küssaberg, 23.11.2023 g ez. Jürgen Wiener Verbandsvorsitzender Zweckverband Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Feststellung des Jahresabschlusses 2022 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, stellt die Verbandsversammlung am 10.10.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest: Zweckverband Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Feststellung des Jahresabschlusses 2022 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, stellt die Verbandsversammlung am 10.10.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest: EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 187.579,32 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -187.579,32 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 1.4 Außerordentliche Erträge 0,00 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0,00 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 0,00 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 129.859,24 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -164.601,22 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) -34.741,98 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -34.741,98

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -164.601,22 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) -34.741,98 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -34.741,98 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 0,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -34.741,98 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 28.307,20 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 20.257,91 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -6.434,78 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 13.823,13 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 Sachvermögen 0,00 3.3 Finanzvermögen 77.026,37 3.4 Abgrenzungsposten 0,00 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 77.026,37 3.7 Basiskapital 50,00 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 0,00 3.11 Rückstellungen 0,00 3.12 Verbindlichkeiten 76.976,37 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 77.026,37 Der Jahresabschluss 2022 des Zweckverbands Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal liegt in der Zeit von Montag, 27.11.2023 bis Dienstag, 05.12.2023, je einschließlich, im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21, und im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9.2, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Hohentengen a. H., 23.11.2023 gez. Manfred Weber Verbandsvorsitzender Der Jahresabschluss 2022 des Zweckverbands Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal liegt in der Zeit von Montag, 27.11.2023 bis Dienstag, 05.12.2023, je einschließlich, im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21, und im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9.2, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Hohentengen a. H., 23.11.2023 gez. Manfred Weber Verbandsvorsitzender

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Zweckverband Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal Bekanntmachung Am Dienstag, 12. Dezember 2023 um 18:00 Uhr findet im Bürgersaal des Rathauses Dettighofen eine öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal statt. Tagesordnung öffentlich 1. Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 2. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die -satzung 2024 3. Kenntnisgabe, Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der techn. Betriebsführung durch die Gemeinde(-werke) Klettgau 4. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer PV-Anlage 5. Beratung und Beschlussfassung über einen neuen Stromvertrag 6. Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche und Anträge Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen. Die öffentlichen Beratungsunterlagen liegen am Sitzungstag ab 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses aus und können vorab vom Ratsinformationssystem der Gemeinde Dettighofen unter https://dettighofen.ris-portal.de heruntergeladen werden. gez. Marion Frei, Verbandsvorsitzende Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Verkauf einer gewerblichen Baufläche im Gewerbegebiet „Ausserdorf Ost“ im Ortsteil Lienheim Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein beabsichtigt, das Grundstück Flst. Nr. 2110/2, Gemarkung Lienheim, Sportplatzweg 22 zu verkaufen. Bei dem Grundstück handelt es sich um die letzte noch unbebaute gewerbliche Baufläche im Gewerbegebiet „Ausserdorf Ost“. Das Grundstück hat eine Größe von 1.254 m² und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ausserdorf Ost“, Teilbereich B. Ziel des Bebauungsplans ist es, Handwerks- und Gewerbebetrieben eine Betriebsansiedlung oder Betriebserweiterung zu ermöglichen. Bei der Vergabe des Grundstücks sind das Vorliegen eines schlüssigen Nutzungskonzepts und die Anzahl der entstehenden Arbeitsplätze wichtige Kriterien. Interessierte Betriebe bitten wir, uns bis zum 15. Dezember 2023 ihr Interesse per e-mail an info@hohentengen-ah.de mitzuteilen und ein Nutzungskonzept, Angaben zur Anzahl der entstehenden Arbeitsplätze sowie eine Lageplanskizze beizufügen. Auf

