Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Dezember 2023

Seite 14 Nr. 25 · Weihnachten 2023 Haben Sie Fragen? Benötigen Sie weiterführende Informationen oder Beratung? Informationen im Internet: www.kompassdemenz-bw.de | www.alzheimer-bw.de. Beratung und Unterstützung vor Ort finden: www.alzheimer-bw.de > Hilfe vor Ort. Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg: 0711 24 84 96-63. Die Deutsche Rentenversicherung informiert Schließtage vom 22.12.2023 bis 29.12.2023 Von Freitag, 22.12.2023, bis einschließlich Freitag, 29.12.2023, bleiben die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW), inklusive Regionalzentren und Außenstellen, geschlossen. Über das Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800 können sich Kundinnen und Kunden zu Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin an allen Werktagen von 7:30 Uhr bis 19.30 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) informieren. Videoberatungen finden in dieser Zeit nicht statt. Bereits im letzten Jahr konnte die DRV BW dadurch beträchtliche Energieeinsparungen verzeichnen. Diesen Beitrag zum Energiesparen möchte sie 2023 mit den Schließtagen zwischen Weihnachten und Neujahr wiederholen. Ab Dienstag, 2. Januar 2024, stehen alle Dienststellen und Beratungsleistungen der DRV BW wieder zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung. Rentenversicherung keine Finanzreserve für Haushaltsloch des Bundes – Erhöhung des Reha-Haushaltes wichtig für Unternehmen Am 12. Dezember wurde der Haushalt 2024 der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg (DRV BW) von der Vertreterversammlung in Stuttgart verabschiedet. Mit rund 28 Milliarden Euro fällt er 1,55 Milliarden Euro höher aus als 2023 und steigt damit um 5,94 Prozent. Der Haushaltsplan der DRV BW basiert auf der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung. Im laufenden Jahr fallen die Einnahmen aufgrund der Rekordzahl sozialversichungspflichtig Beschäftigter deutlich höher aus als ursprünglich prognostiziert. Mögliche Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Andreas Schwarz, Erster Direktor der DRV BW, machte deutlich: „Die aktuell positive Einnahmeentwicklung darf vor dem Hintergrund des Urteils zur Schuldenbremse vom 15. November 2023 von der Politik nicht zum Anlass genommen werden, den Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.“ Denn schon heute zeigten die Vorausberechnungen, dass die Rücklagen der allgemeinen Rentenversicherung in den nächsten Jahren fallen und sich von voraussichtlich 1,67 Monatsausgaben zum Jahresende 2023 ab 2028 knapp über der Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben einpendeln werden. „Auch der Rückgriff auf die Nachhaltigkeitsrücklage zur Schließung der Haushaltslöcher scheidet aus“, so Schwarz. Dies würde die Last auf zukünftige Beitragszah-

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