Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Dezember 2023

Weihnachten 2023 · Nr. 25 Seite 15 lende und Rentenbeziehende verschieben und schade damit dem Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente. Rentenversicherung wichtiger Partner für Unternehmen Die Rolle der DRV BW für die Unternehmen unterstrich Direktorin Saskia Wollny. Gute Rehabilitation ist mit Blick auf die demographische Entwicklung insbesondere für den zukünftigen Arbeitsmarkt ein entscheidender Faktor: Das wichtigste Ziel sei es, Mitarbeitende bei gravierenderen Beschwerden durch individuelle Reha-Maßnahmen wieder erfolgreich in das Erwerbsleben zurückzubringen und möglichst lange zu halten. „Reha rettet Lebensläufe“, betonte Wollny. Baden-Württemberg ist mit seiner ambulanten und stationären Reha-Landschaft gut aufgestellt. Damit Menschen trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen können, sind im Haushalt 2024 der DRV BW rund 617,4 Mio. Euro bedarfsorientiert angesetzt. Das entspricht einer Zunahme um 3,95 %. „Es ist wichtig, dass die Erfolge der Reha wahrgenommen und als wichtiger Bestandteil der gesamten Gesundheitsvorsorge gesehen werden“, hob Wollny hervor. DRV BW für die Zukunft alle Weichen gestellt Karoline Bauer, Vorstandsvorsitzende der DRV BW, begrüßte vor den Mitgliedern der Vertreterversammlung die laufenden Projekte, die die DRV BW bereits initiiert hat, umsetzt und weiterentwickelt, um die Kernaufgaben auch in der Zukunft kundennah leisten zu können. Gerade in Bezug auf die demografische Entwicklung, die die Rentenversicherung doppelt trifft – mehr Rentenanträge bei altersbedingt ausscheidendem Personal – sei die Digitalisierung der Abläufe und eine zukunftssichere Struktur unabdingbar. Dank der bereits angestoßenen Veränderungsprozesse zeichne sich hier bereits ab, dass die DRV BW die anstehenden Herausforderungen meistern wird. VdK Ortsverband informiert: Erste Kopie der Krankenakte kostenfrei Nach Paragraf 630g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Patienten das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und eine Kopie gegen Kostenerstattung zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die erste Kopie der Unterlagen kostenlos sein muss (Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22). Dies ergebe sich aus dem Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so die höchsten europäischen Richter. „Der Anspruch der Patientinnen und Patienten erstreckt sich laut EuGH auf sämtliche Dokumente in der Patientenakte, die zum Verständnis der personenbezogenen Daten erforderlich sind, wie etwa Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen. Dies gilt aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürfen weiterhin in Rechnung gestellt werden“, erklärt dazu die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart. Weitere Informationen zu dieser Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. finden sich unter www. vdk.de/patienten-wohnberatung-bw im Internet.

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