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Wunsch stellen wir ihnen gerne einen Lageplan des Grundstücks sowie den Bebauungsplan „Ausserdorf Ost“, Teilbereich B, zur Verfügung. Bei Fragen können sie sich jederzeit gerne an Bürgermeister Jürgen Wiener, Tel. Nr. 07742/85310, e-mail buergermeister@hohentengen-ah.de und Hauptamtsleiterin Tanja Würz, Tel. Nr. 07742/85320, e-mail hauptamt@hohentengen-ah.de wenden. Verabschiedung von Frau Ilona Rohloff in den Ruhestand Frau Ilona Rohloff, eine langjährige Mitarbeiterin, aus unserer Postfiale wurde nach über zwei Jahrzehnten in den Ruhestand verabschiedet. Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Postfiliale, der gesamten Rathausbelegschaft und dem Gemeinderat dankte Bürgermeister Jürgen Wiener für die treu geleistete Arbeit. Wir wünschen Ihr alles Gute. 25 Jahre Dienstjubiläum im Kindergarten Pfiffikus in Herdern Für Ihre hervorragende Arbeit, Ihren großen Einsatz und Ihre Treue zu unserer Gemeinde und dem Kindergarten Pfiffikus in Herdern gratulierte Bürgermeister Jürgen Wiener im Namen des Gemeinderates und der Verwaltung Frau Melanie Roseano. Bauarbeiten im Ensfeld Bauarbeiten in der Straße Ensfeld, Ortsteil Hohentengen, von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 16 Aufgrund der Verlegung von Nahwärmeleitungen muss im Ortsteil Hohentengen die Straße Ensfeld von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 16 im Zeitraum vom 15. November 2023 bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens bis ca. 22. Dezember 2023, für ca. 3 Wochen voll gesperrt werden. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Gemeindekasse bleibt geschlossen Am Freitag 01. Dezember 2023 bleibt die Gemeindekasse ganztägig geschlossen. Gerne sind wir am Montag 04. Dezember 2023 zu den üblichen Dienstzeiten wieder für Sie da. Bestellung von Brennholz Brennholz aus dem Gemeindewald kann auch in diesem Jahr wahlweise in herkömmlicher Form (1 Meter lang) oder in langer Form bestellt werden. Preis für Laubhartholz in 1 Meter Form: (Sterholz) 84,40-- €/Ster Preis für Laubmischholz in langer Form: 68,58 € bis 73,85,--€/Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Ster) Nadelholz lang 52,75 € /Festmeter Bitte geben Sie Ihren Bestellschein baldmöglichst bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Zimmer 9.2 ab. Sie können Ihren Bestellschein selbstverständlich auch per e-mail an info@hohentengen-ah.de oder in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen oder per Fax 853-15 an uns senden. Bestellung von Brennholz Vorname, Name: _________________________________________________ Ortsteil und Straße: _______________________________________________ Telefon: _______________________________________________________ Ich bestelle wie folgt: ____________ Ster 1-Meter Form- ____________ Ster Brennholz lang (mind. 5 Ster) Brennholz in Selbstwerbung können direkt bei Revierleiter Michael Albrecht, Telefon 0 77 42 / 45 32- Fax: 85 08 79 oder E-Mail: michael.albrecht@landkreis-waldshut.de angemeldet werden. Die Preise variieren je nach Holzart und Qualität zwischen 5,-- € und 32,-- €/Ster

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Beratung des Jugendamtes Das Jugendamt des Landkreises Waldshut berät in Fragen zur Kindererziehung oder zur Bewältigung des Erziehungs- und Lebensalltags. Rat und Hilfe finden Kinder und Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie alle weiteren Personen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Ansprechpartnerin für Hohentengen a. H. ist Frau Grabe vom Landratsamt Waldshut. Frau Grabe ist unter der Telefonnummer 07751/86-4308 sowie unter der Mailadresse Carolin.Grabe@landkreis-waldshut.de zu erreichen. Für das Jahr 2023 sind keine Sprechstunden in Hohentengen a. H. mehr vorgesehen. Frau Pilss von der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Tel. 0 77 42 / 853-62 ist Ihnen aber gerne bei der Kontaktaufnahme zum Jugendamt behilflich. Kommen Sie einfach zu den Rathaus-Öffnungszeiten vorbei. Demenz – mehr darüber erfahren In dieser Woche: Diagnose ist wichtig! Die ersten Anzeichen für eine Demenz werden oft verdrängt, doch irgendwann ist nicht mehr zu übersehen, dass etwas nicht stimmt. So verständlich es ist, einer Diagnose auszuweichen: Es ist wichtig, die Ursachen zu klären, zumal es auch andere Gründe für die kognitiven Schwierigkeiten geben kann. Nach einem ersten Gespräch mit dem Hausarzt / der Hausärztin ist eine Memoryklinik oder eine Gedächtnisambulanz die richtige Anlaufstelle, um zu klären, ob eine Demenz vorliegt. Wo sich in Ihrer Region solche Einrichtungen befinden und wie die Diagnose gestellt wird, erfahren Sie im Pflegestützpunkt oder in einer regionalen Demenz-Beratungsstelle. Oder Sie wenden sich an die telefonische Beratung der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg (Tel.: 0711 24 84 96-63). Auch im Internet finden Sie entsprechende Informationen dazu. Die genannten Beratungsstellen helfen auch weiter, wenn sich der Verdacht bestätigt und Sie wissen möchten, woran man jetzt denken sollte und was entschieden werden muss. Wichtig zu wissen: Gerade zu Beginn einer Demenzerkrankung können die Schwierigkeiten noch gut ausgeglichen werden und vieles, das Freude macht und Erfüllung gibt, bleibt trotz und mit der Demenz möglich. Haben Sie Fragen? Benötigen Sie weiterführende Informationen oder Beratung? Informationen im Internet: www.kompassdemenz-bw.de | www.alzheimer-bw.de. Beratung und Unterstützung vor Ort finden: www.alzheimer-bw.de > Hilfe vor Ort > Gedächtnissprechstunden. Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg: 0711 24 84 96-63

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Gemeinschaftsschule Rheintal Workshop an der GMS Rheintal Wir, die Sechstklässler, nahmen am Workshop „Zyklusshow“ und „Agenten auf dem Weg“ teil. Die Mädchen waren bei Frau Tomm und die Jungs waren bei Herr Nagiller. Es war ein sehr interessanter Workshop für Jungen und Mädchen. Wir lernten etwas über die Veränderungen in der Pubertät und die Entwicklung eines Menschen. Es hat uns Spaß gemacht. Wir haben viele neue Dinge kennengelernt. Wir wünschen uns, dass der Workshop nächstes Jahr wieder stattfinden kann. Verfasst von Ela, Finn, Julia und Julian aus Klasse 6

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Klassenfahrt der Klasse 4B nach Menzenschwand Riester-Anbieter nehmen bis 31.12.2023 Anträge an. Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche RiesterZulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Antrag prüfen und Zulagen sichern Für die Zulagenanträge selbständig prüfen sollten alle Sparende persönliche Angaben sowie Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen – wie Hochzeit, Geburt oder Wegfall des Kindergeldes. Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge. de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Veranstaltungen 25./26. November 2023 H erbstkonzert Musikverein Stetten-Bergöschingen in der Mehrzweckhalle 01. Dezember 2023 Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz 03. Dezember 2023 Adventskonzert Musikverein Lienheim Mehrzweckahlle Hohentengen 09. Dezember 2023 18.30 Uhr Kirchenchor Lienheim; Offenes Adventsingen in der Kirche Sankt Oswald mit anschließendem Umtrunk Freiwillige Feuerwehr Abteilung Lienheim Die diesjährige Herbstabschlussübung der Feuerwehrabteilung Lienheim findet am Samstag 25. November 2023 statt. Zu dieser Übung möchten wir die Bevölkerung recht herzlich einladen und freuen uns über viele Zuschauer. Die Übung findet um 15.30 Uhr in der Weberstraße 10 in Lienheim statt. Wir würden uns freuen, Sie an diesem Tag als Zuschauer bei uns begrüßen zu dürfen! Einladung zu Friedas Gartencafé und zum Offenen Treff für pflegende Angehörige Am 26. November, ist Friedas Gartencafé wieder geöffnet! Wir laden Sie ein in einen Raum der Großzügigkeit und der Begegnung. In Friedas Gartencafé treffen Sie Menschen, die auf Vergesslichkeit und Beeinträchtigungen aus einem Blickwinkel der Zuversicht und Hoffnung schauen und Verantwortung übernehmen. An diesem Sonntag werden wir den 1. Advent mit Liedern und Lebkuchen feiern. Wieder findet der offene Treff für pflegende Angehörige statt, die sich eine Stunde vorher um 14:00 Uhr miteinander treffen – Betroffene begrüssen wir in unserem Team. Friedas Gartencafé: am 26. November 2023 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Garten bzw. den Räumen der Stoll VITA Stiftung in Waldshut, Brückenstrasse 15, 79761 Waldshut, bei jedem Wetter! Offener Treff für pflegende Angehörige: von 14:00 bis 15:00 Uhr Weitere Informationen zu Mit-einander Hochrhein, der lokalen Allianz für Menschen mit Demenz am Hochrhein: http://mit-einander-hochrhein.de Pflanzenschutz - Sachkundelehrgang für Winzer Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder verkaufen, sachkundig sein müssen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach, bietet ab Januar 2024 einen Basislehrgang „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ für Anwender

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 an. Der Lehrgang umfasst 6 Unterrichtstermine (abends) und schließt mit einer Prüfung (Prüfungstag) ab. Ein Lehrgangsabend beinhaltet Themen zum Böschungspflegemanagement und zur Reblausbekämpfung. Der Lehrgang für den Weinbau wird für das Markgräflerland, den Tuniberg, das Glottertal und den Kaiserstuhl wie schon in den vergangenen Jahren, per WEBEX (Onlineschulung) angeboten. Dies hat sich die letzten Jahre, auch während der Covidpandemie, als sehr zielführend erwiesen. Außerdem erspart es den Teilnehmern die Anfahrt. Die Prüfung findet am Staatlichen Weinbauinstitut in Freiburg statt. Lehrgang für 1. Termin Folgetermine Prüfung (ganztägig) Winzer, Markgräflerland Kaiserstuhl, Tuniberg, Glottertal 23.01.2024 Beginn 19:30 Uhr 30.01.2024 06.02.2024 20.02.2024 27.02.2024 05.03.2024 15.03.2024 Bei hoher Anmeldezahl evtl. 2. Prüfungstag: 22.03.2024 Die Lehrgangs- und die Prüfungsgebühr betragen jeweils € 40,- (zusammen € 80,-). An den o.a. Sachkundelehrgängen interessierte Personen sollten sich schriftlich mit Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und E-Mail Adresse beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, per Fax: 0761 2187 775899 oder Mail landwirtschaft@lkbh.de anmelden. Eine weitere Möglichkeit mit Anmeldeformular zum Herunterladen besteht auf der Internetseite des Fachbereiches Landwirtschaft. Weitere Auskünfte erteilen die für den Lehrgang zuständigen Weinbauberater Hansjörg Stücklin (0761 21875827), Egon Zuberer (0761 2187 5828) und Tobias Burtsche (0761 2187 5858). Fahrt zum Weltweihnachtszirkus Stuttgart am Donnerstag, 28.12.2023 Die Abfahrt ist ab 10:30 Uhr in Waldshut, die Rückkunft wird gegen 21.00 Uhr sein. Der Preis pro Person für Fahrt im modernen Reisebus und nummerierte Eintrittskarte beträgt für Sperrsitz A 116,--€ und für Balkon 105,--€. Kinder von 3 – 12 Jahren, Schüler, Studenten, Senioren ab 65 Jahren, erhalten 5,--€ Ermäßigung. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Reiseleiterin Frau Beatrice Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@tonline.de Frühstück für Alleinstehende Jeden 2. Donnerstag im Monat Frühstück im Cafe Gelo um 9.00 Uhr Mittagessen für Senioren Jeder 1. Mittwoch im Monat im Restaurant Saloniki – um 12:00 Uhr Ohne Anmeldung möglich, bei Fragen Lucia Burger Tel. 5584

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Familienzentrum Hochrhein FaZ-Café, täglich von 09.30-17.30 Uhr geöffnet, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Telefon 0 77 41 / 967 99 23, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de Sammeltermine Restmüll 30. November 2023 Biotonne 07. Dezember 2023 Sämtliche Leerungstermine sind auch über die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut. de und über die kostenlose Abfall-App abrufbar. Geburtstage 1.12 Wolfgang Berndt Waldeckstr. 13 Herdern 75 Jahre 1.12 Ivo Rabl Herderner Str. 26 Hohentengen 80 Jahre 4.12 Anna Amann Küssnacher Str. 37 Lienheim 70 Jahre 7.12 Norbert Riedmüller Roggenäcker 6 Günzgen 70 Jahre 10.12 Hanneliese Minor Hansengelstr. 17 Hohentengen 80 Jahre 11.12 Helmut Gretz Spannerstr. 3 Hohentengen 70 Jahre 25.12 Reiner Redecker Abbergerstr. 13 Hohentengen 80 Jahre 26.12 Ella Mauch Rheintalstr. 36 Lienheim 85 Jahre 26.12 Maria Rutschmann Hansengelstr. 1 B Hohentengen 90 Jahre 27.12 Draginja Žužul Wiedenstr. 16 C Lienheim 80 Jahre 31.12 Rainer Ploch Rheintalstr. 52 Lienheim 80 Jahre

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Bürgernetzwerk Hohentengen e.V. Miteinander … Füreinander … in Hohentengen: Informationen zu unserem Fahrdienst in der Gemeinde und im nahen Umkreis können sie erfragen bei Karin Heuschen (857275) und Mechthilde Hupfer (4374). Lienheimer Kaffeeplausch am letzten Donnerstag im Monat. Wir starten neu am 30. November, 14:00 - 17:00 Uhr im Bürgerhaus Lienheim, Rümikoner Str. 3. Geselliges Beisammensein bei Kaffee und Kuchen für Jung und Alt. Ohne Anmeldung. Gäste aus allen Ortsteilen sind herzlich willkommen. Ansprechpartner sind Ursula Maier (5120) und Thierry Choquet (91 98 17). Termine im Blockhuus (Auenweg 1a): Adventsbasteln: Sonntag, 3. Dezember, 14:00 - 17:00 Uhr im Blockhuus. Gemeinsam Schönes gestalten. Kursleitung durch Manuela Urland. Unkostenbeitrag je Bastler 15€. Beschränkte Platzzahl: Anmeldung im Blumenladen oder beim Bürgernetzwerk. Krabbelgruppe und Kleinkindgruppe treffen sich wöchentlich. Montag ab 15 Uhr, Donnerstag ab 10 Uhr, Dienstag (Kleinkinder) ab 15:30 Uhr. Bitte vorab anmelden bei den Gruppenleitungen oder beim Bürgernetzwerk. Mittwoch, 22. November, 19:30 Uhr: Gespräche im Blockhuus. Gesprächskultur statt CancelCulture. Regelmäßiger offener Abend zu gesellschaftlich relevanten Themen mit Raum für Begegnung und Debatten in einem respektvollen Miteinander. Findet alle zwei Wochen statt. Interessierte sind herzlich Willkommen. Samstag, 25. November, 14:00 - 17:00 Uhr, Seniorencafé unter dem Motto „plaudern, gesellig sein und spielen“. Immer am letzten Samstag des Monats. Treffpunkt Autismus von betroffenen Eltern für betroffene Eltern. Montag, 27. November, 19:00 Uhr. Häkeln und Stricken im Blockhuus – Offener Handarbeits-Treff für Anfänger, Fortgeschrittene und Könner. Ohne Anmeldung. Findet alle zwei Wochen statt. Mittwoch um 19:00 Uhr. Nächster Termin: 29. November. Jeder bringt sein eigenes Material, Strick- oder Häkelprojekt mit und wir unterstützen uns gegenseitig bei der Verwirklichung. Güsselgruppe – Wir packen`s an – gemeinsam Müll sammeln – für saubere Dörfer und Umwelt. Jeden Monat am ersten Mittwoch. Nächstes Treffen: Mittwoch, 6. Dezember, 15:00 Uhr beim Blockhuus. Infos bei Martha Huber 07742/1381, martha.huber56@ web.de und Marlies Janssen 07742/6398

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Die Handarbeitsgruppe im Seniorenwohnen Hansengel 1 trifft sich Dienstags im Zweiwochenrhythmus. Der nächste Termin ist der 28. November, 14:30 - 17:00 Uhr. Interessierte sind herzlich Willkommen. Weitere Informationen zu Mitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net. Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen: Vorsitzender René Manthey, 0173 / 6 71 77 43, buergernetzwerk@hohentengen.net Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen Zentrales Pfarrbüro Lienheim: Oswaldstraße 14, 79801 Hohentengen-Lienheim, Tel. 0 77 42 / 970 39 30, E-Mail: info@kath-se-ch.de Büroöffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Kontakt im Sterbefall über die Pfarrbüros, Pfarrer Martin Metzler, Tel. 0 77 42 / 970 39-31 Diakon Wolfgang Spitznagel Tel. 0 77 42 / 57 93 oder Wolfgang Ebel, Tel. 0 77 41 / 622 00 Unser Seelsorgeteam Martin Metzler, Pfarrkooperator, Tel. 0 77 42 / 970 39-31 (außer montags); martin.metzler@kath-se-ch.de; Wolfgang Spitznagel, Diakon Tel. 0 77 42 / 57 93 Kinder-, Jugend- und Familienarbeit Andrea Sutter und Christine Weißenberger Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr E-Mail: christine.weissenberger@kath-se-ch.de und andrea.sutter@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage www.kath-se-ch.de Unsere Gottesdienste Freitag, 24.11.2023 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Samstag, 25.11.2023 10.00 Uhr Eucharistiefeier/Sakrament der Firmung für die gesamte Seelsorgeeinheit in Hohentengen, Firmspender Dekan Berg, mitgestaltet von der Bibelband 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Dangstetten mit Adventskalenderverkauf Sonntag, 26.11.2023 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Adventskalenderverkauf 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg mit Adventskalenderverkauf Samstag, 02.12.2023 15.00 Uhr Kinderkirchenteam Begegnung im Advent in Lienheim

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Rheinheim Sonntag, 03.12.2023 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Achtung: vorgezogener Redaktionsschluss Wir bitten um Beachtung, dass wir den Redaktionsschluss für den nächsten Christophorus auf Dienstag, 28. November vorgezogen haben. Firmung 2023 Spendung Sakrament der Firmung für die gesamte Seelsorgeeinheit am 25. November um 10:00 Uhr in der Kirche St. Maria Hohentengen, Firmspender Dekan Peter Berg. Der Gottesdienst wird mitgestaltet von der Bibelband. Kinderkirchenteam Hohentengen-Lienheim: Begegnung im Advent Wir laden alle Kinder und Familien herzlich ein, gemeinsam die Adventszeit zu beginnen. Treffpunkt ist am Samstag, 02. Dezember um 15:00 Uhr beim Pfarrhaus in Lienheim. Bei schlechtem Wetter treffen wir uns in der Kirche. Erstkommunion Kindertreffen Am Samstag, 02. Dezember ist Kindertreffen im Pfarrsaal in Hohentengen von 9:30 bis 12:00 Uhr für die Kinder der Gemeinde Hohentengen und von 14:00 bis 16:30 Uhr für die Kinder der Gemeinde Küssaberg. Abwesenheit Pfarrer Metzler Pfarrer Metzler ist von Montag, 04. Dezember - Freitag, 08. Dezember nicht erreichbar. Jahresabschluss 2022 Der Jahresabschluss 2022 liegt von Dienstag, 21. November bis Donnerstag, 07. Dezember zur Einsichtnahme im Pfarrbüro in Lienheim, Oswaldstr. 14 aus. Adventkalender und Weihnachtskarten Für 4,00 € können Sie nach folgenden Gottesdiensten diesen Kalender kaufen oder auch Weihnachtskarten gegen eine Spende für die Jugendarbeit erhalten: am Samstag, 18.11. um 18:30 Uhr in Rheinheim; am Sonntag, 19.11. um 10:45 Uhr in Lienheim und um 17:00 Uhr in Stetten; am Samstag, 25.11. um 18:30 Uhr in Dangstetten; am Sonntag, 26. 11. um 08:45 Uhr in Hohentengen und um 10:45 Uhr in Kadelburg. Sternsinger - Besuch gewünscht? Möchten Sie gerne den Besuch der Sternsinger im Januar 2024, einen Segen für Ihr Haus erhalten? Melden Sie den Besuchswunsch gerne im Pfarrbüro an. Haushalte, welche die Jahre zuvor schon angemeldet waren, werden automatisch wieder besucht. Hast Du Lust bei den Sternsingern dabei zu sein? Melde dich einfach im Pfarrbüro!

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Gemeinsam für Gemeinschaft Unsere aktuellen Fortbildungsangebote finden Sie im Pfarrblatt und auf unserer Homepage unter „Mach was Du glaubst“. Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Pfarrerin Andrea Kaiser, Sekretariat Susanne Böger, Pfarramt und HomeOffice Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Di+Mi+Do+Fr: 10.00 -13.30 Uhr Telefon 0 77 41 / 36 13 oder mobil 0151 / 52 59 18 88 (Pfarrerin Kaiser) Bergkirche@web.de, www.bergkirche-kadelburg.de Instagram: Kirchengemeindekadelburg Gottesdienste in der Bergkirche Ewigkeitsonntag, 26.11.,10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Gedenken an die Verstorbenen. Parallel ist Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. 1. Advent, 03.12., 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Offene Bergkirche Die Bergkirche ist täglich bis ca. 17.00 Uhr offen zur inneren Einkehr und zum Gebet. Gespräche über Tod und Leben Mittwoch, 22.11.19.00 Uhr, Bonhoefferhaus (Pfarrerin und Pfarrer Kaiser) Mittwoch, 29.11.,19.00 Uhr, Bonhoefferhaus Angebote für Eltern mit kleinen Kindern: - Eltern-Kind-Gruppe für Babys: Freitagvormittags - Eltern-Kindgruppe für Kleinkinder: Donnerstagvormittags - Kangatrainingskurs mit Rebecca Rindt: Mittwochmorgens - Naturmäuse: betreute Kleinkindgruppe ab 1 Jahr, Mo und Di morgen : Plätze frei Interessierte für die Angebote melden sich bitte über das Pfarramt. Trostcafé: 13. Dezember, 15.00-17.00 Uhr, zum Trostcafe sind alle eingeladen, die eine Verlusterfahrung gemacht haben. Ukraine-Hilfe: Sprachkurs für Menschen aus der Ukraine. Mo, Mi, Fr, vormittags von 9.30 Uhr- 11.30 Uhr, von einem Team Ehrenamtlicher organisiert. Krippenspiel-Musical am 24.12. um 17.00 Uhr in der Bergkirche Herzlich willkommen sind Kinder von 5-13 Jahrenn. Probetermine und Infos bekommt man über das Pfarramt.

Nr. 23 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Regelmäßige Gruppen und Kreise im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH): Gitarrengruppe: Mo, 20.00 Uhr , einfache Liedbegleitung, Interessierte können jederzeit dazukommen. Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 -12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe Kinderbistro: Di, ab 12.00-15.00 Uhr, generationsübergreifender Mittagstisch Eltern-Kind-Gruppe: Do, 9.30 Uhr, bei Interesse bitte im Pfarramt melden. Meditiation im Stile des ZEN: Do, 19.30 Uhr, zur Ruhe kommen - loslassen - sich geistig neu ausrichten: 14-tägig jeden zweiten und vierten Donnerstag. Das Angebot ist offen für Menschen, die die Meditation im Stile des ZEN einmal kennenlernen möchten. Alexander Rutschmann (07742 7315). Gospelchor: Fr, 20.00 Uhr in der Bergkirche, interessierte Sängerinnen und Sänger können gerne bei der Probe vorbeischauen, Leitung: Michael Brogle (0171 8889544). Gastprogramm: KUMON, ein Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo + Do (Rosszita Baumann, 07741 807 0744). Alt-Katholische Gemeinden Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Dettighofen Pfr. Florian Bosch, Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen Tel. 0 77 42 / 62 30, Fax 0 77 42 / 85 76 92 E-Mail: dettighofen@alt-katholisch.de Wenn nicht anders angegeben, feiern wir unsere Gottesdienste abwechselnd in der Erlöserkirche Dettighofen, der St.-Fridolin-Kapelle Hohentengen-Herdern und der Heilig-Kreuz-Kapelle Lottstetten. Weitere Informationen und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auf der Website, dort können Sie sich auch für einen Newsletter anmelden. Gottesdienste Donnerstag der 33. Woche der Lesereihe Donnerstag, 23.11.23 14.00 Uhr Eucharistiefeier (Tagespflege, Klettgau Grießen, Anmeldung: 07742/ 923450) 16.00 Uhr Eucharistiefeier (Haus Apfelblüte, Klettgau Erzingen) Sonntag vom wiederkommenden Herrn Samstag, 25.11.2023 17.00 Uhr Eucharistiefeier (Dettighofen), anschl. ScholaProbe (siehe Kasten) Sonntag, 26.11.2023 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Hohentengen), anschl. Gemeindeversammlung für Hohentengen 19.00 Uhr Nacht der Lichter (Ref. Kirche, Bad Zurzach)

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2023 Erster Adventssonntag Samstag, 02.12.2023 17.00 Uhr Ökumenische Lichtvesper (Dettighofen) Sonntag, 03.12.2023 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Lottstetten) „Du Licht vom Lichte …“ – Sängerinnen und Sänger gesucht Für die musikalische Gestaltung der ökumenischen Lichtvesper am 2. Dezember, 17.00 Uhr, soll es in diesem Jahr erstmals eine Schola geben. Probe: 25. November 2023, 18.15 Uhr, Erlöserkirche Dettighofen Alle, die Freude am Singen haben, sind herzlich willkommen! „Der kleine Hirte und der große Räuber“ – Gemeinsames Krippenspiel Adventsstunde am 22.12.2023 um 17.00 Uhr in der Erlöserkirche Dettighofen Krippenfeier am 23.12.2023 um 10.00 Uhr in St. Valentin Lottstetten – jeweils mit Aufführung des Krippenspiels – Proben: 25.11., 10.00 Uhr (St. Valentin Lottstetten), 02.12., 10.00 Uhr (Erlöserkirche Dettighofen), 16.12., 10.00 Uhr (St. Valentin Lottstetten) Nähere Informationen sind im Pfarramt erhältlich. Fußballkalender Mittwoch, 22.11.23 18:30 C-Junioren SG Rheinschleife : SG Hochrhein 2 Jestetten 19:30 B-Junioren SG Rheintal/​Hochrhein : VfB Waldshut Stetten 19:30 B-Juniorinnen SG Dettighofen : SG Steina-Schlüchttal (7er) Lottstetten Samstag, 25.11.23 10:30 D-Junioren FC Tiengen 08 : FC Hochrhein Tiengen 14:30 Frauen FC Hochrhein : SC Hofstetten Hohentengen 16:00 Herren SG Lottstetten-Altenburg : FC Hochrhein 2 Lottstetten Sonntag, 26.11.23 12:00 B-Juniorinnen FC Wittlingen : SG Dettighofen Wittlingen 13:00 C-Junioren SV Blau-Weiß Murg : SG Hochrhein Murg 14:00 B-Junioren SG Hausen : SG Rheintal/Hochrhein Zell I. W. 14:30 Herren FC Hochrhein : SV Stühlingen Stetten 16:30 A-Junioren SG Hochrhein/​Rheintal : SG Deggenhausertal Stetten Samstag, 02.12.23 13:00 B-Juniorinnen TuS Kleines Wiesental : SG Dettighofen Tegernau 14:00 Herren SV Rheintal 2 : FC Hochrhein 2 Lauchringen Sonntag, 03.12.23 12:15 A-Junioren SG Hochrhein/​Rheintal : Hegauer FV Stetten 14:30 Herren FC Bergalingen : FC Hochrhein Bergalingen Sonntag, 10.12.23 14:00 Herren FC Geißlingen : FC Hochrhein Geißlingen Stand: 15.11.2023

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